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Kind bei einem Corona-Schnelltest in der Schule

© imago images/Laci Perenyi

Update

„Lockerer Umgang mit Kinderrechten“: Berliner Gericht prüft Eilanträge gegen Testpflicht für Schüler

Bislang müssen sich Schüler und Personal zwei Mal pro Woche auf das Coronavirus testen. Das finden nicht alle gut - zwei Eilanträge liegen aktuell beim Gericht.

Dem Berliner Verwaltungsgericht liegen zwei Eilanträge gegen die Fortsetzung der Corona-Testpflicht an Berliner Schulen vor. Einer sei am Donnerstag eingegangen, wie Gerichtssprecher Stephan Groscurth dem Tagesspiegel bestätigte, der andere sei schon etwas älter. Die Schulkammer wird demnach "zeitnah" über beide Anträge gemeinsam entscheiden, voraussichtlich aber frühestens Mitte der nächsten Woche.

Der Urheber des jüngsten Eilantrags ist Frank Kohler, Vater eines siebenjährigen Schulkindes. Ihm gehe es um Verhältnismäßigkeit und die Gleichbehandlung von Kindern mit allen anderen Altergruppen, erklärte er dem Tagesspiegel.

"Wir Erwachsenen können zur Arbeit oder auch auf riesige Konzerte gehen, ohne einen Test machen zu müssen." Während der ganzen Pandemie sei seiner Beobachtung nach viel stärker in den Lebensbereich von Kindern eingegriffen worden als von Erwachsenen.

Kohler sieht eine "zynische Ungleichbehandlung" auch in dem Umstand, dass Schüler:innen anders als Angestellte an Schulen die Tests nicht zu Hause machen dürfen, sondern unter Aufsicht in der Schule. Ihm gehe es bei seiner Klage "primär um rechtsstaatliche Prinzipien". "Dem allzu lockeren Umgang mit Kinderrechten in Berlin muss dringend Einhalt geboten werden", sagte er. 

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Die umstrittene "Initiative Familien", die während der Coronapandemie gegen Schulschließungen und Maskenpflicht gekämpft hatte, erklärte am Donnerstag ihre Unterstützung für die Initiator:innen der Anträge. Es sei ein "einmaliger Vorgang, von Kindern zu verlangen, dass sie erst ihre Virenfreiheit nachweisen, um Zugang zu ihrem in der Berliner Verfassung verbrieften Recht auf Bildung zu bekommen".

Die Tests seien "nicht harmlos, sie schaden unseren Kindern". Diese steckten sich "weitaus wahrscheinlicher außerhalb von Schulen und Kitas" an. Die Unterrichtszeit sowie finanzielle Ressourcen sollten eher zur "Schadensbegrenzung" nach den Schulschließungen verwendet werden.

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An Berlins Schulen müssen sich Schüler:innen sowie sämtliche Angehörige des Schulpersonals derzeit verbindlich zweimal die Woche selbst auf das Coronavirus testen. Wer sich weigert, darf nicht am Unterricht teilnehmen und gilt als unentschuldigt fehlend.

Um einen Kommentar zu den Eilanträgen gebeten, sagte ein Sprecher der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat. Und das ist auch gut so.“

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