zum Hauptinhalt
Zur Grünen Woche, zur Berlinale und zur Reisemesse ITB dürfen die Berliner auch sonntags shoppen gehen.

© Bodo Marks/dpa

Ladenschluss: Verdi scheitert mit Klage gegen verkaufsoffene Sonntage in Berlin

Auch zur Grünen Woche dürfen die Läden öffnen: Das Oberverwaltungsgericht zweifelt nicht an der Rechtmäßigkeit der drei bisher festgesetzten Tage in diesem Jahr.

Jetzt also doch: Geschäfte dürfen in diesem Jahr zumindest an drei Sonntagen öffnen – das erste Mal bereits wegen der Grünen Woche am kommenden Wochenende. Das Oberverwaltungsgericht hat am Dienstag auf Beschwerde der Senatsarbeitsverwaltung eine gegenteilige Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts vom Dezember 2017 aufgehoben. Gegen die drei zunächst vom Senat beschlossenen Sonntags-Öffnungen zur Grünen Woche, zur Berlinale und zur ITB hatte die Gewerkschaft Verdi geklagt.

Während für das Verwaltungsgericht die „berlinweite Bedeutung“ dieser Veranstaltungen nicht ausreichte, um sonntags Einkaufen zu gehen, hat das Oberverwaltungsgericht „keine durchgehenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit der drei bisher festgesetzten Öffnungs-Sonntagen“. Das Gericht berief sich auf das Bundesverfassungsgericht, dessen Vorgabe der Senat nach einer Klage 2009 auch jetzt wieder beachtet habe. Gerichtsentscheidungen anderer Länder seien auf Berlin nicht übertragbar. Grüne Woche, Berlinale und ITB hätten zudem ein Gewicht, das eine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe rechtfertigen könne. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Die IHK freute sich, dass die Geschäfte nun Planungssicherheit hätten. Verdi will prüfen, ob man das Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht fortsetze, teilte die Gewerkschaft mit. Der Senat bestimmt jährlich acht Sonntags-Öffnungen, die Bezirke können je zwei weitere benennen. Für 2018 sind die anderen noch offen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false