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© Lisa Krassuski/dpa

Lunapharm-Skandal um gefälschte Krebs-Medikamente: Brandenburger Arzneimittelaufsicht stockt ihr Personal auf

Drei Mitarbeiter sind 2021 in Brandenburg zu Inspektoren ernannt worden. Zuvor konnte nur ein einziger Beamter Arzneimittel prüfen.

Potsdam - Nach dem Lunapharm-Skandal hat die Brandenburger Arzneimittelaufsicht ihr Personal offenbar erfolgreich aufgestockt: Wie aus einer Antwort des Potsdamer Gesundheitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD hervorgeht, wurden im Jahr 2021 drei Mitarbeiter erfolgreich zu GMP-Inspektoren ernannt. Sie haben damit die nötigen Qualifikationen, um die Herstellung von Arzneimitteln überwachen können. Weitere Mitarbeiter befänden sich derzeit in einer entsprechenden Qualifizierung.

Während des Lunapharm-Skandals verfügte das zuständige Landesamt dagegen nur über einen einzigen Beamten, der über die nötigen Fachkenntnisse für Arzneimittelkontrollen verfügte. Die juristische Aufarbeitung des Skandals wird indes wohl noch länger andauern. Vor dem Verwaltungsgericht Potsdam sind weiterhin drei Verfahren des Arzneimittelhändlers gegen das Land Brandenburg anhängig. Das bestätigte ein Pressesprecher auf Nachfrage. Dabei geht es in zwei Verfahren um die Untersagungsverfügung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) bezüglich des Inverkehrbringens von in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimitteln beziehungsweise zentral zugelassenen Arzneimitteln ohne deutsche Kennzeichnung sowie den Widerruf der Herstellungserlaubnis und die Untersagung des Herstellens und Inverkehrbringens von Arzneimitteln. In einer weiteren Klage geht es um ein Akteneinsichtsersuchen von Lunapharm. Alle Verfahren befinden sich dem Sprecher zufolge derzeit im Stadium der wechselseitigen Stellungnahme der Beteiligten. Die Terminierung einer mündlichen Verhandlung sei derzeit nicht absehbar.

Ende 2019 hatte zudem die Staatsanwaltschaft Potsdam vor dem Landgericht Potsdam Anklage gegen die Geschäftsführerin von Lunapharm wegen Verstößen gegen das Arzneimittelrecht erhoben. Über die Zulassung der Anklage ist aber nach Angaben einer Gerichtssprecherin noch nicht entschieden. „Dies liegt daran, dass die zuständige Kammer vordringlichere Haftsachen zu bearbeiten hatte und zudem ein Kammermitglied längerfristig erkrankt war“, sagte die Sprecherin. Der Vorsitzende hoffe, dass noch bis Ende des Jahres über die Zulassung der Anklage entschieden werden kann.

Wie aus der Antwort des Potsdamer Gesundheitsministeriums auf eine Kleine Anfrage mehrerer AfD-Abgeordneter hervorgeht, die dieser Zeitung vorliegt, seien weiterhin mehrere Widerspruchsverfahren von Lunapharm vor dem LAVG anhängig. Gegenstände der Verfahren seien etwa die Anordnung einer Auskunftserteilung, die Anordnung eines Rückrufes von bestimmten in Verkehr gebrachten Arzneimitteln oder die Anordnung der Sicherstellung von bestimmten Arzneimitteln. Benjamin Lassiwe

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