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In Berlin nicht ungewöhnlich: Einkaufen im Supermarkt am Abend.

© Maris Hubschmid

Ladenschluss faktisch schon um 22 Uhr: Die Bundesnotbremse trifft auch Berliner Supermärkte und Spätis

Das neue Infektionsschutzgesetz sagt zwar nichts zu den Öffnungszeiten von Läden. Doch die Ausgangssperre enthält keine Ausnahme für den Lebensmittel-Einkauf.

Was bisher kaum beachtet wurde: Die Bundesnotbremse führt dazu, dass auch Supermärkte und Spätis in Berlin faktisch um 22 Uhr schließen müssen. Das steht zwar nicht explizit in der Novelle des Infektionsschutzgesetzes, ist aber eine Folge der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen. Als Ausnahme von der Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr sind Einkäufe nämlich nicht vorgesehen, auch nicht solche für den täglichen Bedarf.

Viele Berliner Supermärkte haben normalerweise bis 23 Uhr oder Mitternacht geöffnet. Das ist ihnen auch weiterhin gestattet - nur darf die Kundschaft nicht mehr kommen. Das Personal darf freilich nach 22 Uhr noch nach Hause gehen, denn der Heimweg von der Arbeit ist Teil der Berufsausübung und damit ein ausnahmsweise erlaubter Aufenthalt außerhalb der Wohnung. Spätis, eine beliebte Anlaufstelle für kleine Besorgungen am Abend oder in der Nacht, sind genauso von dieser Regelung betroffen.

Explizit geregelt in dem Bundesgesetz ist der Betrieb von Imbissen und anderen Gaststätten, die Speisen zum Mitnehmen anbieten. Der Verzehr an Ort und Stelle ist ohnehin untersagt, zwischen 22 und 5 Uhr ist auch der Verkauf zum Mitnehmen verboten. Schließen müssen Imbisse und Lokale dennoch nicht - denn das Ausliefern von Speisen bleibt rund um die Uhr zulässig. Somit ist auch die Abholung durch Lieferdienste weiterhin erlaubt, die nämlich - da Berufsausübung - ebenfalls rund um die Uhr unterwegs sein dürfen.

Die Wirtschaft hadert mit den neuen Regeln. Am Sonnabend warnte der Handelsverband Berlin-Brandenburg vor einer Welle von Firmenpleiten im Einzelhandel insgesamt. Etwa 50 bis 60 Prozent der Ladenbesitzer in der Region rechneten mit einer Geschäftsaufgabe bis Ende des Jahres, sagte Hauptgeschäftsführer Nils Busch-Petersen am ersten Geltungstag der Bundesnotbremse. Durch die neuen Bestimmungen hätten vielerorts Kunden vor den Supermärkten in der Schlange warten müssen, wo in der Gruppe das Infektionsrisiko steige.

Handelsverband: Hürden für Überleben von Läden zu hoch

Auch das Konzept „Click & Meet“, also die Online-Vereinbarung eines Einkaufstermins mit Test für einen Ladenbesuch, sei unrealistisch und werde weitere Kunden fernhalten. „Das ist eine Hürde zu viel.“ Busch-Petersen warf der Politik vor, mit unrealistischen Regelungen den Handel in die Knie zu zwingen. Ein Großteil der Unternehmen warte noch immer auf die zugesagten Hilfen.

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Berliner Lebensmittelläden sind abends oft noch gut besucht. Dass die Bundesregelung dazu führt, dass der Andrang künftig vor 22 Uhr zunehmen wird, ist nicht auszuschließen. Allerdings enthält das Infektionsschutzgesetz eine klare Begrenzung der Kundenzahlen in Läden: eine Person pro 20 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und eine Person pro 40 Quadratmeter bei allem, was über 800 Quadratmetern Fläche hinausgeht.

Damit können sich fortan halb so viele Menschen gleichzeitig in Supermärkten aufhalten wie bislang. Busch-Petersen sprach von einer „Quadratmeterwillkür“. (mit dpa)

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