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Steigende Mieten in Berlin lösen Proteste aus - die Linke schlägt einen Mietendeckel vor.

© Jens Kalaene/dpa

Mietenstopp bei Wohnungsnotlage: Nicht nur Berlin – Linke präsentieren Mietendeckel für Bund

Mietenstopp in „Notgebieten“ wie Berlin, „leistbare" Mieten für alle, keine Ausnahmen mehr bei Sanierung von Wohnungen. Die Linke will einen radikalen Mietendeckel.

Nach dem Mietendeckel (in Berlin) ist vor dem Mietendeckel (bundesweit): Die Linke-Fraktion im Bundestag hat am Dienstag Vorschläge des Berliner Kurzzeit-Staatssekretärs Andrej Holm sowie des Rechtsanwaltes Benjamin Raabe zur Einführung eines bundesweiten Mietendeckels vorgestellt.

Dessen wichtigste Eckpunkte sind: Ein Mietenstopp in „Wohnungsnotgebieten“ wie Berlin, die „Leistbarkeit“ der Mieten, gemessen an den durchschnittlichen regionalen Einkünften sowie eine Streichung von Mieterhöhungen bei Sanierung.

„Der Charme der Studie ist, dass sie auf geltende und erprobte Instrumente zurückgreift, deshalb müssen wir den Gang nach Karlsruhe nicht fürchten“, sagte Caren Lay für die Linke im Bundestag. Das Bundesverfassungsgericht hatte Berlins Mietendeckel gekippt und das mit der fehlenden Gesetzgebungskompetenz begründet, sagte Studien-Verfasser Raabe. Zum Ziel des Eingriffs – Deckelung und Dämpfung des Mietenanstiegs – habe Karlsruhe nichts gesagt.

Dennoch zetteln Raabe und Holm keine Revolution an, sondern stellen Gesetze scharf und verändern die Datengrundlage. An Stelle der bisher als marktgerecht geltenden „ortsüblichen“ Miete im Mietspiegel soll nun eine „echte Durchschnittsmiete“ aller Verträge einer Region nach Daten des Mikrozensus oder eines „Mietenkatasters“ treten.

Die Miete ist niedriger als die bisher „ortsübliche“, weil letztere nur anhand von neuen oder in den letzten Jahren geänderten Mieten errechnet wird – ältere und unveränderte Mieten sind nicht berücksichtigt und diese senken den Durchschnitt. Leistbar ist eine Referenzmiete dann, wenn diese weniger als 30 Prozent des örtlichen Median-Nettoeinkommens beträgt. Ist sie höher, darf die Kommune eingreifen.

Keine Mieterhöhung mehr bei "Wohnungsnotlage"

Wie stark Mieten gekappt werden, hängt vom regionalen Markt ab: Wo eine „Wohnungsnotlage“ wie in Berlin herrscht, sind Mieterhöhungen ausgeschlossen, es darf nur zur bestehenden „Referenzmiete“ wiedervermietet werden und maximal zwanzig Prozent mehr als das „Leistbare“ verlangt werden.

In ausgeglichenen Wohnungsmärkten mit Leerstand darf die Miete um 20 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöht werden. In der dritten Kategorie, dem „angespannten Wohnungsmarkt“, dürfen Mieten mit der Inflation steigen, bei Wiedervermietung darf bis maximal zehn Prozent über der Referenzmiete verlangt werden.

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Liegt die Miete bereits darüber, darf bis maximal zwanzig Prozent überschritten werden. Die neuen Bundesrichtlinien sollen verpflichtend sein für die Kommunen: Sie müssen deckeln, wenn der Markt angespannt ist. Bisher überlässt es der Bund den Kommunen, ob sie diese „Öffnungsklausel“ anwenden und schärfere Kappungsgrenzen festlegen.

Um die Mietobergrenzen in den angespannten Märkten durchsetzen zu können – und auch höhere Mieten als der Referenzwert plus Zuschlag erlaubt, abzusenken – soll der bestehende „Mietwucher-Paragraf“ scharf gestellt werden. Bisher ist der Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz wirkungslos, weil der Mieter beweisen muss, dass der Vermieter ihn durch die hohe Miete in eine individuelle „Notlage“ treibt und ausnutzt. Künftig soll eine Überschreitung der Referenzmiete um mehr als 20 Prozent generell unter Strafe stehen.

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