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Homeschooling steht immer noch für viele Familien an. Etliche Kinder vertreiben sich auch die Freizeit digital.

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Kolumne: Mein guter Rat: Wann verbringt mein Kind zu viel Zeit im Internet?

Die Chefin der Berliner Verbraucherzentrale gibt wöchentlich Tipps rund um den Verbraucherschutz: Diesmal geht es um Homeschooling.

Auch, wenn das Berliner Schulsystem langsam wieder aus der Coronakrise geführt wird, bewältigen noch immer zahlreiche Schüler den Lernstoff daheim. Dabei gehen Hausarbeit und Freizeit schnell ineinander über, Eltern sollten ein besonderes Augenmerk auf die Aktivitäten ihrer Kinder im Internet haben.

Ich empfehle Ihnen, die Teilnahme an sozialen Netzwerken erst ab zwölf Jahren zu erlauben.

Kinder müssen verstehen, wie wichtig es ist, zurückhaltend mit der Preisgabe persönlicher Daten zu sein. Provider und Betreiber sozialer Netzwerke sammeln diese, da sie zum Verkauf an Adresshändler genutzt werden können.

Prüfen Sie Netzwerke, auf denen Ihr Kind angemeldet ist, auch im Hinblick auf die Sicherheitseinstellungen zum Schutz der Privatsphäre.

Kinder können oft noch nicht einschätzen, wer wirklich hinter einem Profil steht. Bitten Sie daher darum, nicht gleich jede Kontaktanfrage anzunehmen.

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Sensibilisieren Sie Kinder dafür, Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten, wenn sie Fotos einstellen. Leider werden soziale Netzwerke nicht nur zur Kontaktpflege genutzt, sondern auch dazu, andere bloßzustellen. Wenn Ihr Kind das Opfer von Cybermobbing geworden ist, sollten Sie Kopien aller Nachrichten oder Bilder aufbewahren, die Schule um Unterstützung bitten und die Betreiber der Webseite informieren.

In schweren Fällen erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, von wo aus sich die Identität eines anonymen Täters über die IP-Adresse ermitteln lässt.

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Jugendliche geraten häufig in Abofallen und schließen Verträge ab, die sie hinterher bereuen. Bei der Registrierung ihrer Daten geben sie nicht selten ein höheres Alter an. Zwischen dem 7. und 18. Lebensjahr sind Jugendliche nur beschränkt geschäftsfähig. Abgeschlossene Verträge sind deshalb bis zur Genehmigung durch die Erziehungsberechtigten schwebend unwirksam.

Unerwünschten Verträgen können Eltern im Nachhinein also schriftlich widersprechen und bekunden, dass Sie keine Genehmigung erteilen und das Kind minderjährig ist.

Eine Ausnahme bilden Rechtsgeschäfte, die Jugendliche im Rahmen des ihnen dafür zur Verfügung gestellten Taschengeldes getätigt haben. Warnen Sie Ihr Kind davor, sich mit seinen persönlichen Daten bei einer Webseite zu registrieren, welche vermeintlich kostenlose Leistungen anbietet.

Gerade Online-Spiele sind anfangs oft gratis nutzbar, voran kommen die Kinder aber nur mit teuren In-App-Käufen. Deaktivieren Sie diese oder legen Sie für Käufe und Downloads ein Passwort fest, welches bei jedem Einkauf von Ihnen eingegeben werden muss.

Verbraucherbildung beginnt schon in der Schule. Figuren wie unser Projektdelfin Digi, der das sichere Schwimmen im Internet lehrt, können helfen. Nutzen Sie die Zeit des Homeschoolings und lernen Sie gemeinsam mit Ihren Kindern, welchen Gefahren Verbraucher im Internet ausgesetzt sind.

Dörte Elß

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