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Anis Amri war am 19. Dezember 2016 mit einem Lastwagen über den Breitscheidplatz gerast und hatte zwölf Menschen getötet.

© Michael Kappeler/dpa

Exklusiv

Marokkanischer Geheimdienst informierte über Amri-Umfeld: BKA leitete nicht alle Hinweise über Breitscheidplatz-Attentäter weiter

Kurz vor dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz erhielt das BKA einen entscheidenden Tipp über den Attentäter. Die Berliner Ermittler erreichte dieser nicht.

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat den auf den Islamisten Anis Amri angesetzten Ermittlern der Berliner Polizei im Herbst 2016 Hinweise des marokkanischen Inlandsgeheimdienstes DST vorenthalten. Diese hätten dem Landeskriminalamt Berlin nach eigener Einschätzung neue Anhaltspunkte geben können, um gegen Amri vorzugehen. Im Nachhinein wurde versucht, die Panne zu verschleiern. Das geht aus internen Unterlagen hervor, die dem Tagesspiegel vorliegen.

Beamte des Staatsschutzes beim Berliner Landeskriminalamt (LKA) stellten wenige Wochen nach dem Anschlag fest, dass das BKA vor dem Anschlag Informationen zurückgehalten hat. Damals sollten die Behörden für das Bundesinnenministerium und nachfolgend für den Innenausschuss des Bundestages zusammentragen, was mit den Hinweisen aus Marokko geschehen ist. In der Staatsschutzabteilung des LKA glichen die Beamten im Februar 2017 ab, was ihnen tatsächlich im Oktober 2016 vom BKA vorgelegt wurde und worüber das BKA verfügte.

Dabei stellten die Berliner Beamten fest, welche Informationen ihnen vom BKA vor dem Anschlag nicht zur Verfügung gestellt wurde. Und sie meldeten das auch nach oben. Beim BKA landeten sie damit auch bei jenem Beamten, der am vergangenen Donnerstag im Untersuchungsschuss des Bundestages befragt worden war. Dem BKA und dem Beamten K. wird vorgeworfen, Hinweise eines V-Mannes des LKA Nordrhein-Westfalen zur Gefährlichkeit von Anis Amri seit Februar 2016 heruntergespielt zu haben – weil der Informant „zu viel Arbeit“ mache.

Amri hatte am 19. Dezember 2016 in Berlin einen Lastwagenfahrer erschossen und war mit dessen Fahrzeug über den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz bei der Gedächtniskirche gerast. Dabei tötete er zwölf Menschen, 67 wurden verletzt. Nach seiner Flucht wurde er in Italien von der Polizei erschossen.

Jetzt zeigt sich, dass das BKA offenbar weitaus stärker für die Pannen im Fall Anis Amri mitverantwortlich war. Aus dem Schriftverkehr zu Hinweisen aus Marokko geht hervor, wie Anfang 2017 versucht wurde, die Panne zu verschleiern. Eingebunden waren LKA-Chef Christian Steiof, ein Mitarbeiter seines Stabes, die damalige Leiterin der Staatsschutzabteilung, ihr Vize, ein Dezernatsleiter und wenige, teils ranghohe Beamte im BKA. Sie alle wussten davon.

Damals im Februar 2017 war die Vorgabe klar, wie aus den Unterlagen hervorgeht: Negativ-Schlagzeilen unbedingt vermeiden – und der Opposition kein Futter für einen Untersuchungsausschuss liefern.

Bei den Ermittlern herrschte im Februar 2017 blankes Entsetzen

In den internen Unterlagen ist von Sachen die Rede, die brisant seien. Denn wenige Monate zuvor, im Herbst 2016, hatten die damals beim LKA vorliegenden Hinweise aus Marokko, übermittelt von BKA, keine neuen Ansätze im Fall Amri geliefert. Im Februar erhielt das LKA dann aber die gesamten Informationen, die das BKA vom marokkanischen Geheimdienst im September und Oktober 2016 bekommen hatte. Bei den Berliner Amri-Ermittlern herrschte im Februar deshalb blankes Entsetzen. Ihnen wurde bewusst: Das BKA hatte ihnen nicht alle Hinweise übermittelt. Dabei wären diese Informationen äußerst wichtig gewesen, wie die Ermittler feststellten.

Das BKA schickte im Oktober mehrere Hinweise – zunächst an das nordrhein-westfälische LKA in Düsseldorf. Das leitete die Informationen dann weiter nach Berlin. Dazu zählten zwei Handynummern, eine von Armi und eine andere, die bei seiner Überwachung den Ermittlern bereits aufgefallen war. Diese Informationen vom BKA lagen in Berlin im Oktober 2016 auch vor.

