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Die Abgeordneten am 4.5.2017 bei der Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses.

© dpa / Britta Pedersen

Korruptionsvorwürfe gegen Björn Böhning: Fall Diwell: AfD wirft Müller Lüge vor

Im Parlament hat der AfD-Abgeordnete Berg Michael Müller vorgeworfen, in der Korruptionsaffäre um den Fall Diwell "objektiv die Unwahrheit" gesagt zu haben. Der Senatschef konterte.

Von Sabine Beikler

Der AfD-Abgeordnete Hans-Joachim Berg wollte in der Fragestunde des Abgeordnetenhauses am Donnerstag über das Ermittlungsverfahren gegen den Chef der Senatskanzlei, Björn Böhning, einiges wissen. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) habe am 24. November im Parlament auf die Frage nach seiner Kenntnis über das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren gesagt, er habe den Verfahrensstand nicht gekannt. Insofern sei nicht klar, ob und wie ermittelt werde. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) sagte jedoch am Mittwoch im Rechtsausschuss, die Ermittlungen seien bereits am 16. November eröffnet worden. Deshalb habe Michael Müller laut Berg „objektiv die Unwahrheit gesagt“.

Müller verwahrte sich im Parlament gegen diese Formulierung. Er habe damals den Verfahrensstand nicht gewusst. Offensichtlich habe die Staatsanwaltschaft wenige Tage vor seiner Aussage im Parlament die Entscheidung über Prüfungen getroffen. Diese sei jedoch noch nicht bekannt gewesen. Der Betroffene habe jetzt zuallererst ein großes Interesse daran, dass die Angelegenheit aufgeklärt werde. „Wir werden es wohl abwarten müssen, bis ein Votum der Staatsanwaltschaft vorliegt.“

Verdacht der Vorteilsnahme

Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte im Dezember Ermittlungen gegen den Chef der Senatskanzlei, Björn Böhning, eingeleitet. Geprüft wird der Verdacht der Vorteilsannahme. Der Vorgang reicht in den September 2015 zurück. Es ist die Zeit, als tausende Flüchtlinge nach Deutschland und Berlin kommen und die Hauptstadt mit ihrer Unterbringung überfordert ist. Wochenlang müssen die Menschen auf Registrierung warten, oft in der Kälte ausharren, und die chaotischen Zustände am Landesamt für Gesundheit und Soziales, kurz Lageso, werden zum Inbegriff des Scheiterns Berlins in der Flüchtlingsfrage.

Die Senatskanzlei schließt in diesem Zeitraum einen Pro-bono-Vertrag mit McKinsey ab. Die Beratungsfirma will das Lageso unentgeltlich unterstützen. Am 5. Januar 2016 erhält McKinsey dann von der Senatskanzlei den Zuschlag, bei der Erarbeitung eines Masterplans „Integration und Sicherheit“ beratend mitzuwirken. Die Entscheidung fällt über Silvester. Als Honorar für diese Dienstleistungen werden 238.000 Euro brutto vereinbart.

Diwells Name taucht nicht auf

Was erst Mitte März durch Tagesspiegel-Recherchen bekannt wird: Auch der ehemalige Staatssekretär und damalige Sozialdemokrat Lutz Diwell, ein Fachmann für Asylrecht, ist für McKinsey an der Erstellung des Masterplans beteiligt. Diwell hatte zuvor bereits im Auftrag der Senatskanzlei ein Gutachten in asylrechtlichen Fragen erstellt.

Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses wird am 9. Februar über die Auftragsvergabe an McKinsey informiert – der Name Diwell fällt in der Sitzung nicht. Unterzeichnet wird der Vertrag mit McKinsey erst Anfang März, als die Hauptarbeit schon getan ist. Böhning schickt einen Bericht an den Hauptausschuss, weil die Abgeordneten weitere Fragen haben – der Name Diwell taucht wieder nicht auf. Ende März, nachdem der Name Diwell öffentlich geworden war, stellte sich Böhning erneut dem Hauptausschuss. Er betonte, dass er weder Diwell vorgeschlagen noch McKinsey gesagt habe, dass der frühere Staatssekretär Teil des Auftrags werden müsse. Im April geht eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft ein, die prüft, ob Ermittlungen aufgenommen werden. Rund acht Monate dauert die Prüfung, ehe bekannt wird, dass gegen Böhning und McKinsey ermittelt wird.

Alles Korruption?

Die Delikte, um die es in diesem Fall geht, heißen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung; sie sind in den Paragraphen 331 und 333 des Strafgesetzbuches geregelt. Die verwandten Delikte Bestechung und Bestechlichkeit sind in den benachbarten Paragraphen 332 und 334 geregelt. Gemeinsam ist ihnen der Oberbegriff Korruption; der Unterschied ist jedoch, dass bei Bestechlichkeit und Bestechung eine Dienstpflicht verletzt wird. Bei Vorteilsannahme und -gewährung ist das nicht der Fall; es wird „nur“ im Rahmen der Dienstausübung ein Vorteil angenommen oder gewährt. Das muss nicht zwangsläufig Geld sein. So können Beraterverträge, aufgrund derer ein Näheverhältnis entsteht, durchaus den Tatbestand erfüllen, ebenso die sogenannten Anbahnungszuwendungen. Damit ist gemeint, dass eine Leistung erstmal unentgeltlich erbracht wird in der Hoffnung, danach einen lukrativen Auftrag zu ergattern. Genau dieser Verdacht steht auch hier im Raum. Die Beratungsfirma McKinsey hatte zunächst pro bono gearbeitet und danach einen bezahlten Auftrag erhalten. Kernfrage ist nun: Hat McKinsey bei Abschluss des Pro-bono-Vertrags die Erwartung gehabt, bei künftigen Auftragsvergaben bevorzugt zu werden, und konnte Böhning dies erkennen? Beweisen müsste dies die Staatsanwaltschaft. Die Abgrenzung zwischen gerade noch akzeptabel und strafwürdig dürfte allerdings schwierig werden.

Der Chef der Senatskanzlei ließ im Dezember seinen Anwalt Marcel Kelz zwei Stellungnahmen abgeben. Kelz kritisiert, dass die Justizverwaltung der Staatsanwaltschaft dabei vorgegriffen habe, die Ermittlungen offiziell zu bestätigen. Ihm und Böhning habe man noch nichts mitgeteilt; er habe auch keine Akteneinsicht nehmen können. Kelz moniert außerdem, dass CDU-Fraktionschef Florian Graf bereits von „erheblichen Vorwürfen“ spreche. Der Anwalt fragt, ob Graf diese Vorwürfe bekannt seien, denn dann müsse ein Geheimnisverrat geprüft werden. Böhning stehe weiterhin dazu, dass es damals notwendig gewesen sei, für eine menschenwürdige Versorgung der Flüchtlinge jede angebotene, erst recht ehrenamtliche Unterstützung anzunehmen.

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