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Ein lautes Flugzeug fliegt über ein Wohnhaus.

© Johannes Eisele/ AFP

Lärmschutz in Berlin-Tegel: Flughafen-Anwohner wollen klagen

Anwohner des Flughafens Berlin-Tegel wollen Akteneinsicht und andere Informationen zum Flugbetrieb. Dafür haben sie Anwälte eingeschaltet.

Die Initiative zum Weiterbetrieb von Tegel hat jetzt Pankower Anwohner dazu gebracht, viel Geld in die Hand zu nehmen. Sie haben die Anwaltskanzlei Grawert, die auch schon Kläger gegen den BER vertreten hat, beauftragt, Informationen zum Flugbetrieb beim Senat anzufordern. Sollten sie ausbleiben oder unzureichend sein, wollen sie klagen.

Nachtflugverbot

Die Anwohner fordern zunächst Akteneinsicht zu den erteilten Ausnahmegenehmigungen vom Nachtflugverbot. Es gilt in Tegel von 23 Uhr bis 6 Uhr. Bis 24 Uhr gibt es aber für verspätete Flüge eine pauschale Ausnahmegenehmigung; danach muss ein Starten oder Landen jeweils individuell von der Senatsverkehrsverwaltung genehmigt werden.

Die nächtlichen Flugbewegungen seien 2016 um rund neun Prozent gestiegen, heißt es im Schreiben der Anwälte. Die Zunahme sei höher als bei den gesamten Flugbewegungen. Durch den nächtlichen Mehrverkehr sei auch der Lärmpegel gestiegen.

German Lewizki von der Anwohnerinitiative ist nach seinen Angaben 2011 nach Pankow gezogen; mit dem Vertrauen auf das Versprechen, dass der Flugbetrieb in Tegel eingestellt wird. Die Absicht, vor Gericht zu ziehen, hätte es nicht gegeben, wenn es die aktuellen Initiativen zur Offenhaltung des Flughafens nicht gäbe, sagte Lewizki.

Lärmschutz

Außerdem wollen die Anwälte von der Senatsumweltverwaltung wissen, wie diese mit der bald notwendigen Festsetzung der Lärmschutzbereiche um den Flughafen Tegel herum umgehen will. Erste Schritte, das Gebiet festzulegen, sind nach Angaben der Verwaltung eingeleitet.

Der Lärmschutzbereich wurde nicht aktualisiert, als die Vorschriften 2007 bundesweit verschärft worden waren. Sie sollten für Flughäfen, die vor der Schließung standen, nicht gelten. Strittig ist nun, ob sie 2017 oder 2019, nach der damaligen Übergangsfrist, greifen müssten. Derzeit sind die Kosten für den Lärmschutz mit rund 400 Millionen Euro veranschlagt.

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