Doch was den Ermittlern in Berlin vom BKA nicht übermittelt wurde, waren die entscheidenden Tipps. Einen Hinweis hatte das BKA selbst heruntergestuft, weil es glaubte, dass es dabei keinen direkten Bezug zu Amri gebe. Im anderen Fall handelte es sich um Erkenntnisse zu einer Handynummer, mit deren Inhaber Amri telefoniert hatte.

Der marokkanische Geheimdienst nannte Personen von Amris Umfeld

Was den Berliner Ermittlern nicht bekannt war und was im – nicht im vom BKA übermittelten – Hinweis stand: Die Nummer gehörte dem Marokkaner Toufik N. Die Nummer war den Berliner Ermittlern bereits aufgefallen, zuordnen konnten sie sie noch nicht.

In der Meldung aus Rabat stand, dass Toufik N. in seiner Heimat ein Salafist gewesen sei, sich in Frankreich aufgehalten habe und mit Amri zusammenwohne. Die Marokkaner teilten den deutschen Behörden auch mit, dass sich Amri eine „Unterkunft in Berlin mit einem marokkanischen Anhänger von Dschabhat al-Nusra“, einem Al-Kaida-Ableger, teile. Marokkos Inlandsgeheimdienst hielt die Gruppe um Amri jedenfalls für eine gefährliche und zu allem entschlossene Islamistenzelle. Dazu nannte der Geheimdienst Namen von weiteren Personen.

Als Anis Amri längst nicht mehr vom Berliner LKA observiert wurde und für einen Drogendealer gehalten wurde, lieferte der marokkanische Geheimdienst also Hinweise zu seinem radikalen Umfeld. Doch diese Informationen landeten im Herbst 2016 nicht bei den Amri-Ermittlern in Berlin. Dabei hätte mit den Informationen der Terrorverdacht gegen Amri, der bis dahin nicht bestätigt werden konnte, erneut überprüft und erhärtet werden können – zwei Monate vor dem Anschlag.

Das BKA verstand die Schreiben aus Marokko als Nachfrage

Die Informationen spielten auch am 2. November im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) eine Rolle. Inwiefern Berliner Vertretern dabei die Tragweite der Informationen vorgetragen wurde ist  unklar. Ebenso, ob Berliner Vertreter im GTAZ entsprechende Informationen an die zuständigen Beamten im LKA gesteuert haben. Bei den Amri-Ermittlern kam jedenfalls nichts davon an.

Das BKA verstand die Schreiben aus Marokko jedenfalls eher als Nachfrage, was die deutschen Behörden wüssten über N., etwa wie eng er ins Extremistenmilieu bis hin zur Terrormiliz „Islamischer Staat“ verstickt sei. Im GTAZ wurde deshalb das Bundesamt für Verfassungsschutz beauftragt, in Marokko noch einmal nachzufragen – etwa, wie alt die Informationen wären. Über eine Antwort des Verfassungsschutzes ist nichts bekannt.

Die Terrorermittler in Berlin stuften die Informationen als enorm wichtig ein – doch das konnten sie erst im Nachhinein, nach dem Anschlag. Daraus hätten sich im Herbst 2016 neue Ermittlungsansätze ergeben können, fanden sie im Februar 2017. Doch die Chefetage des Staatsschutzes wollte diese klare Einschätzung nicht gelten lassen, auch die LKA-Führung wusste Bescheid.

BKA will „keine Angaben zum Sachverhalt machen“

Stattdessen handelte die Staatsschutzleitung mit dem BKA eine neue Sprachregelung aus. Wertungen und Analysen aus der Ermittlerebene im LKA sollten ausdrücklich herausgenommen und abgeschwächt werden.

Zwar wurde der Umstand, dass das BKA im Herbst 2016 nicht alle Informationen weitergeleitet hatte, in der internen Sprachregelung für das Bundesinnenministerium nicht verschwiegen, es wurde aber geschickt versteckt und nur am Rande erwähnt.

Dass die damals nicht übermittelten Informationen den Berliner Ermittlern entscheidende Hinweise hätten liefern könnten, diese Feststellung fehlte in der Sprachregelung. Alles mit den Segen der Führungen von LKA und Staatsschutz. Dass das BKA einen Fehler gemacht haben könnte, wurde gar nicht erst erwähnt.

Das BKA wollte „aufgrund laufender Ermittlungen und des Untersuchungsausschusses keine Angaben zum Sachverhalt machen“.

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