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Der Tanzhistoriker.Ralf Stabel leitete bis Anfang 2020 die Staatliche Ballettschule und Schule für Artistik.

© picture alliance / Christophe Gateaux

Kündigungsgründe schlecht dargelegt: Gericht rügt Schulbehörde in Affäre um gefeuerten Ballettschulleiter

Das Berliner Arbeitsgericht bemängelt, die Verwaltung habe die Gründe für den Rauswurf von Ralf Stabel nicht hinreichend oder zu spät erklärt.

Manchmal passt alles zusammen: Erst eine Woche ist es her, dass Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) von einer hochrangigen Expertenkommission den Rat bekam, eine „gezielte Reorganisation der Bildungsverwaltung und ihrer zentralen Geschäftsprozesse“ in Gang zu setzen. 

Wenige Tage später beleuchtet ein Urteil des Berliner Arbeitsgerichts, wie suboptimal die Abläufe der großen Behörde koordiniert sind. Die Urteilsbegründung liegt dem Tagesspiegel vor.

Konkret geht es um die fristlose Kündigung des Leiters der Staatlichen Ballettschule und Schule für Artistik, Ralf Stabel. Die Verwaltung hatte die Kündigung unter anderem damit begründet, dass Stabel weniger unterrichtet habe, als seine Verpflichtung vorsah – und zwar von 2017 bis 2019. 

Der Richter wandte den Vorwurf quasi gegen die Behörde selbst, indem er beanstandete, sie habe „noch nicht einmal den Versuch unternommen“ zu erklären, „weshalb die von einer Lehrkraft geleisteten Stunden nicht spätestens am Ende des jeweiligen Halb- oder Schuljahres beim Land bekannt sind, sondern erst fast drei Jahre später ermittelt werden müssen“.

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Die für die Verwaltung tätigen Juristen hatten nämlich die schwierige Aufgabe zu erklären, warum Stabel eine fristlose Kündigung bekommen hatte. Diese besonders harte Maßnahme darf nur dann getroffen werden, wenn das zu ahndende Fehlverhalten dem Arbeitgeber höchstens zwei Wochen bekannt ist. 

Kündigungsgründe nicht hinreichend dargelegt

Das Gericht wies aber darauf hin, dass die Verwaltung sich sechs Monate Zeit nahm. Ähnliches gelte für die anderen Kündigungsgründe, wie die mutmaßliche Überlastung der Schüler. All das sei nicht hinreichend oder zu spät dargelegt worden. 

Somit müsste Stabel laut Gericht weiterbeschäftigt werden – allerdings nur in Bezug auf die Kündigungsgründe. Nicht jedoch in Bezug auf einen anderen Punkt, den das Gericht, wie berichtet, überraschend geltend machte: Stabel könne nicht Schulleiter bleiben, weil er kein Lehramtsstudium absolviert habe. 

Diese Argumentation hält Stabels Anwalt für unhaltbar. Gegenüber dem Tagesspiegel kündigte er an, gegen das Urteil Berufung einzulegen, sofern die Behörde Stabels Anspruch auf Weiterbeschäftigung ablehne. 

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