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Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) hat das neue Polizeigesetz erarbeitet.

© Ralf Hirschberger/dpa

Kompromiss zwischen SPD und Linke: Brandenburg verschärft Polizeigesetz

Unter anderem soll die Videoüberwachung und die Möglichkeit der "Schleierfahndung" ausgeweitet werden. Für die Polizeigewerkschaften, CDU und AfD zu wenig.

Brandenburgs rot-rote Regierungskoalition will der Polizei mehr Befugnisse geben, was vor allem mit wachsender Terrorgefahr begründet wird. Nach dem jetzt vom Kabinett verabschiedeten Entwurf für ein schärferes Polizeigesetz sollen etwa Terrorverdächtige künftig bis zu vier Wochen in Gewahrsam genommen, Kontakt- und Aufenthaltsverbote für Gefährder verhängt und Messengerdienste überwacht werden können, wobei für die meisten Maßnahmen ein Richterbeschluss nötig ist. Auch die Videoüberwachung öffentlicher Plätze soll ausgeweitet werden.

Das soll im Dezember vom Landtag beschlossen werden – und ein Jahr vor der Wahl wird darum heftig gestritten. CDU- Oppositionsführer Ingo Senftleben warf der von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) geführten Regierung vor, Brandenburgs Polizisten im Stich zu lassen und „die Sicherheit der Bürger aufs Spiel zu setzen“. Es sei ein Kniefall vor dem Koalitionspartner. Tatsächlich hatten die Linken aus einen Ursprungsentwurf Schröters nach Vorbild Bayerns unter anderem die Online-Durchsuchung und Fußfesseln gegen Terrorverdächtige herausgestrichen. „Das Gesetz wahrt Maß und Mitte“, versichert dagegen Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD). „Der Gesetzentwurf sieht nach wie vor schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte, vor allem die Privatsphäre, der Brandenburger vor“, warnte dagegen Grünen-Fraktionschef Axel Vogel, der die Ausweitung der „Schleierfahndung“ nannte. Bislang war sie nur im Grenzgebiet zu Polen zulässig, nun soll sie auf Autobahnen und Bundesstraßen erlaubt sein. Die Polizeigewerkschaften, die CDU und die AfD fordern dagegen eine Ausweitung der Befugnisse auf ganz Brandenburg.

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