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Krone, Reichsapfel und Reichszepter im Schloss Charlottenburg - Leihgaben von Georg Friedrich von Preußen 

© Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg

Konflikt um Kunstschätze in Schlossmuseen der Hauptstadtregion: Preußen-Oberhaupt für Vergleich mit der öffentlichen Hand

Die Fronten sind verhärtet, auch wegen der Klagen, mit denen der Prinz von Preußen Medien und Wissenschaftler überzog. Nun kommt Bewegung in die Hohenzollern-Debatte. 

Es kommt Bewegung in die Hohenzollern-Debatte, die auch durch die Klageflut von Georg Friedrich Prinz von Preußen gegen Medien, Wissenschaftler und Politiker eskaliert war. 

Nun bietet der in Potsdam lebende Nachfahre des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. und der preußischen Könige der öffentlichen Hand erneut an, im Streit um tausende Kunstschätze in Schlossmuseen eine außergerichtliche Lösung zu suchen. 

Der Kontakt zwischen den beiden Seiten ist abgebrochen, seitdem Tagesspiegel und „Spiegel“ 2019 jahrelange Geheimverhandlungen des Bundes, Berlins und Brandenburgs mit den Hohenzollern und das Ausmaß von deren Forderungen enthüllt hatten.

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Er sei „zu erheblichen Zugeständnissen zugunsten der Bundesrepublik Deutschland und der Länder Berlin und Brandenburg bereit, um allen Beteiligten Planungssicherheit zu geben und der historischen Verantwortung meiner Familie gerecht zu werden“, schreibt der Chef des „Hauses Hohenzollern“ aktuell auf seiner Homepage. 

„In jedem Fall“ werde seine „Privatsammlung auch in Zukunft auf der Burg Hohenzollern und in anderen Schlössern und Museen“ zugänglich sein, heißt es weiter.

Schüle:  Hohenzollern sollten Klagen gegen Wissenschaftler und Medien fallen lassen  

Auf der anderen Seite schließt Brandenburgs Wissenschaftsministerin Manja Schüle (SPD) einen neuen Gesprächsanlauf nicht aus. Nach den Regierungsbildungen im Bund und in Berlin „wird es künftig natürlich Gespräche geben“, sagte Schüle Samstagabend bei einer Podiumsdiskussion zur Hohenzollern-Debatte. 

Ein Neubeginn sei möglich, unter der Voraussetzung, dass Gespräche transparent und nicht in Hinterzimmern geführt werden. Warum überhaupt? Es gebe „relativ viele Gegenstände“ in Beständen der Museen, wo die Eigentumszuordnungen „schwierig und kompliziert“ seien, sagte Schüle.

Das betrifft tausende Objekte, die nach dem Sturz der Monarchie per Vertrag mit dem Preußischen Staat im Eigentum der früheren Herrscherfamilie blieben, im damaligen „Hohenzollern-Museum“ ausgestellt wurden, heute in Museen sind.

Sabrow: Grundkonsens, dass Hohenzollern dem NS-Regime erheblich Vorschub leisteten 

Schüle stellte klar, worüber nicht verhandelt wird: „Die Frage der Entschädigung nach Ausgleichsleistungsgesetz wird juristisch geklärt.“ Das betrifft 1945 von den Sowjets enteignete Immobilien, bei denen nach einem Bundesgesetz aus dem Jahr 1994 früheren Besitzern eine Entschädigung und Rückgabe des Inventars zusteht. 

Ausgeschlossen ist das, wenn die dem Nationalsozialismus „erheblich Vorschub“ leisteten. Dass dies beim früheren Kronprinzen der Fall war, sei inzwischen Grundkonsens der Forschung und historisch-politisch unmöglich zu bestreiten, sagte Martin Sabrow, Direktor am Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam (ZZF).

Der Hohenzollernchef, der die von Brandenburg abgelehnte 1,2-Millionen-Entschädigung und das frühere Inventar am Potsdamer Landgericht einzuklagen versucht, will diesen Komplex in eine außergerichtliche Einigung aufnehmen. Das erklärt, warum er von 15 000 strittigen Objekten in Museen spricht, Schüle von 4000. 

Sie begrüßte die versöhnlichen Signale des Hauses, verwies auf ein Angebot an die Schlösserstiftung für eine gemeinsame Ausstellung auch zur Rolle der Hohenzollern in der NS-Zeit. Ob die Stiftung den Vorstoß aufgreift, ist unklar. Voraussetzung für Gespräche sei aber eine „Atmosphäre der kommunikativen Freiheit“, der Hohenzollern-Klagen entgegenstünden, betonte Schüle. 

Hohenzollern-Oberhaupt scheitert mit Klage  gegen Historiker Stephan Malinowski  

Nachdem der Prinz von Preußen die meisten der mehr als 80 Eilverfahren am Landgericht Berlin gewonnen hatte, verlor er dort nun erneut: Wie bereits gegen Brandenburgs Linke wies das Landgericht jetzt seine Klage gegen den Historiker Stephan Malinowski zurück, der sich am kritischsten  mit der Rolle der Hohenzollern bei der Zerstörung der Weimarer Republik und der NS-Machtergreifung auseinandergesetzt hat, darüber jüngst ein neues Standardwerk veröffentlichte und wohl am meisten mit juristischen Angriffen des Hauses zu kämpfen hatte.

Das Gericht revidierte in der Hauptsache damit zum zweiten Mal seine vorherige Hohenzollern.Rechtsprechung. Es bestehe begründete Hoffnung, sagte Sabrow, „dass die Hohenzollern sich künftig von der misslungenen Strategie der juristischen Einschüchterung verabschieden werden, die die öffentliche Reputation des Hauses nachhaltig beschädigt hat“

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