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An der Hermannstraße hatte der Angeklagte Ende November eine Passantin mit einem Tritt die Treppe runtergeschubst.

© Paul Zinken/dpa

Update

Landgericht Berlin: U-Bahn-Treter muss knapp drei Jahre ins Gefängnis

Der 28-Jährige hatte eine Frau die Treppe am Berliner U-Bahnhof Hermannstraße hinuntergetreten. Nun bekam er sein Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung.

Der U-Bahn-Treter blickt sich weinerlich um, als Richterin Sylvia Busch das Urteil verkündet: Eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und elf Monate Haft hat das Landgericht am Donnerstag gegen den 28-Jährigen verhängt. „Schuldig der gefährlichen Körperverletzung“, hieß es weiter. Svetoslav S. habe eine völlig arg- und wehrlose Passantin auf einer U-Bahn-Treppe attackiert – spontan und willkürlich. „Die Tat im öffentlichen Raum hat das Sicherheitsgefühl der Allgemeinheit stark beeinträchtigt“, sagte die Richterin.

Die Studentin, die am 27. Oktober im U-Bahnhof Hermannstraße wie aus dem Nichts angegriffen wurde, saß nicht im Gerichtssaal, als das Urteil am vierten Prozesstag fiel. Die 26-Jährige war zwar Nebenklägerin, aber sie blieb im Hintergrund. Als sie über die Szene sprach, die bundesweit für Entsetzen sorgte, blieb sie zurückhaltend, dramatisierte nicht. Doch die Entschuldigung des Täters konnte sie nicht annehmen – noch nicht, so ihre Anwältin. Weil S. aus ihrer Sicht keine Verantwortung übernommen habe.

Die Videosequenz, die von der Polizei zur Fahndung nach dem Täter veröffentlicht wurde, dauert 20 Sekunden. Die Bilder lösen nach den Worten der Richterin das Gefühl aus: „So etwas kann jedem passieren, einen Schutz im öffentlichen Raum scheint es nicht mehr zu geben.“

Gutachten bescheinigt verminderte Steuerungsfähigkeit

Svetoslav S., ein dreifacher Familienvater aus Bulgarien, war nach einem psychiatrischen Gutachten aufgrund einer hirnorganischen Schädigung, die Folge eines Autounfalls vor einigen Jahren sei, und einem Missbrauch von Alkohol und Drogen erheblich in seiner Steuerungsfähigkeit vermindert, als er die ihm fremde Passantin „mit ausholender Bewegung und mit gestrecktem Bein“ angriff.

Er trug eine Bierflasche in der einen, eine Zigarette in der anderen Hand, drehte sich ohne erkennbaren Grund um und folgte der Frau. Er zog noch einmal an der Zigarette, dann holte er aus. „Die Passantin war auf der Hälfte der Treppen, als er ihr gezielt und wuchtig in den Rücken trat“, so die Richterin. Die Geschädigte, die die Kapuze ihres Mantels aufgesetzt hatte und Musik hörte, stürzte kopfüber in die Tiefe. „Äußerlich gelassen ging der Angeklagte gemächlichen Schrittes davon“, so das Gericht.

Täter liefert Entschuldigung und Geständnis

Im Prozess gab er zu, der Mann zu sein, der auf den Videos zu sehen ist. Er könne sich aber nicht erklären, warum es zu der Tat kam, er könne sich an nichts erinnern. Nach viel Alkohol und verschiedenen Drogen sei er berauscht gewesen. Kurz vor dem Urteil entschuldigte sich S. noch einmal – jammerte: „Ich muss mich verloren haben, habe es doch nicht gewollt.“

Der Angeklagte Swetoslaw S. verdeckt sein Gesicht im Prozesssaal. Vor ihm stehen eine Dolmetscherin und sein Anwalt.
Der Angeklagte Swetoslaw S. verdeckt sein Gesicht im Prozesssaal. Vor ihm stehen eine Dolmetscherin und sein Anwalt.

© Paul Zinken/dpa

Ein Mann, der nur zwei oder drei Jahre lang die Schule besucht hat, der in seiner Intelligenz mit einem IQ von 67 unter dem Durchschnitt liegt, einer, der in Armut aufgewachsen ist und gemeinsam mit seiner Familie sein Glück in Deutschland suchen wollte. Er soll sich in den letzten Jahren sehr verändert haben. Kopfverletzungen hätten zu einer hirnorganischen Störung geführt, so der Gutachter. Eigentlich sei S. ein in seiner Aggression gehemmter Mensch. Während der Begutachtung habe er fast devot und kindlich-hilflos gewirkt, freundlich, traurig und auch emotional überfordert.

Der Angriff hat das Leben der Geschädigten gefährdet. Sie hatte Glück im Unglück, erlitt einen Armbruch und eine Kopfplatzwunde. Die psychischen Folgen sind erheblich. Die Frau werde sich möglicherweise nie wieder unbefangen im öffentlichen Raum bewegen können, so das Gericht. In das Urteil ist eine kleinere Strafe wegen einer exhibitionistischen Handlung, begangen zwei Wochen vor der Fußtritt-Attacke einbezogen. Die Anklage hatte drei Jahre und neun Monate Haft verlangt, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe.

Kerstin Gehrke

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