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Landesgesetz: Zuschlag für Homo-Ehe

Beamte mit eingetragenen Lebenspartnerschaften erhalten künftig per Landesgesetz mehr Geld. Schätzungsweise sind rund 180 Beamte betroffen.

Von Sabine Beikler

Homosexuelle Beamte, die in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben, haben keinen verfassungsgemäßen Anspruch auf den Verheiratetenzuschlag zu ihrer Besoldung – es sei denn, der Gesetzgeber gewährt diese Begünstigungen. Und das ist in Berlin politischer Konsens: Am Mittwoch will der Hauptausschuss eine Senatsvorlage zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes verabschieden, die vom Parlament noch genehmigt werden muss.

In Berlin arbeiten etwa 70 000 Beamte. Wie viele davon in eingetragenen Lebenspartnerschaften leben, ist statistisch nicht erfasst. Schätzungsweise sind von der Neuregelung etwa 180 „verpartnerte“ homosexuelle Beamte betroffen, die also in eingetragenen Lebensgemeinschaften leben. Der Familienzuschlag, den das Land für seine Beamten zahlt, beträgt je nach Besoldungsstufe zwischen 100 und 105 Euro pro Monat.

Dass das Besoldungsgesetz geändert wird, haben SPD, Linke und die Oppositionsparteien FDP und Grüne bei Enthaltung der CDU in den Ausschüssen einhellig verabschiedet. „Familienbedingte Lasten“ müssten im Zuge der Gleichstellung auch in gleichgeschlechtlichen Beziehungen ausgeglichen werden, sagte FDP- Rechtspolitiker Björn Jotzo. Auch Grünen-Politiker Thomas Birk sieht das so. Die Grünen würden aber lieber generell alle Privilegien abschaffen, die mit dem Ehestatus zusammenhängen. Die FDP fordert ebenfalls, dass das gesamte „Zuschlagsystem“ auf den Prüfstand gehört. CDU-Innenpolitiker Peter Trapp kritisierte dagegen, dass mit der geplanten Gesetzesänderung eine bestimmte Lebensgemeinschaft privilegiert werde.

Erst vergangene Woche entschieden die Karlsruher Verfassungsrichter wie berichtet, dass der Familienzuschlag im Bundesbesoldungsgesetz laut Verfassung nur für verheiratete Heterosexuelle gilt. Das Argument der Richter: Es gebe einen „typische Befund“, dass in der Ehe ein Ehegatte wegen der Aufgabe der Kindererziehung und hierdurch bedingter Einschränkungen Unterhalt vom Ehegatten erhält. Dieser Unterhaltsbedarf sei für eingetragene Lebensgemeinschaften nicht typisch. Im Einklang mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes würde auch keine verbotene Diskriminierung vorliegen. Aber: Es obliegt seit der Föderalismusreform den Ländern, Beamten Zuschläge oder Boni durch landesgesetzliche Regelungen zu gewähren.

Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) wird übrigens keinen Zuschlag erhalten: Er lebt zwar in einer homosexuellen Partnerschaft, ist aber nicht „verpartnert“. Sabine Beikler

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