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Derzeit liegt es in Berlin im Ermessen der Staatsanwälte, wie sie mit dem Besitz geringer Mengen von Kokain, Heroin oder Ecstasy umgehen.

© Getty Images/iStockphoto

Kokain, Heroin, Ecstasy: Berlins Justizsenatorin Kreck offen für Straffreiheit auch bei harten Drogen

Der Besitz geringer Mengen soll in Berlin nicht mehr bestraft werden. Das fordern Grüne und Linke im Abgeordnetenhaus.

Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) will in den kommenden Monaten prüfen, ob eine grundsätzliche Straffreiheit für Konsumenten auch bei geringen Mengen harter Drogen möglich ist.

„Die Hausleitung steht dem Vorschlag offen gegenüber und wird diese Frage in den kommenden Monaten fachlich prüfen und auf Grundlage dieses Ergebnisses eine politische Entscheidung treffen“, schrieb ein Sprecher der Senatsverwaltung für Justiz auf Tagesspiegel-Anfrage.

Derzeit liegt es in Berlin im Ermessen der Staatsanwälte, wie sie mit dem Besitz geringer Mengen von Kokain, Heroin oder Ecstasy umgehen.

Laut Paragraf 31 a des Betäubungsmittelgesetzes ist eine Straffreiheit bei geringen Mengen grundsätzlich möglich. Für Cannabis wurde dafür in Berlin eine sogenannte Gemeinsame Allgemeinverfügung erlassen, die Straffreiheit bis zehn Gramm regelt – zumindest, wenn keine Gefährdung Fremder vorliegt oder einschlägige Vorstrafen.

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Die Grünen- und Linken-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus will eine solche Regelung analog auch für harte Drogen schaffen. Die Debatte hatte Grünen-Fraktionschef Werner Graf vergangene Woche im Tagesspiegel gestartet. In Bundesländern wie Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen oder Hessen gibt es solche Regelungen schon.

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Wenn die Justizverwaltung zu dem Schluss kommt, dass eine Straffreiheit bei geringen Mengen harter Drogen grundsätzlich möglich ist, muss eine mögliche Allgemeinverfügung mit der Innen- und Gesundheitsverwaltung abgestimmt werden. Am Montag hatte sich Innensenatorin Iris Spranger (SPD) schon kategorisch dagegen ausgesprochen.

Auch in der SPD-Fraktion gibt es starke Vorbehalte gegen den neuen Vorstoß der Grünen: „Ein ,Recht auf Rausch‘ wird es in Berlin in dieser Legislaturperiode nicht geben, und die Wortwahl ist mehr als zynisch“, sagt der SPD-Abgeordnete Christian Hochgrebe. Er verweist auf den Koalitionsvertrag. In diesen hatte es die Forderung auf Wunsch der SPD nicht geschafft.

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