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Rauch steigt aus einem Schornstein vom Heizkraftwerk Klingenberg im Berliner Ortsteil Rummelsburg in den Himmel.

© Jens Kalaene/dpa

Update

Klimaneutral bis 2030?: Berliner Bürgerinitiative startet Volksbegehren für mehr Klimaschutz

Die rot-rot-grünen Pläne fürs Klima reichen einem breiten Bündnis nicht: Ab Samstag sammelt es Unterschriften, um mehr Einsatz gegen die Erderwärmung zu erzwingen.

Eine Berliner Bürgerinitiative will mittels Volksbegehren und Volksentscheid mehr Klimaschutz durchsetzen. Nach dem Willen des Bündnisses Klimaneustart soll im Energiewendegesetz festgelegt werden, dass die Stadt bereits 2030 und nicht wie bislang vorgesehen bis 2050 klimaneutral ist. Das bedeutet, dass dann kaum noch klimaschädliche CO2-Emissionen ausgestoßen werden, etwa durch Verbrennerautos, Kraftwerke oder Industriebetriebe.

Am Samstag soll die erste Phase der Unterschriftensammlung für ein Volksbegehren beginnen, wie die Initiative mitteilte. Dazu ist an der Hasenheide in Neukölln eine Kundgebung geplant.

Der Initiative Klimaneustart gehören 26 Partner an, darunter Wissenschaftler, Umweltunternehmer und Vertreter der Klimaschutzbewegung Fridays For Future. Nach ihrer Einschätzung muss der Berliner Senat deutlich mehr als bisher tun, um zum Ziel des Pariser Klimaabkommens beizutragen, die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf 1,5 Grad zu begrenzen. Die bisherigen Absichtserklärungen des Senats reichten bei weitem nicht aus, nötig seien ambitioniertere und verbindlichere Regeln.

„Die wissenschaftliche Faktenlage lässt keinen Zweifel: Wenn eine Begrenzung der Erderhitzung auf 1,5 Grad Celsius anvisiert wird, muss das Land Berlin deutlich vor 2050 klimaneutral werden“, sagt Volker Quaschning, Professor für regenerative Energiesysteme an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin. Quaschning ist eine von fünf Vertrauenspersonen der Initiative.

Bündnis Klimaneustart: 95-Prozent-Ziel bis 2030 statt 2050

Der rot-rot-grüne Senat hatte im April ein neues Energiewendegesetz auf den Weg gebracht, um mit neuen Vorgaben und Vorschriften den Klimaschutz in der Hauptstadt weiter voranzubringen. Dort ist das Ziel festgeschrieben, die CO2-Emissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent und bis spätestens 2050 um mindestens 95 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken.

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Im bisher geltenden Gesetz sind die Zielwerte mit einem Minus bei den CO2-Emissionen von 60 Prozent bis 2030 und um 85 Prozent bis 2050 etwas geringer. Das Bündnis Klimaneustart fordert eine CO2-Reduktion von 70 Prozent bis 2025 und um 95 Prozent bis 2030.

Senatspläne: Solarpflicht, Fernwärme, Steinkohleausstieg

Der Senat hat seine Pläne mit diversen Vorhaben verbunden, um die im Parlament jedoch noch gerungen wird. So ist eine Solarpflicht für öffentliche Gebäude im Gespräch. Demnach sollen alle geeigneten Dachflächen dieser Gebäude zur Erzeugung erneuerbarer Energien genutzt werden. Die Einführung strengerer Standards für Neubauten und Sanierungen soll den Energieverbrauch öffentlicher Gebäude senken. Über den Zeitplan und die Details der Umsetzung wird in der rot-rot-grünen Koalition derzeit jedoch noch verhandelt. Für private Gebäude hat das Land hingegen schon mit dem Solargesetz eine Photovoltaik-Pflicht ab 2023 eingeführt, sofern es sich um Neubauten oder größere Dachumbauten handelt.

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Im Fuhrpark des Landes, der landeseigenen Unternehmen und Bezirke soll es bis 2030 möglichst nur noch CO2-freie Fahrzeuge geben. Außerdem soll die Fernwärmeversorgung, an die 1,3 Millionen Haushalte angeschlossen sind, bis spätestens 2050 CO2-frei werden.

Schon länger steht fest, dass Berlin bis 2030 aus der Steinkohlenutzung aussteigt. Braunkohle kommt in Berliner Kraftwerken schon seit 2017 nicht mehr zum Einsatz.

Volksbegehren: Zuerst sind 20.000 Unterschriften nötig

Ein Volksbegehren läuft in mehreren Stufen ab. Um es einzuleiten, müssen die Initiatoren in einer ersten Phase 20.000 Unterstützungsunterschriften sammeln. Wenn das gelingt, ist das Abgeordnetenhaus am Zug, es hat vier Monate Zeit, das Anliegen zu übernehmen. Tut das Parlament das nicht, folgt das eigentliche Volksbegehren. Unterschreiben innerhalb von vier Monaten mindestens sieben Prozent der Wahlberechtigten für das Abgeordnetenhaus auf den Sammellisten, also rund 170.000 Menschen, folgt ein Volksentscheid.

Der läuft wie eine Wahl ab. Ein zugrundeliegender Gesetzentwurf gilt als angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden und mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten zugestimmt haben. Momentan sind dazu neben mehr Ja- als Nein-Stimmen also mindestens rund 613.000 Ja-Stimmen erforderlich. Im Mai hatte die rot-rot-grüne Koalition auf Drängen des Bündnisses Klimaneustart bereits einen Klima-Bürgerrat für Berlin beschlossen. (Tsp, dpa)

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