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Wochenmärkte dürfen laut Infektionsschutzverordnung zwar öffnen – aber viele Markthändler dürfen ihre Waren nicht verkaufen. 

© Julian Stratenschulte/dpa

Kleidung, Küchengeräte & Co. beim Discounter: Markthändler fühlen sich ungleich behandelt

Laut Infektionsschutzverordnung dürften Wochenmärkte in Berlin fast nur noch Lebensmittel anbieten – Supermärkte aber ihr komplettes Sortiment. Dagegen regt sich Protest.

Einzelhändlerinnen und -händler haben seit Wochen geschlossen, auch Märkte dürfen (fast) nur noch Lebensmittel verkaufen. Für Berlins Supermärkte öffnet sich derweil durch die Infektionsschutzverordnung ein neues Marktsegment: Sie dürfen Küchengeräte, Fahrradzubehör, Kleidung, Blumen und Dekoartikel weiter verkaufen – haben teils offenbar sogar wegen der steigenden Nachfrage aufgestockt.

Daran regt sich Kritik: Nikolaus Fink, der mit seinem Unternehmen „Die Marktplaner“ unter anderem die Wochenmärkte am Maybachufer, in Rudow, Britz-Süd, am Kranoldplatz und am Hermannplatz betreibt, fühlt sich ungleich behandelt. Er sieht in der aktuellen Infektionsschutzverordnung eine „vermeidbare Gerechtigkeitslücke, die sich vermutlich leicht wieder schließen lässt“. 

Auch viele Markthändlerinnen und -händler seien von der Pandemie hat getroffen und kämpften ums Überleben, sagt Fink am Telefon. Daher sei das Verständnis gegenüber den Sortimenten in Supermärkten entsprechend gering.

Fink sieht darin auch eine weitere Konzentration des Einzelhandels auf große Ketten, weg von kleinen Geschäften. Denn obwohl die kleinen, lokalen Händlerinnen auf Märkten draußen an der frischen Luft – also mit geringerem Infektionsrisiko – verkaufen würden, würden sie nun unverhältnismäßig gegenüber den Supermärkten und Discountern benachteiligt.

Die „Marktkonkurrenz“ sei dadurch „radikal ausgeschaltet“ worden, schreibt Fink in einem Brief an die Senatsverwaltung, der dem Tagesspiegel vorliegt. Die Wanderungsbewegung der Kundinnen und Kunden – weg von den Märkten, die ohnehin häufig schon ums Überleben kämpfen, hin zu den Supermärkten – würde verstärkt.

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Aus der Senatsverwaltung für Wirtschaft heißt es auf Anfrage, dass derzeit nur Geschäfte und Händlerinnen und Händler verkaufen bleiben dürften, deren Sortiment mehrheitlich aus Waren des täglichen Bedarfs besteht. 

Der Verkauf von Produkten, die keine Lebensmittel oder Brennstoffe zum Heizen sind, dürfe auch im Vergleich zum 15. Dezember (also vor Inkrafttreten der aktuellen Regeln) nicht ausgeweitet werden, sagt Ramona Pops Sprecher Matthias Borowski. Eine Frage, ob hier nachgesteuert werden solle, ließ Borowski unbeantwortet. In Bezug auf das Infektionsrisiko verweist er an die Gesundheitsverwaltung des Senats. 

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