zum Hauptinhalt
Der Mietendeckel soll Ende Januar vom Parlament als Gesetz verabschiedet werden.

© Jens Kalaene/zb/dpa

Update

Letzte Beratungen zum Mietendeckel: Berliner sollen selbst gegen Vermieter klagen

In zähem Ringen haben die Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf des Senats korrigiert – für mehr Rechtssicherheit. Zur Stunde wird das Gesetz beraten.

Von
  • Ulrich Zawatka-Gerlach
  • Ronja Ringelstein

Die Opposition wurde hart auf die Folter gespannt. Bis Dienstagabend ließen sich die Regierungsfraktionen von SPD, Linken und Grünen Zeit, um ihren Änderungsantrag zum Mietendeckel-Gesetz des Senats vorzulegen.

Der Parlamentsausschuss für Stadtentwicklung wird, gemeinsam mit dem Hauptausschuss, darüber am Mittwoch ab 9 Uhr in einer Sondersitzung beraten. Der CDU-Fraktionsgeschäftsführer Stefan Evers beschwerte sich heftig. "Wir haben uns den ganzen Tag geblockt, um den Antrag vorab durchzuarbeiten", auch juristischen Beistand habe die Union geordert.

Es sei eine bodenlose Frechheit,  die Opposition so lange warten zu lassen, sagte Evers dem Tagesspiegel. Es handele sich bei dem Gesetzesentwurf schließlich nicht um etwas Triviales. Es gab in der CDU-Fraktion am Dienstag sogar Überlegungen, aus Protest nicht zur Ausschusssitzung zu erscheinen.

Die Grünen-Wohnungsexpertin Katrin Schmidberger räumte ein, dass die koalitionsinternen Beratungen über den Änderungsantrag viel länger dauerten als ursprünglich gedacht. Sie könne verstehen, dass die Opposition sauer sei, "die sich allerdings ohnehin nicht konstruktiv mit dem Mietendeckel auseinandersetzt".

SPD, Linke und Grüne einigten sich erst Dienstagabend

Drei Stunden sind am Mittwoch angesetzt, um in der Sondersitzung des Ausschusses über das Gesetz "zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung" zu beraten. Dafür haben die Koalitionsfraktionen in den letzten Tagen hart miteinander gerungen, um sich in letzter Minute auf einen Änderungsantrag zu einigen. Und zwar auf Grundlage einer Anhörung von sechs namhaften Juristen, die im Dezember im Stadtentwicklungsausschuss stattfand.

"Es ging mitnichten darum, die politischen Eckpunkte des Senats zu ändern", beteuerte die Linken-Abgeordnete Gaby Gottwald. Doch an der Begründung des Gesetzes, an der Rechtssystematik und vielen Details feilten die Bauexperten und Juristen der Koalitionsfraktionen kräftig herum. Erst am frühen Dienstagabend lag die endgültige Fassung des Antrags vor, die dann auch die Oppositionsfraktionen einsehen konnten.

Klar ist schon länger, dass es für Genossenschaften keine Ausnahmeregelungen geben wird. Dies wäre eine rechtlich unhaltbare Ungleichbehandlung von Vermietern. Also lenkten die Grünen ein, an dem Ziel halten sie aber weiterhin fest. "Wir hoffen, dass wir im Laufe des Jahres eine Lösung hinbekommen", so die Grünen-Politikerin Schmidberger.

Der Mietendeckel wird zum Verbotsgesetz

Auch nimmt die Koalition Abstand davon, die gesetzlichen Mietpreisregelungen und die Absenkung von Mieten von Amts wegen durchzusetzen. Stattdessen wird der Berliner Mietendeckel zum "Verbotsgesetz" umformuliert.

Das bedeutet, dass die Mieter die Einhaltung des Mietendeckels für ihre Wohnung gegen den Vermieter selbst juristisch durchsetzen müssen. Wenn auch mit Unterstützung des zuständigen Bezirksamts, das dem Mieter auf Antrag die zulässige Höchstmiete mitteilt.

Erhöhung bis 5,02 Euro je Quadratmeter für "redliche Vermieter"

Außerdem wurde die Härtefallregelung für wirtschaftlich schwache Vermieter nachjustiert. Gleiches gilt für den Umgang mit besonders niedrigen Mietpreisen, solche "redlichen Vermieter" sollen bei Mieterhöhungen mehr Spielraum erhalten. Sie dürfen auf bis zu 5,02 Euro pro Quadratmeter erhöhen.

Das Ziel der gesamten Aktion: Die Rechtssicherheit des Gesetzentwurfs, der vom Senat auf Vorschlag der Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) beschlossen und dem Abgeordnetenhaus vorgelegt wurde, soll mit den Änderungen der Koalitionsfraktionen deutlich erhöht werden. Deshalb wurden auch die juristischen Begründungen im Gesetz nachgebessert.

Wird der Änderungsantrag am Mittwoch in den Fachausschüssen abgesegnet, soll das Gesetz am 30. Januar vom Parlament verabschiedet werden. Es gilt als sicher, dass Klagen der CDU und der FDP vor dem Bundesverfassungsgericht sowie dem Verfassungsgerichtshof des Landes folgen werden.

Zur Startseite