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Mitarbeiter in Berliner Ämtern sollten ursprünglich mehr Gehalt beziehen.

© Kai-Uwe Heinrich

Exklusiv

Länder-Tarifgemeinschaft gegen Berlin: Hauptstadtzulage für den öffentlichen Dienst droht zu kippen

Ab November sollten 130.000 Beamte und Angestellte in der Berliner Verwaltung 150 Euro brutto mehr bekommen. Die meisten Bundesländer lehnen dies ab.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die sogenannte Hauptstadtzulage für etwa 130.000 Beamte und Angestellte in der Berliner Verwaltung wird von der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) mehrheitlich abgelehnt. Dem Vernehmen nach hat sich bereits Ende Juli eine deutliche Mehrheit der Bundesländer in dem wichtigen Gremium strikt dagegen ausgesprochen, dass der Berliner Senat seinen öffentlich Bediensteten eine solche außertarifliche Zulage zukommen lässt.

Es geht um monatlich 150 Euro, wahlweise ein Monatsticket für Bus und Bahn plus Aufstockungsbetrag, die ab 1. November ausgezahlt werden sollen. Die notwendige beamtenrechtliche Regelung wurde vom Abgeordnetenhaus kurz vor der Sommerpause beschlossen. Für die Verwaltungsangestellten fehlte aber noch die Zustimmung der TdL, die nun verweigert wurde.

Den Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) und die Regierungsfraktionen SPD, Linke und Grüne bringt das in die Klemme. Falls sich das Land Berlin über das Votum der Tarifgemeinschaft der Länder hinwegsetzt, drohen Sanktionen bis zum Ausschluss des Landes aus der TdL. 

Wenn sich Rot-Rot-Grün aber entschließt, nicht aus der Solidargemeinschaft der Länder auszuscheren, muss die gesetzliche Sonderregelung für die Beamten rückgängig gemacht werden, im Ergebnis müssten dann alle 130.000 Verwaltungsmitarbeiter im unmittelbaren Landesdienst, den städtischen Kita-Betrieben und den sogenannten LHO-Betrieben auf die Hauptstadtzulage verzichten.

Angesichts der finanziellen und sozialen Probleme, mit denen andere große Bevölkerungsgruppen in der Coronazeit zu kämpfen haben, wäre das politisch zu rechtfertigen. Aber die Personalräte, die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und der Beamtenbund würden voraussichtlich gegen eine solche Entscheidung Sturm laufen. 

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Bezugsberechtigt sollten alle Beamten bis zur Besoldung A 13 (rund 5300 Euro brutto) und alle Angestellten bis E 13 (rund 5800 Euro brutto) sein. Diese Sondervergütung würde den Landeshaushalt, der durch Corona jetzt schwer belastet ist,  jährlich rund 250 Millionen Euro kosten.

Lenkt die Tarifgemeinschaft der Länder noch ein?

Der Finanzsenator und die Koalition haben noch keine Entscheidung getroffen, was zu tun ist. "Die Gespräche laufen noch", hieß es. Dass die TdL bereit sein könnte, doch noch einzulenken, wird senatsintern als unwahrscheinlich eingestuft - auch wenn es in Bayern (im Verdichtungsraum München) auf kommunaler Ebene schon seit Jahren eine ähnliche Zulage gibt - die allerdings regelmäßig Ärger macht, weil sich kleinere bayerische Städte und Gemeinden benachteiligt und nicht begünstigte Beschäftigungsgruppen ungerecht behandelt fühlen.

Die Idee der Hauptstadtzulage geht auf einen SPD-Landesparteitagsbeschluss zurück und stieß bei den Koalitionspartnern Linke und Grüne zunächst auf Vorbehalte. Erstens ist die Zulage teuer, zweitens wird mit dem öffentlichen Dienst eine Bevölkerungsgruppe bessergestellt, die selbst in Zeiten der Pandemie weder von Kündigung bedroht ist noch unter Gehaltseinbußen leidet.  

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