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Freie Stellen in Grundschulen werden nicht nur in Berlin zu großen Teilen mit Quereinsteigern besetzt.

© Felix Kästle/dpa

Update

Lehrerbesoldung in Berlin: Gehaltssprung für Grundschullehrer

Alle angestellten Grundschullehrer sollen 5300 Euro verdienen. Beamte profitieren entsprechend - und ihre Pensionen steigen sofort mit. Ohne Wartefrist.

(Fast) alle Hürden sind genommen: Der Senat will pro Jahr 55 Millionen Euro zusätzlich ausgeben, um allen Grundschullehrern 5300 Euro (Entgeltgruppe 13) im Monat zu zahlen – so viel wie Studienräten. Das teilte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ihren Mitgliedern nach Informationen des Tagesspiegels am Donnerstag mit. Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) bestätigte auf Anfrage, dass der entsprechende angekündigte Verordnungsentwurf jetzt vorliege. Die neue Besoldung sei „eine Frage der Wertschätzung der Arbeit der Grundschullehrkräfte“.

„Zwei Wochen läuft jetzt die Anhörungszeit, dann soll die Änderung noch in diesem Jahr im Senat beschlossen werden“, beschrieb Scheeres’ Sprecher Thorsten Metter den weiteren Ablauf. Zum 1. August 2019 könnte dann die neue Besoldung nach E13 greifen, was den Lehrern einen Gehaltssprung von mehr als 500 Euro im Monat beschert. Beamte erhalten entsprechend die Besoldungsgruppe A13: Das entspricht zwar einem niedrigeren Bruttogehalt als E13, ist aber wegen der nicht zu tragenden Rentenabgaben vergleichbar hoch.

Normalerweise gilt eine zweijährige Wartefrist

Als besonders attraktiv gilt, dass man den höheren Pensionsanspruch ebenfalls bereits ab 1. August 2019 hat. Normalerweise gilt eine zweijährige Wartefrist, bevor sich eine höhere Besoldung auch im Ruhegehalt niederschlägt. Sogar wer vor dem 1. August 2019 das Pensionsalter erreicht, kann in den Genuss der höheren Altersversorgung kommen, falls er beantragt, die Pensionierung bzw. den Ruhestand entsprechend hinauszuschieben. Das hätte auch einen positiven Nebeneffekt für die Grundschulen, die unter dramatischem Lehrermangel leiden. Jeder gelernte Grundschullehrer, der seiner Schule länger erhalten bleibt, gilt als Glücksfall, weil es auf dem Markt kaum Grundschulpädagogen gibt: Zuletzt waren unter den neu eingestellten Lehrern an Grundschulen nur noch rund 15 Prozent mit Grundschulstudium. Dazu kamen 70 Prozent Quer- und Seiteneinsteiger sowie einige Oberschullehrer.

Zudem könnte es sein, dass dann auch Grundschullehrer aus anderen Bundesländern kommen, denn in den meisten Ländern verdienen sie weiterhin nur A12 statt A13. Ihren Beamtenstatus können sie ohnehin nach Berlin mitnehmen. Wenn sich dieser „positive Effekt“ ergebe, „hätten wir natürlich nichts dagegen“, kommentiert Metter diese Möglichkeit.

Die Höherbesoldung der Grundschullehrer ergibt sich daraus, dass sie seit 2014 ebenso lang studieren wie Oberschullehrer. Strittig war allerdings die Frage, wie mit den Lehrern zu verfahren sei, die noch nach alter Studienordnung ausgebildet waren. Von diesen „Bestandskräften“ gibt es noch 5600: Wenn diese Kräfte allesamt rund 500 Euro mehr im Monat bekommen, summiert sich das auf die genannten 55 Millionen Euro pro Jahr.

„In den wesentlichen Punkten haben wir uns durchgesetzt“

Die Senatsverwaltung für Finanzen hatte sich schwer getan damit, diesem lang diskutierten Gehaltssprung bedingungslos zuzustimmen, weil die alten Grundschullehrer zu einer anderen Laufbahn zählen. Deshalb beharrte sie auf einer zusätzlichen Fortbildungsverpflichtung. Aber auch dieser Punkt ging für die Betroffenen glimpflich ab: Die Schulleitung muss nur bestätigen, dass der jeweilige Lehrer in den letzten 15 Jahren 30 Zeitstunden an Fortbildungen absolviert hat. Das dürfte in der Praxis kein Problem sein. Als unproblematisch gilt auch, dass man sich – sofern man A13/E 13 verdienen will – verpflichten muss, innerhalb der nächsten drei Jahre weitere Fortbildungen im Umfang von 30 Zeitstunden zu absolvieren.

Entgegenkommen hat der Senat auch bei den Lehrern unterer Klassen (LuK- Lehrer) gezeigt, die zu DDR-Zeiten ausgebildet wurden und damals kein Abitur brauchten: Auch sie bekommen die A13, sofern sie durch Zusatzkurse nach der Wende bereits die Gehaltsstufe A 12 erreicht hatten. Die Übrigen können unter Umständen ebenfalls die A13/E 13 erklimmen.

„In den wesentlichen Punkten haben wir uns durchgesetzt“, bilanziert GEW-Tarifexperte Udo Mertens gegenüber dem Tagesspiegel. Scheeres lobt, es sei gelungen, „praktikable Kriterien zu formulieren, mit denen die Lehrkräfte auf einem vernünftigen Weg zu der besseren Bezahlung kommen können“.

Anmerkung: Die Erläuterungen zur Entsprechung zwischen A13 und E13 wurden nachträglich zur besseren Verständlichkeit ergänzt.

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