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Zahlreiche Passanten könnten bald wieder Brandenburgs Einkaufsstraßen füllen.

© Ottmar Winter/PNN

Update

Ab Mittwoch Lockerungen in der Corona-Krise: Was in Brandenburg wieder erlaubt wird

Bis zu 800 Quadratmeter große Geschäfte dürfen bald wieder öffnen. Das hat die Brandenburger Landesregierung beschlossen. Auch Demos sind wieder möglich.

Brandenburg legt vor, Berlin wird nachziehen. Das von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) geführte Kenia-Kabinett hat am Freitag für das Land erste Lockerungen der Kontaktsperren beschlossen, die vor zwei Wochen verhängten Einschränkungen erstmals entschärft.

Was in Brandenburg gilt, könnte durchaus in vielen Teilen eine Blaupause dafür sein, was der Berliner Senat entscheiden und verkünden will. Eine enge Abstimmung mit Berlin sei essentiell, betonte Woidke. „Wir haben diese Beschlüsse mit Berlin abgestimmt.“ Er gehe davon aus, dass die Berliner Verordnung weitgehend adäquat sein wird, „jedenfalls in den Teilen, die übertragbar sind“.

Was in Brandenburg nun wieder erlaubt wird – ein Überblick:

In Brandenburg dürfen die meisten Geschäfte ab 22. April wieder öffnen. Das gilt für alle Läden mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern. Und zwar ausdrücklich auch für Einkaufszentren, in denen der einzelne Shop seine Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen muss.

Für Kfz-Händler, Fahrrad- und Buchläden gilt keine Größenbeschränkung. Für alle Einzelhandelsgeschäfte – wie auch sonst – gelten weiterhin strenge Vorgaben. Die Abstandsregel von 1,5 Metern muss eingehalten werden, „In Wartebereichen dürfen sich nicht mehr als zehn Personen aufhalten“, heißt es.

Am kommenden Mittwoch werden auch in Berlin die Geschäfte wieder öffnen dürfen. Gerade im Einzelhandel habe man vermeiden wollen, so der Regierungschef, dass es „weder eine Bewegung in die eine noch eine in die andere Richtung gibt“. Hintergrund war die Sorge, dass Menschen zum Einkaufen ins Nachbarland pilgern, wenn dort vorher Läden öffnen.

„Körpernahe Handwerks- und Dienstleistungen wie Nagelstudios, Tätowierer, Kosmetikstudios, Fußpflege, Massagesalons bleiben geschlossen“, hieß es. „Friseure sollen – unter Einhaltung notwendiger Hygieneregeln – ab 4. Mai wieder öffnen dürfen.“ Gaststätten bleiben zu, erlaubt ist weiterhin Außer-Haus-Verkauf. Gestattet wird auch, wichtig im Flächenland, das Selbsternten auf Obst- und Gemüsefeldern.

Was gilt allgemein?

Die Kontaktsperren bleiben, auch die Abstandsvorgaben. Es wird dringend empfohlen, Masken zu tragen, etwa beim Einkaufen oder im Nahverkehr. Neu ist: „Das vorübergehende Verweilen auf öffentlichen Bänken, Wiesen oder Freiflächen wird unter Wahrung der Abstandsregelung von 1,5 Meter wieder erlaubt.“ Das vorübergehende Sitzen auf Parkbank oder Wiese ist künftig erlaubt. Berlin hat die Ausgangsbeschränkungen zunächst bis zum 26. April verlängert.

Was ist mit Kultureinrichtungen und Freizeitangeboten?

Bibliotheken und Archive dürfen aufmachen, ebenso Galerien, Museen und Ausstellungshallen. In Brandenburg dürfen auch Tierparks und Wildgehege öffnen. „Tierhäuser sind davon nicht erfasst, diese bleiben geschlossen.“

Zusammenkünfte im Sportverein sind verboten, man kann aber auf das Vereinsgelände, wenn Abstand gehalten wird. Sport an der Luft - auch Wassersport - ist bei Abstand erlaubt, Spielplätze sind weiter tabu. Auch touristische Übernachtungen bleiben verboten.

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Woidke schließt ein weiteres Rettungspaket neben dem Rettungsschirm von zwei Milliarden Euro nicht aus. „Es ist eine massive Betroffenheit da gerade im Bereich des Hotel- und Gastronomiebereiches.“

Wie steht es um Gottesdienste und Demonstrationen?

Gottesdienste darf es weiterhin nicht geben. Doch „religiöse Zeremonien, insbesondere Taufen und Bestattungen, mit bis zu 20 Teilnehmenden, werden wieder erlaubt.“ Das gelte auch für ähnliche Zeremonien anderer Religionen, sagte Innenminister Michael Stübgen (CDU). Das generelle Demonstrationsverbot wird aufgehoben, kleine Demos mit bis zu 20 Teilnehmern dürfen nun im Einzelfall wieder stattfinden.

Was ist mit Schulen, Kitas und Hochschulen?

In Brandenburg werden ab 27. April die Schulen zumindest für Schüler geöffnet, die vor einem mittleren Abschluss stehen, auch in den beruflichen Schulen. Die Zehntklässler machen den Anfang. Es folgen ab 4. Mai die Schüler, die im kommenden Jahr einen Abschluss machen. Es gelten strenge Vorgaben.

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Die Kitas bleiben zu, allerdings wird die Notbetreuung ausgeweitet. Die Regelung, mit der es für den Anspruch auf Notfallbetreuung reicht, wenn ein Elternteil in einer bestimmten Berufsgruppe arbeitet, wird für berufstätige Eltern in für die Krise wichtigen Berufen ausgeweitet. Auch Alleinerziehende können das Kind betreuen lassen, wenn es keine andere Möglichkeit gibt.

Hochschulen bleiben weiter geschlossen. Bibliotheken dürfen für die Ausleihe und die Rückgabe von Büchern bei Hygieneauflagen und ohne Warteschlagen ab 22. April öffnen.

Bund und Länder hatten sich am vergangenen Mittwoch auf einen Rahmen für erste Erleichterungen verständigt. Wirtschaftsverbände und Kammern hatten die Pläne für die Lockerungen zum Großteil als nicht weitreichend genug kritisiert und vor langen Beschränkungen gewarnt.

(mit dpa)

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