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Rundum-sorglos-Paket Pflege? So leicht ist es oft nicht.

© Marijan Murat/dpa

Kolumne „Mein guter Rat": Im Pflegefall gut vorbereitet sein

Die meisten Menschen meiden das Thema Pflege im Alter gedanklich lieber. Dennoch ist es besser, für den Ernstfall vorzusorgen.

Dörte Elß ist im Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin e.V. An dieser Stelle gibt sie wöchentlich Tipps rund um den Verbraucherschutz.

Kennen Sie die Lebenstreppe? Im 19. Jahrhundert war sie eine beliebte Darstellung der menschlichen Altersstufen. Wenn der Lebensweg mühsam wird, wünscht sich jeder von uns eine vertraute Hand, die uns stützt und vor einem Treppensturz bewahrt. Was im Pflegefall passiert, ist ein Thema, das die meisten Menschen gedanklich lieber meiden. Besser ist es, vorzusorgen und sich für den Ernstfall mit den wichtigsten Hinweisen zur Pflege vertraut zu machen.

Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten Sie auf Antrag bei der Pflegekasse. Diese beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) damit, den Pflegebedürftigen zu begutachten, und stuft ihn in einen der fünf Pflegegrade ein. Zuerst sollten Sie klären, ob Familienmitglieder Sie unterstützen können, bevor Sie auf professionelle Pflegedienste zurückgreifen.

Ein Begriff, dem Sie auch immer häufiger in Berlin begegnen, wenn Sie nach Pflegemöglichkeiten suchen, ist die „24-Stunden-Betreuung“. Diese klingt wie ein Rundum-sorglos-Paket und suggeriert, dass die Pflegekraft Tag und Nacht zur Verfügung steht.

Tatsache ist aber, dass auch für die meist ausländischen Betreuungskräfte das Arbeitszeitgesetz nach deutschem Recht gilt. Auch sie müssen somit nach einem acht- bis maximal zehnstündigen Arbeitstag zuzüglich vorgeschriebener Pausenzeiten ihre Tätigkeit beenden.

Grundsätzlich darf die Betreuungskraft maximal 48 Wochenstunden im Einsatz sein. Sonn- und Feiertage sind von der Arbeit ausgenommen. Möchten Sie eine Betreuungskraft im eigenen Haushalt beschäftigen, haben Sie dafür drei Möglichkeiten: Entweder Sie treten selbst als Arbeitgeber auf, schließen einen Vertrag mit einer selbstständigen Betreuungskraft oder beauftragen eine Firma, die Ihnen eine Betreuungskraft entsendet.

Dörte Elß ist im Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin e.V.
Dörte Elß ist im Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin e.V.

© Doris Spiekermann-Klaas TSP

Als Arbeitgeber müssen Sie den Mindestlohn garantieren und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Je nach Beschäftigungsmodell können auch zusätzliche Kosten wie für die An- und Abreise anfallen. Besitzt die Betreuungskraft keinen anerkannten Nachweis über eine Ausbildung in einem Pflegeberuf, ist es ihr nicht erlaubt, medizinische Dienste auszuführen.

Bevor Sie eine Betreuungskraft bei sich einstellen, sollten Sie ihre Arbeitsbereiche daher vertraglich schriftlich festhalten. Tätigkeiten wie Waschen oder Einkaufen können auch ohne entsprechende Ausbildung vereinbart werden. Lassen Sie sich also von der „24-Stunden-Betreuung“ nicht mehr versprechen, als diese in Wirklichkeit leisten kann und darf.

Falls eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung bei Ihnen benötigt wird, muss für die Ruhezeiten der Betreuungskraft Hilfe zum Beispiel durch Familie, Freunde, Begleit- oder Pflegedienste sichergestellt werden. Nur dann ist auch wirklich Tag und Nacht eine vertraute, helfende Hand erreichbar. Oder aber eine, die Sie sich im Laufe der Zeit vertraut gemacht haben.

Dörte Elß

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