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Auszubildene üben in einer Altenpflegeschule das Blutdruckmessen.

© dpa/ Jens Büttner

Löhne in Pflegeheimen und ambulanten Diensten: Gesetz zu Tarifen in der Altenpflege – Berlins Senat und Kassen fehlt der Überblick

Das Bundes-"Weiterentwicklungsgesetz" legt fest, dass in der Altenpflege nur Tariflohn gezahlt werden darf. In Berlin ist unklar, was genau das bedeutet.

In gut drei Monaten gilt auch in Berlin das sperrige Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz, kurz GVWG genannt. Dann sind Pflegeheime und ambulante Dienste verpflichtet, regional übliche Tariflöhne zu zahlen. Nur so erhalten die Betreiber von Heimen und Diensten das nötige Geld von Krankenkassen und Sozialhilfestellen, also vom Land. Doch noch ist in Berlin völlig unklar, wo welche Löhne gezahlt werden.

Weder die dafür federführende AOK noch der Senat wissen, wie viele der 282 Heime, 115 Tages- und 16 Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie 691 ambulanten Dienste in Berlin bislang Tariflöhne zahlen. Das geht aus einer Antwort von Gesundheitsstaatssekretär Thomas Götz (Grüne) auf Anfrage von Christian Gräff (CDU) hervor, die dem Tagesspiegel vorab vorliegt. Wie berichtet werden stadtweit Pflegekräfte gesucht.

Eigentlich hätten Betreiber der Heime und Dienste den Kassen bis spätestens April verbindlich mitteilen müssen, an welchen Tarifvertrag sie gebunden sind oder sich wenigstens orientieren. Das Bundesarbeitsministerium teilte kürzlich mit, bundesweit arbeiteten 1,2 Millionen Frauen und Männer in der Altenpflege, knapp die Hälfte bekomme Tariflohn. Den anderen brächte das Gesetz eine Gehaltssteigerung für Vollzeitkräfte von im Schnitt 300 Euro im Monat.

Viele Pflegeanbieter müssen ab August also ihre Gehälter anpassen – wahrscheinlich erhöhen. Kompliziert wird die Lage dadurch, dass im Sinne des GVWG diverse Tarifverträge herangezogen werden könnten, im Streitfall solle – sagen Juristen vage – ein Durchschnittswert gelten.

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Wenngleich es Gewerkschaften in der Branche schwer gelingt, Beschäftigte zu organisieren, hat gerade Verdi zuletzt Fortschritte gemacht. Die Dienstleistungsgewerkschaft setzt auch außerhalb öffentlicher Einrichtungen auf das Niveau des Tarifvertrages der Länder (TVL).

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Der TVL sieht vor: Eine Pflegefachkraft in der häufigen Gehaltsstufe 4 erhält 20,13 Euro Stundenlohn, ab Dezember 20,70 Euro. Das ergibt fast 3465 Euro Vollzeitbrutto. Pflegehelfer mit einjähriger Ausbildung erhalten in dieser Stufe 18,70 Euro, ab Dezember 19,22 Euro Stundenlohn, in Vollzeit 3218 Euro.

Auf dieses Niveau könnten Löhne in den nicht-tarifgebundenen Betrieben nun steigen. Auch die Zuzahlungen der Versicherten werden wohl erhöht. Das bezweifeln in den Kassen wenige.

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