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Oliver Samwer, Vorstandsvorsitzender der Rocket Internet SE, bei der Hauptversammlung 2018.

© Jörg Carstensen/dpa

Kreuzberger Mieter sollten trotz Coronakrise raus: Rocket Internet zieht Kündigungen zurück

Das Berliner Investmentunternehmen wollte zwei Kreuzberger Mietern kündigen. Zwangsvollstreckungen in Berlin werden soweit möglich ausgesetzt.

Mitten in der Coronaviruskrise hat das börsennotierte Berliner Investmentunternehmen Rocket Internet zwei seiner Mieter gekündigt. Am Donnerstag bekamen Michael B. und ein weiterer Bewohner der Urbanstraße 67 in Kreuzberg per Boten eine Kündigung zugestellt. Das Schreiben liegt dem Tagesspiegel vor, die Kündigung ist auf den 31. Juli 2020 ausgestellt.

Für B., der in einer Studiowohnung des Hauses seit 17 Jahren lebt und arbeitet, ist das eine Katastrophe. Als selbstständiger Grafik-Designer würden ihm bereits jetzt wichtige Aufträge wegbrechen, wann sich das normalisiere, sei ungewiss. Nun sollte B. auch noch Wohnung und Arbeitsraum verlieren.

Im April 2019 wurde das Haus in Kreuzberg erst an Rocket Internet verkauft. Die Hausgemeinschaft der Urbanstraße 67 hatte sich damals dagegen gewehrt, ein bezirklicher Vorkauf war aber gescheitert.

"Uns fehlen die Worte"

Die Investmentfirma soll aber zumindest sozial verträgliche Lösungen angekündigt haben. Deshalb war die Hausgemeinschaft schockiert über die Kündigung in dieser schwierigen Gesamtsituation. „Uns fehlen die Worte – während ganz Deutschland neue Formen der gegenseitigen Solidarität erfährt, während die Kanzlerin zu einem neuen Miteinander aufruft und an die Verantwortung von uns allen appelliert, versucht Rocket Internet die Corona-Krise gewinnbringend auszuschlachten und die fehlende mediale Aufmerksamkeit dazu zu nutzen, um Fakten zu schaffen“, erklärt Marion G. von der Hausgemeinschaft Urbanstraße 67 zur Kündigung.

Nach einer Anfrage des Tagesspiegels und weiterer Medien bei Rocket Internet kam jedoch noch am Freitag die Kehrtwende: Alles nur ein Versehen, hieß es von der Firma der Samwer-Brüder, die ihr Geld zuletzt zunehmend in den Berliner Immobilienmarkt investiert.

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Eine Sprecherin erklärte, die Kündigung sei bereits Mitte Februar angestoßen, durch Krankheitsfälle bei einer externen Hausverwaltung jedoch erst jetzt zugestellt. „Die gesamtwirtschaftliche Situation ist nun eine andere wie Mitte Februar und wir werden daher die zwei Kündigungen zurücknehmen“, schrieb die Sprecherin dem Tagesspiegel. Das Kündigungsschreiben, das dem Tagesspiegel vorliegt, trägt das Datum: 17. März 2020.

"Wir brauchen eine bundesgesetzliche Regelung"

Um solche Fälle künftig zu vermeiden, will Katrin Schmidberger, grüne Sprecherin für Wohnen im Berliner Abgeordnetenhaus, für die Zeit der Coronavirus-Krise Mieter besser schützen. „Wir brauchen dafür eine bundesgesetzliche Regelung“, sagte sie am Freitag.

Anwohner protestierten 2019 für ihre Häuser und gegen den Kauf durch Rocket Internet.
Anwohner protestierten 2019 für ihre Häuser und gegen den Kauf durch Rocket Internet.

© Corinna von Bodisco

Schmidberger schlägt vor, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zu ändern und die Paragrafen zur außerordentlichen und ordentlichen Kündigung für eine Zeit aussetzen. Damit sollen einerseits Mietschuldner davor geschützt werden, in den kommenden Monaten auf der Straße zu landen. Andererseits könnten auch Fälle wie jener von Michael B. vermieden werden.

Ein erster Schritt in diese Richtung wurde am Samstag bereits gemacht: Nach Informationen der Deutschen Presseagentur arbeitet das Justizministerium an einer Vorlage, dass Mietschuldnern in der Coronavirus-Krise nicht gekündigt werden kann.

Auch in Berlin wurden erste Maßnahmen zum Mieterschutz getroffen: Nach Informationen des Tagesspiegel-Newsletters Checkpoint (hier abonnieren) hat Justizstaatssekretärin Daniela Brückner den Präsidenten des Kammergerichts Bernd Pickel und die Amtsgerichtspräsidenten gebeten, „soweit wie möglich von Zwangsvollstreckungen im Wohnraum Abstand nehmen“.

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