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Brandenburg will eine Anpassung der EU-Richtlinien.

© Rolf Vennenbernd/dpa

Medizinstudium in Polen: 20 angehende Ärzte warten auf Zulassung in Brandenburg

Dürfen Ärzte, die in Polen studiert haben, in Brandenburg praktizieren? Es gibt verschiedene Auffassungen, aber noch keine Lösung.

Im Streit um die Zulassung junger Ärzte aus Stettin, die im „Asklepios-Studiengang“ an der Pommerschen Medizinischen Universität studiert haben, gibt es keinen Durchbruch. „Leider kann ich noch keine Lösung verkünden“, sagte Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Potsdamer Landtags.

Hintergrund ist die Situation von rund 20 angehenden Ärzten, die nach einem fünfjährigen Studium in Polen und einem einjährigen Praktischen Jahr in Polen aufgrund einer Veränderung in der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie in Deutschland keine Approbation erhalten: Im April 2019 hatte Polen der EU mitgeteilt, dass für die vollständige Ausbildung eines Arztes künftig auch ein 13-monatiges Praktikum und eine Prüfung in polnischem Recht erforderlich seien.

Eine Sonderregelung könnte die Lösung sein

Nonnemacher skizzierte im Ausschuss erneut intensive Bemühungen des Landes: In den letzten Monaten habe man diverse Schreiben an Polen mit der Bitte um Anpassung der EU-Richtlinien geschickt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hätten sich eingeschaltet.

Daraus habe sich bislang kein Lösungsweg abgezeichnet. Allerdings gebe es mehrere Lösungsansätze. So könnte Polen die Richtlinie erneut ändern, was aber wenig aussichtsreich sei. Eine weitere Möglichkeit sei, dass Polen bei der EU eine Sonderregelung für Ärzte anmelde, die im Ausland arbeiten wollen. Auch ein zwischenstaatliches Abkommen wäre denkbar.

Aktuellen Absolventen könnte ein zusätzliches Praktikum helfen

Zudem nannte Nonnemacher eine pragmatische Variante, die den Absolventen bereits seit 2019 angeboten wird: Man könne das Praktikum in Deutschland absolvieren und anschließend in Polen anerkennen lassen. Sowohl die polnische Seite als auch die Bundesärztekammer seien damit einverstanden.

Dafür könnte den Absolventen eine Berufserlaubnis zum Zweck der Beendigung der Ausbildung erteilt werden. Der Ärztliche Direktor des Asklepios-Klinikums Uckermark, Rüdiger Heicappell, wies diesen Vorschlag zurück. In Deutschland gebe es kein Berufsbild eines ärztlichen Praktikanten. Es gebe auch keinen entsprechenden Tarifvertrag: „Wer soll das denn bezahlen?“

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