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Open-Air-Konzerte im Berliner Olympiastadion, wie 2018 von den Rolling Stones, wird es in diesem Sommer nicht geben.

© Paul Zinken/dpa

Kolumne: Mein guter Rat: Zwangsgutscheine stellen die Solidarität in der Coronakrise infrage

Veranstalter können Gutscheine für Nachholtermine ausstellen, statt den Ticketpreis zu erstatten. Das ist ein tiefer Eingriff in Eigentumsrechte. Eine Kolumne.

Während die pandemiebedingte Einführung von Zwangsgutscheinen für ausgefallene Reisen dank der Europäischen Kommission abgewendet werden konnte, ist die Gutscheinlösung im Veranstaltungsbereich nun doch beschlossen worden.

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat ein Gesetz gebilligt, das tief in unsere Eigentumsrechte eingreift und das Rückerstattungsrecht praktisch rückwirkend aushebelt. Rechne ich die Beträge zusammen, die bis Ende des Jahres 2021 in Gutscheinform gebunden sein werden, ergibt sich damit auch in meiner Familie eine nicht unerhebliche Summe.

Wie viele von uns gehen ins Fitnessstudio, haben ein Theaterabonnement oder eine Dauerkarte fürs Stadion, sind Mitglied in Vereinen oder Verbänden oder ermöglichen ihren Kindern Musik- und Nachhilfeunterricht? Es gibt kaum jemanden, der nicht von diesem Gesetz betroffen sein wird, das schlichtweg ungerecht ist.

Besonders unverständlich ist es, dass momentan weder ein Insolvenzschutz noch die notwendige Härtefallregelung angedacht sind. Beides muss unbedingt eingeführt werden. Sonst drohen eine komplette Gutscheinentwertung und finanzielle Schwierigkeiten auf Verbraucherseite. Die aktuelle Krise ist für viele Berliner längst eine persönliche geworden. Sie benötigen jeden verfügbaren Betrag für Mietzahlungen und Lebenshaltung.

Ich habe Verständnis dafür, wie schwer die Situation für viele Veranstalter ist. Auch schon vor der Pandemie war ich Lokalpatriotin und unterstützte meinen Lieblingsbäcker um die Ecke oder das Restaurant am Ende der Straße. Das tue ich auch jetzt, aber ich tue es freiwillig, weil ich es möchte. Die Einführung von Zwangsgutscheinen im Veranstaltungsbereich enttäuscht mich deshalb umso mehr, weil sie die Solidarität infrage stellt, welche die Berliner derzeit in hohem Maße zeigen.

Auch Veranstalter ohne Liquiditätsprobleme profitieren

Wie viele Bekannte haben mir bereits erzählt, dass sie gerade jetzt ihre Bücher in der kleinen Buchhandlung in Wohnungsnähe kaufen, sich das Essen im Lieblingslokal abholen oder eben auch darauf warten, bis sie ihre Eintrittskarte für das kleine Improvisationstheater endlich einlösen können. Von der neuen Regelung werden aber auch Veranstalter profitieren, die keine Liquiditätsprobleme haben. Das ist schwer vermittelbar.

In früheren Zeiten gab es noch in einigen Haushalten den sogenannten Sparstrumpf, in dem Geld für schwere Zeiten aufbewahrt wurde. Veranstaltungsgutscheine zurückzulegen, lässt uns sicherlich nicht annähernd so gut schlafen wie damals.

Im Gegenteil: Die Gutscheinlösung erinnert mich eher an den Hans im Glück, der anstelle seines Goldklumpens nur noch einen einfachen Stein in den Händen hielt. Zumindest war er nicht so unzufrieden mit dem Ergebnis seines Tauschgeschäftes wie ich mit dem Eintausch frei verfügbaren Geldes gegen einen Gutschein auf unbestimmte Zeit.

Dörte Elß ist Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin e. V. An dieser Stelle gibt sie wöchentlich Tipps rund um den Verbraucherschutz. Weitere Verbraucherthemen finden Sie hier.

Dörte Elß

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