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Kinder lesen in der Bibliothek Bücher.

© Arne Dedert/dpa

Ladenschluss und Arbeitszeitgesetz: Öffnet die Bibliotheken auch am Sonntag!

Bäckereien, Kinos, Blumenläden und Supermärkte dürfen sonntags öffnen – Stadtbibliotheken jedoch nicht. Schluss mit dem Unsinn. Ein Kommentar

Was unterscheidet ein Fitnessstudio von einer Stadtbibliothek? Erstere dürfen am Sonntag öffnen, in den Stadtbibliotheken bleiben die Türen zu. Müssen zubleiben. Denn das Arbeitszeitgesetz sieht es so vor. Am Sonntag dürfen die Menschen selbstverständlich ihren Körper trainieren, nicht aber ihre geistige Fitness! Eine absurde Regelung. Und höchste Zeit, sie zu ändern.

Für den Gesetzgeber sind Kinos, Restaurants, Blumenläden, Tankstellen oder Clubs offenkundig kulturell hochwertigere Angebote, sodass sie in den Genuss der Sonntagsöffnung kommen. Anders lässt es sich kaum erklären, wie es ausgerechnet zu dem Ausschluss der Stadtbibliotheken aus diesem Kreis gekommen ist, und vernünftig begründen lässt es sich erst recht nicht. Schließlich ist doch der Sonntag traditionell der Tag für kulturelle Anregungen, für den Besuch von Museen und Theatern. Da gehören auch Bibliotheken dazu, die Orte einer kontemplativen Beschäftigung mit Büchern sind und des entspannten Vordringens in imaginäre Welten oder der Beschäftigung mit Fachliteratur.

Hinzu kommt: Bücherhallen werden in Zeiten der Globalisierung immer wichtigere Orte der interkulturellen Begegnung und sind gleichermaßen für junge und alte Menschen ein universelles Wissensreservoir. Die Bibliotheken, deren Bedeutung in der Wissensgesellschaft noch zentraler geworden ist, haben auf technologische Herausforderungen reagiert und behaupten auf vielfältigste Weise ihre Rolle als Erkenntnisspeicher der menschlichen Kulturgeschichte. Dass die Nutzerzahlen der Stadtbibliotheken seit Jahren wieder steigen, unterstreicht das.

Das Bildungsforum in Potsdam richtet sich an die Lesebedürfnisse der Bürger. Sonntags: Geschlossen.
Das Bildungsforum in Potsdam richtet sich an die Lesebedürfnisse der Bürger. Sonntags: Geschlossen.

© ZB / Ralf Hirschberger

Als das Arbeitszeitgesetz einst formuliert wurde, galt der Sonntag als schützenswertes Refugium, als Schonraum der Familie, verteidigt von Kirchen und Gewerkschaften gleichermaßen. Auch heute sträuben sich Gewerkschaftsfunktionäre regelmäßig gegen eine Sonntagsöffnung von Bibliotheken – mit Blick auf die Interessen der Beschäftigten. Mit der gesellschaftlichen Realität aber hat dieses Sonntagsbild kaum noch etwas gemein. Immer mehr Menschen arbeiten am Wochenende, immer häufiger gibt es verkaufsoffene Sonntage oder wird über eine generelle Sonntagsöffnung diskutiert. Trotz der veränderten Lebensverhältnisse aber ist der siebte Wochentag für viele Familien der einzige, wo sie auch in die Bibliothek gehen könnten. Vor allem berufstätige Väter und Mütter würden diese Möglichkeit begrüßen.

Allerdings, nicht alle Bibliotheken sind am Sonntag geschlossen. „Wissenschaftliche Präsenzbibliotheken“, so steht es im Arbeitszeitgesetz, dürfen am Sonntag öffnen. Entsprechend voll ist es sonntags in den Universitätsbibliotheken. Auch in der Brüder-Grimm-Bibliothek der Humboldt-Universität drängen sich die Studierenden. Es wäre leicht, das Bundesgesetz zu ändern – die zwei Worte „wissenschaftliche Präsenz“ streichen und die Bundesländer könnten selbst entscheiden, an welchen Tagen ihre Bibliotheken aufmachen dürfen. Interesse daran gibt es in vielen Ländern, aber im Bundestag versackten die Initiativen. Dass der Bedarf vorhanden ist, zeigen erfolgreiche Modellversuche, etwa in Mönchengladbach oder Bremen. Ergebnis: An Sonntagen wurden bestimmte Zielgruppen wie Familien, Berufstätige und auch Schüler besser erreicht. Zwei Drittel der Besucher kamen in Begleitung, brachten Familie und Freunde mit. Im europäischen Ausland sind am Sonntag geöffnete Bibliotheken ohnehin längst Standard.

In Berlin zollt die rot-rot-grüne Landesregierung im Koalitionsvertrag den Bibliotheken höchstes Lob. Sie „sind die meistgenutzten Kultureinrichtungen der Stadt“, heißt es: „Die Koalition will das öffentliche Bibliothekssystem gemeinsam mit den Bezirken so stärken und zukunftsfähig gestalten, dass die Bibliotheksversorgung nach zeitgemäßen Qualitätsstandards in allen Berliner Bezirken gewährleistet wird.“ Von veränderten Öffnungszeiten steht im Koalitionsvertrag freilich nichts. Höchste Zeit für den Senat, hier initiativ zu werden – oder kreativ mit Ausnahmegenehmigungen das Verbot zu umgehen.

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