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Kleiner Hund wird an der Leine von Frau in Gummistiefeln über einen Weg voller Herbstlaub geführt.

© Jan-Philipp Strobel/dpa

Leinenpflicht für Hunde: Bei Verstößen werden in Berlin kaum Bußgelder verhängt

Wer seinen Hund unerlaubterweise ohne Leine führt, muss zahlen. Doch seit 1. Januar wurden erst 33 Anzeigen gestellt und zwölf Bußgelder verhängt.

Durchschnittlich 150 Euro kostet es Berliner Hundehalter seit Anfang des Jahres, wenn ihr Tier ohne Leine erwischt wird. Das war bislang allerdings fast nie der Fall, wie aus einer Senatsantwort auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Sven Rissmann hervorgeht. Die Mehrzahl der Bezirke hat demnach in der ersten Jahreshälfte keine Bußgelder wegen Verstößen gegen die Leinenpflicht erhoben: Insgesamt wurden 33 Anzeigen gestellt und nur zwölf Mal mussten Hundehalter zahlen.

Seit 1. Januar gilt in ganz Berlin die allgemeine Leinenpflicht für Hunde in der Öffentlichkeit. So sieht es eine Rechtsverordnung vor - auf der Grundlage des Berliner Hundegesetzes, das seit 22. Juli 2016 gilt. Die meisten Hunde sind davon aber ausgenommen, wenn sie vor Inkrafttreten des Gesetzes gehalten wurden. Schätzungen zufolge sollen rund 80 Prozent der rund 108.700 angemeldeten Hunde in diese Kategorie der Bestandshunde fallen.

Wer seinen Hund trotz Gesetz freien Auslauf gewähren möchte, kann eine Sachkundeprüfung ablegen, die auch Hundeführerschein genannt wird. Mit diesem Schein darf der Hund auf unbelebten Straßen und Plätzen oder Brachflächen frei laufen. In Parks müssen Hunde hingegen immer angeleint sein. Seit Jahresbeginn wurden 145 dieser Führerscheine (Stichtag 31. Juli) ausgestellt. (dpa)

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