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Ab dem 27. April gilt im Berliner öffentlichen Nahverkehr eine Maskenpflicht.

© Carsten Koall/dpa

Maskenpflicht, Großveranstaltungen, Demos: Neue Corona-Maßnahmen in Berlin – was sich ändert, was gleich bleibt

Am Dienstag hat der Senat Änderungen bei den Corona-Maßnahmen beschlossen, darunter viele Lockerungen. Was Sie jetzt wieder tun dürfen und was nicht

An vielen Stellen gibt es Lockerungen, an manchen Verschärfungen: Der Berliner Senat hat am Dienstag Änderungen in der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 beschlossen.

In einer anschließenden Pressekonferenz sagte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD), er sei stolz darauf, wie verantwortungsbewusst die Berlinerinnen und Berliner bisher mit den Einschränkungen umgegangen seien.

Aber: "In keiner Minute ist jetzt eine Situation da, wo man sagen kann: Allgemeine Entwarnung. Was wir erreicht haben, ist sehr sehr fragil." Man müsse weiter daran arbeiten, die Infektionswelle unter Kontrolle zu halten und dürfe nicht sorglos mit den Maßnahmen umgehen.

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Lesen Sie hier alles über die neuen Maßnahmen, was sich ändert und was so bleibt, wie es ist:

WELCHE CORONA-MAßNAHMEN SICH ZUNÄCHST NICHT ÄNDERN:

  • Um die erreichten Erfolge nicht zu gefährden, gelten weiterhin Kontaktbeschränkungen und der Mindestabstand von 1,5 Metern. Dieser sei immer noch die beste Methode, um eine Ansteckung zu vermeiden, betonte Michael Müller.
  • Weiterhin gilt, dass sich Personen in der Öffentlichkeit nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten dürfen.
  • Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern bleiben weiter grundsätzlich bis zum 31. August untersagt.
  • Gastronomiebetriebe dürfen weiterhin keine Sitz- oder Stehplätz anbieten, Bars und Clubs bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Die Lieferung und Abholung von Speisen oder Getränken für den Verzehr zu Hause ist erlaubt.
  • Theater und andere Aufführungsorte wie Opern und Konzerthäuser bleiben bis zum 31. Juli, dem Saisonende, geschlossen.
  • Der Betrieb auf und in Sporthallen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Saunen, Sonnenstudios bleibt untersagt.
  • Eine Maskenpflicht in Geschäften gibt es nicht. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird aber dringend empfohlen.

[Alle aktuellen Entwicklungen in Folge der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier in unserem Newsblog.]

WELCHE CORONA-MAßNAHMEN ANGEPASST WERDEN:

  • Im Öffentlichen Nahverkehr gilt ab dem 27. April für alle die Pflicht, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Müller kündigte an, dass es dezentrale Ausgabestellen und ein kostenloses Angebot für diejenigen geben wird, die die Masken nicht von sich aus beziehen können. Ein Bußgeld soll es für den Verstoß dagegen nicht geben.
  • Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmern bleiben bis zum 24. Oktober verboten. Der Berlin-Marathon wird abgesagt.
  • Gottesdienste, Demonstrationen und ortsfeste Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmern dürfen ab dem 4. Mai wieder stattfinden.
  • Sport auf öffentlichen Sportanlagen ist unter Einhaltung der Abstandsregelung wieder erlaubt. Ob auch die Spielplätze wieder öffnen dürfen, kann der Senat nicht alleine entscheiden. Dazu soll am Donnerstag unter den Bezirken beraten werden.
  • Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern dürfen unter Auflagen ab Mittwoch wieder öffnen.
  • Lebensmittelgeschäfte, Baumärkte, Gartencenter, Handwerkerbedarfsläden, Autohäuser, Fahrrad- und Buchhändler dürfen unabhängig von der Größe wieder öffnen.
  • Friseure dürfen unter Einhaltung von Hygienevorschriften ab 4. Mai wieder öffnen.
  • Zoo, Tierpark und Aquarium sollen kommenden Samstag öffnen, der Außenbereich des Botanische Gartens am 27. April.
  • Bibliotheken, Museen, Gedenkstätten und nicht-kommerzielle Galerien und Ausstellungen dürfen ab dem 4. Mai wieder öffnen.
  • Schulen dürfen ab dem 27. April schrittweise den Unterricht vor Ort wieder aufnehmen. Prüfungen dürfen unter Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden.

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