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Das „Gebet im Freien“ am Sonntag auf dem Tempelhofer Feld.

© Doris Spiekermann-Klaas

Massengebet auf Tempelhofer Feld: Landesfirma erlaubte Veranstaltung - ohne Rückfrage beim Verfassungsschutz

Zum Start des Opferfestes hatten sich am Wochenende tausende Muslime auf dem Tempelhofer Feld versammelt. Der Veranstalter-Verein soll Islamisten nahestehen.

Der Verfassungsschutz nimmt das Massengebet des Vereins „Neuköllner Begegnungsstätte“ (NBS) zum Start des Opferfestes am Sonntagmorgen mit mehr als 1000 Teilnehmern genau in den Blick. Wie der Tagesspiegel erfuhr, sind bislang aber keine extremistischen Äußerungen und auch keine Straftaten festgestellt worden.

Zugleich wird von den Behörden darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung nicht einfach verboten werden könne – wegen der Religionsfreiheit. Die NBS wird vom Verfassungsschutz beobachtet, der wurde aber gerichtlich angewiesen, Passagen ihres Jahresberichtes 2016 nicht zu wiederholen. Ob der Verein verfassungsfeindlich ist, war 2018 nicht Gegenstand der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts.

Dem Verein werden Verbindungen zur extremistischen Muslimbruderschaft vorgehalten, das bestreitet die NBS stets. Aus Sicherheitskreisen hieß es, die NBS sei in der Vergangenheit nicht mehr durch extremistische Äußerungen in der Öffentlichkeit aufgefallen – sei aber schlau genug, sich bei solchen Massengebeten zurückzuhalten.

Die für das Tempelhofer Feld zuständige und landeseigene Grün Berlin GmbH hatte die „religiöse Veranstaltung“ nach „sorgfältiger Prüfung, dass keine rechtlichen Gründe gegen eine Ausrichtung“ sprechen, gemäß den „geltenden Kriterien“ genehmigt. Die Landesfirma habe sich dafür bei Innenverwaltung und Verfassungsschutz aber nicht rückversichert, hieß es. Dabei stößt man bei einfacher Internet-Abfrage schnell auf den Muslimbrüder-Verdacht.

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