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Gefahr für den Schulfrieden? An Berliner Grundschulen ist das Kopftuch verboten.

© imago/epd

Klage gegen das Land Berlin: Lehrerin mit Kopftuch liefert Stoff für Ärger

Eine Lehrerin klagt vor Gericht, weil sie wegen ihres Kopftuchs nicht an Grundschulen unterrichten darf. So sieht es das Berliner Neutralitätsgesetz vor. Doch ist das überhaupt verfassungsgemäß?

Von Fatina Keilani

Leyla R. (Name geändert) hat auf Lehramt an Grundschulen studiert, ordentliche Examina gemacht, das Land stellte sie als Lehrerin ein. Sie hatte Glück und kam sogar an die Grundschule ihrer Wahl, die Klosterfeld- Grundschule in Spandau. Allerdings trägt R. Kopftuch und wurde deshalb vor der Einstellung gefragt, ob ihr das Neutralitätsgesetz bekannt sei. Sie bejahte. Vertragsgemäß trat sie ihren Dienst am 1. Februar vorigen Jahres an – und erschien mit Kopftuch. Der Staat reagierte sofort, bei diesem einen Arbeitstag blieb es. R. wurde freigestellt und dann an ein Oberstufenzentrum versetzt. Dort sind Kopftücher erlaubt, an der Grundschule nicht. Sie klagte vor dem Arbeitsgericht. Am Montag wurde verhandelt.

Es eilt im Grunde nicht, denn R. ist jetzt erstmal in Elternzeit. Außerdem betrachten alle Parteien das Arbeitsgericht nur als Durchgangsstation auf dem Weg durch die Instanzen. Nach dem Gang der Verhandlung schien sich abzuzeichnen, dass das Land Berlin unterliegt. Leyla R. hat noch eine zweite Klage laufen, auf Entschädigung. Sie wird am 24. Mai verhandelt. R. selbst erschien am Montag nicht vor Gericht.

Dass es mit Kopftuch im öffentlichen Bereich problemlos funktionieren kann, machen uns die angelsächsischen Länder vor. Man kann mit Kopftuch gut integriert sein, aber auch ohne Kopftuch gar nicht. Es kommt auf die Integration an, nicht auf das Kopftuch.

schreibt NutzerIn derverwalter

Hat Leyla R. das Land getäuscht? Diese Auffassung vertritt der Senat, der sich erstmals von Seyran Ates als Rechtsanwältin vertreten ließ. Ates hat kürzlich eine liberale Moschee gegründet und wurde dafür von Muslimen angefeindet und bedroht; sie erschien mit vier Personenschützern.

Der Klägerin sei die Rechtslage bekannt gewesen

„Das Kopftuch steht für eine besondere Auslegung der Frauen- und Männerbilder“, sagte Ates. „An vielen Berliner Schulen haben wir schon eine Einteilung in halal und haram, Kinder bekriegen sich regelrecht um die Frage eines richtigen oder falschen muslimischen Lebens. Eine kopftuchtragende Lehrerin wäre ein Vorbild nach dem Motto: So sollst du dich kleiden. Das wollen wir nicht.“ Der Klägerin sei die Rechtslage auch bekannt gewesen, daher der Täuschungsvorwurf.

Am liebsten wäre es dem Senat gewesen, wenn das Gericht das Neutralitätsgesetz in Karlsruhe vorgelegt hätte, um es auf seine Verfassungskonformität überprüfen zu lassen. Das geschah jedoch nicht. Die Kammer unter Vorsitz von Arne Boyer befasste sich mit den Fragen des Ob und Wie der Umsetzung – durfte das Land die Klägerin auf den anderen Job umsetzen, und falls ja, geschah dies auf die richtige Art und Weise? – und mit dem Spannungsfeld von Religionsfreiheit und staatlicher Neutralität. „Wie löst man es auf?“, fragte Richter Boyer.

Eine Position sei es, dass die persönliche Religiosität zurückzutreten habe, wenn jemand als Repräsentant des Staates auftritt. Die entgegengesetzte Position laute: „Die Religionsfreiheit hat, da sie grundgesetzlich so tief verankert ist, hier das Übergewicht. Das Berliner Neutralitätsgesetz ist dann an dieser Stelle schlicht grundgesetzwidrig.“ Schließlich könne es auch noch eine vermittelnde Position geben: dass man das Neutralitätsgesetz verfassungskonform auslegen müsse.

Dann geht es um die Frage, ob von der jeweiligen Lehrerin eine Gefahr für den Schulfrieden ausgeht. So hatte es das Bundesverfassungsgericht im Februar 2015 entschieden, und das Landesarbeitsgericht Berlin bezog sich im Februar 2017 darauf, als es einer muslimischen Lehrerin eine Entschädigung zusprach, weil diese wegen des Kopftuchs nicht beschäftigt worden war.

Das Kopftuch ist stark umstritten

Durfte der Senat also einfach das Neutralitätsgesetz anwenden, oder hätte er das Vorliegen einer konkreten Gefahr für den Frieden an der Schule prüfen müssen? In diesem Falle wäre das Ob der Umsetzung zu beanstanden. Und was solle eine Grundschullehrerin an einem Oberstufenzentrum, für das sie nicht qualifiziert sei? Dies alles müsse das Gericht beraten, und er als Berufsrichter könne von den beiden Ehrenamtlichen zudem überstimmt werden, so Richter Boyer. Für R. sollte am Oberstufenzentrum eigens eine Willkommensklasse gebildet werden; dann kam die Schwangerschaft.

Die Frage der konkreten Gefahr ist schwierig zu beantworten. Boyer bildete ein Beispiel: Beim Elternabend lernt die kopftuchtragende Lehrerin eine muslimische Mutter kennen, die kein Kopftuch trägt, und diskriminiert fortan deren Tochter im Schulalltag. Klar – konkrete Gefahr.

Es wäre von Vorteil, wenn das Berliner Neutralitätsgesetz vom Bundesverfassungsgericht überprüft würde. [...] Nach einem entsprechenden Urteil würde endlich Rechtsklarheit herrschen. Entweder könnte das Neutralitätsgesetz wie bisher weiter bestehen oder es müsste verfassungskonform geändert oder ganz abgeschafft werden. Solange das nicht der Fall ist, wird es immer wieder Klagen gegen das Gesetz geben. 

schreibt NutzerIn ElsbethM

Wie ist es aber, wenn die Lehrerin nichts dergleichen tut, wenn sie einfach nur das Kopftuch aus Ausdrucks ihres Glaubens trägt? „Das Land sagt, schon das Nonverbale zählt, und der potenziellen Gefahr wollen wir präventiv begegnen“, so Boyer. Ates konkretisiert: „Grundschulkinder sind besonders aufnahmewillig für Vorbilder. Allein durch das Tragen des Kopftuchs, ohne dass die Lehrerin dazu etwas sagt, signalisiert sie: Ich bin für die strenge orthodoxe Auslegung und ich stehe dazu, dass Frauen sich verhüllen sollen vor den Blicken der Männer. Das ist die richtige muslimische Lebensweise. Und darin liegt für uns schon die konkrete Gefährdung.“

Das Kopftuch ist stark umstritten; der Frontverlauf ist uneinheitlich. Während die Opposition nahezu geschlossen für die Erhaltung des Neutralitätsgesetzes ist, wollen es Teile der Koalition abschaffen und das Kopftuch ebenso wie alle anderen religiösen Symbole an Schulen erlauben. Doch auch bei Linken und Grünen gibt es mittlerweile Gegner des Kopftuchs.

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