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Fraktionsvorsitzender Udo Wolf (2.v.r) neben seiner Co-Vorsitzenden Carola Bluhm (l-r), Katina Schubert und Klaus Lederer.

© Soeren Stache/dpa-Zentralbild/ZB

Klausurtagung der Berliner Linksfraktion: „Vergesellschaftung von Wohnungen ist möglich“

Großes Thema auf der Klausurtagung der Linksfraktion in Potsdam: Wie hält sie es mit dem Thema Vergesellschaftung?

Von Sabine Beikler

Am Freitag sparte die Linke am Tag eins ihrer Klausurtagung in Potsdam nicht mit Sticheleien gegen ihre Koalitionspartner SPD und Grüne. Am Sonnabend war die Fraktion mehr auf sich fokussiert, als um 9.20 Uhr die Diskussion über die Vergesellschaftung von Wohnraum begann.

Während der Debatte war nicht ein kritisches Wort in Richtung SPD und Grüne zu hören. Das Ergebnis der Diskussion über Vergesellschaftung wundert freilich nicht: „Es geht, man kann es machen, und es ist sinnvoll, weil wir damit einen spekulativen Kreislauf auf dem Berliner Immobilienmarkt unterbrechen“, sagte der frühere Wirtschaftssenator und Ex-Abgeordnete Harald Wolf.

Der Markt für Immobilien funktioniere ganz anders als etwa der für Autos oder Handys. „Grund und Boden sind nicht beliebig verfügbar“, erklärte Wolf. Auf eine steigende Nachfrage lasse sich nicht mit höherer Produktion reagieren. Entsprechend stiegen die Preise. Und die Nachfrage werde immer stärker durch Investoren bestimmt, die Wohnungen als reine Finanzanlage betrachteten.

Steigende Preise könnten nicht allein durch „Bauen, Bauen, Bauen“ eingedämmt werden. Deshalb sei eine Überführung von großen Wohnbeständen in Gemeineigentum sinnvoll. Wolf erklärte unter Berufung auf das Bundesverfassungsgericht, die Entschädigung müsse sich nicht starr allein am Marktwert der Immobilie orientieren. Vor diesem Hintergrund sei sie mit Hilfe langfristiger Darlehen auch finanzierbar.

Vergesellschaftung ist in der Koalition umstritten

Und die Rechnung der Linksfraktion für die Deutsche Wohnen funktioniert so: Der Konzern würde mit 10,8 Milliarden Euro entschädigt werden. Abzüglich der Nettofinanzverbindlichkeiten von geschätzt 6,47 Milliarden Euro würden sich rund 4,3 Milliarden Euro ergeben, die über Annuitätendarlehen finanziert werden sollen.

Das würde eine jährliche Belastung von 337,5 Millionen Euro einschließlich Zins und Tilgung für das Land Berlin ergeben. Geht man von Einnahmen in Höhe von 446 Millionen Euro für das Land Berlin aus, bliebe ein Gewinn von 108,5 Millionen Euro für Berlin. Die finanziellen Auswirkungen des Mietendeckels sind dabei nicht berücksichtigt. Die börsennotierte Deutsche Wohnen ist mit rund 110 000 Wohnungen in und um Berlin größer privater Vermieter in der Hauptstadtregion.

Vergesellschaftung ist in der Koalition umstritten. Die SPD hat sich dagegen ausgesprochen, die Grünen sehen Enteignung als letztes Mittel. Die Linke unterstützt aktiv die Volksinitiative „Deutschen Wohnen & Co enteignen“. Allerdings mahnte Fraktionschef Udo Wolf: „Wir müssen begründen, warum wir die Vergesellschaftung von Wohnraum für ein sinnvolles Instrument halten.“ Gefährlich sei die „Ideologisierung der Debatte“, so Wolf. Eine öffentliche Wohnraumversorgung sei nicht allein durch „Bauen, Bauen, Bauen“ möglich.

Die Spitzen der rot-rot-grünen Koalition wollen sich nach einem Treffen des Koalitionsausschusses wie berichtet mit den Initiatoren des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen & Co Enteignen“ zu einem Gespräch treffen. Seit acht Monaten prüft die Senatsinnenverwaltung, ob das Volksbegehren zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen rechtlich zulässig ist.

Die Linke spricht sich für ein Bodensicherungsgesetz aus, mit dem grundsätzlich die Übertragung landeseigenes Eigentums an Grund und Boden ausgeschlossen werden soll. Eine Veräußerung von Grund und Boden aus dem Bodenfonds, den der Senat vor kurzem beschlossen hatte, soll grundsätzlich unzulässig sein. Laut Linke steht dem Land die Gesetzgebungskompetenz zu. Das ist juristisch aber umstritten.

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