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Tatort Internet: Immer mehr Menschen werden Opfer von Waren- und Warenkreditbetrug.

© Silas Stein/dpa

Exklusiv

Kriminalität im Internet: Berliner Bundesratsinitiative gegen Identitätsklau

Warenbestellungen mit falschem Namen, Identitätsklau im Netz – für betroffene Verbraucher ein Horror. Das Berliner Abgeordnetenhaus will Opfer besser schützen.

Von Sabine Beikler

Bei dem einen war es ein iPad, bei dem anderen waren es Schuhe. Über die Daten eines Dritten wurden Laptops gekauft. Fast 40 Parlamentarier aus Berlin wurden 2016/2017 Opfer von Identitätsmissbrauch.  Und immer wieder werden auch Normalbürger Opfer von Datenmissbrauch. Laut aktueller polizeilicher Kriminalstatistik wurden 2018 allein 30 009 Fälle von Waren- und Warenkreditbetrug in Berlin offiziell registriert. 67,7 Prozent dieser Betrugsfälle fanden im Internet statt. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen.

Neben den Mahnverfahren drohen Eintragungen bei der Schufa. Um die Negativeintragungen loszuwerden, braucht man viel Aufwand – meistens geht es nicht ohne Anwalt. Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses hat am Mittwoch auf Initiative der CDU  mehrheitlich gegen die FDP eine Bundesratsinitiative beschlossen, um die Opfer besser zu schützen beziehungsweise die Inkassounternehmen und die Schufa zu größerer Transparenz zu verpflichten. Die Bundesratsinitiative soll am kommenden Donnerstag  im Parlament beschlossen werden.

Die Tätigkeit der Schufa und anderer Unternehmen, die Bonitätsprüfungen vornehmen, soll künftig transparenter gestaltet werden. Wenn ein Warenhaus, das Waren auf Rechnung versendet, keinen Geldeingang verzeichnet, gibt es die Forderungen in der Regel an ein Inkassounternehmen ab. Dieses ermittelt die Adresse des vermeintlichen Schuldners. In der Regel erhält dieser dann sehr offensive Mahnungen.

Mehr Transparenz für Schufa-Check

Oft erfolgt schon parallel eine Meldung an die Schufa, die eine Absenkung des Scores zur Folge haben kann. Wer Einsicht in seine Daten erhalten will, muss in der Regel ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen. „Der Anspruch auf kostenlose Auskunft ist für den Verbraucher quasi nicht festzustellen“, steht in dem parlamentarischen Antrag als Begründung.

Der Antrag wird sehr deutlich: Die Schufa übe als privatwirtschaftliches Unternehmen „nahezu unbegrenzte Macht“ aus. Deshalb sollte das Handeln der Schufa und anderer Unternehmen, die Bonitätsprüfungen machen, an gesetzliche Vorgaben geknüpft werden. Nur so könne tatsächliche Transparenz geschaffen werden. Auch die Aufsicht über die Inkassounternehmen müsse verschärft werden. Vorstellbar seien auch Kooperationen mit Verbraucherschutzorganisationen.

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Außerdem fordern die Berliner Parlamentarier, dass Warenhäuser, die noch Kauf auf Rechnung gewähren, wenigstens bei einem Erstkontakt verpflichtet werden, die Identität des Bestellers zu überprüfen, um betrügerische Bestellungen zu verhindern. Außerdem müsse überlegt werden, ob eine Erstlieferung bei abweichender Rechnungs- oder Lieferanschrift nur gegen Vorkasse oder per Nachnahme zulässig sein dürfte.

Polizei klärt immer weniger Fälle auf

Verbraucher sollen auch Kostenerstattungen geltend machen können, um ihre Rechte durchzusetzen. Das können die Inkassounternehmen sein oder die Unternehmen selbst, wenn sie zum Beispiel eine Identitätsüberprüfung unterlassen haben.

Betrüger kommen per Phishing zum Beispiel per E-Mail an die Daten ihrer Opfer. Verbraucher müssen auf sichere Passwörter achten und sollten für jedes Nutzerkonto ein eigenes Passwort einrichten. Haben Kriminelle bereits Geld vom Konto überwiesen, muss die Bank informiert werden und Strafanzeige bei der Polizei gestellt werden.

Auszug aus der Kriminalitätsstatistik der Polizei Berlin.
Auszug aus der Kriminalitätsstatistik der Polizei Berlin.

© Tsp/Polizei Perlin

Obwohl immer mehr Menschen Opfer von Interkriminalität werden, klärt die Polizei immer weniger Fälle von Waren- und Warenkreditbetrug auf. 2009 registrierte die Polizei 25.923 Fälle, 2018 schon 30.009. Im vergangenen Jahr wurden 26.998 Fälle von Betrug im Internet erfasst, eine Zunahme von 3723 Fällen oder um 16 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Ausspähen von Daten und Betrug mit Kreditkarten

Zugleich sank die Quote der aufgeklärten Fällen beim Waren- und Warenkreditbetrug von knapp 70 Prozent auf 34 Prozent: 2009 waren es 18.000 aufgeklärte Fälle, 2018 nur noch 10290. Eine ähnliche Entwicklung ist auch bei der Internetkriminalität zu beobachten - ein Anstieg der Fälle von 23.616 im Jahr 2009 auf 30.873 Fälle im vergangenen Jahre - aber eine sinkenden Zahl von Fällen die aufgeklärt werden konnten. Neben Warenbetrug, der zu 87 Prozent im Internet begangen wird, zählt dazu auch das Ausspähen und Abfangen von Daten und der Betrug unter Verwendung von Zahlungskartendaten.

Die Polizei erklärt zur sinkenden Zahl aufgeklärter Fälle: "Die Entwicklung zu einer fortschreitenden Anonymität im Verkauf und die Komplexität sowie internationale Verfügbarkeit der digitalen Daten machen die Ermittlungen schwieriger und aufwändiger, was sich in diesem Deliktsfeld auch in einer sinkenden Aufklärungsquote zeigt." (mit axf)

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