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Eine Wählerin steckt ihren Stimmzettel zur Kommunalwahl in Brandenburg in die Wahlurne.

© Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ZB

Keine Hinweise auf Wahlbetrug: Kreiswahlleiter hat nachgezählt

Bei der Kommunalwahl in Brandenburg vom Mai hat es offenbar keinen Betrug gegeben. Ein Wahlhelfer hatte behauptet, AfD-Stimmen den Grünen zugeschlagen zu haben.

Der Verdacht auf Wahlbetrug bei der Kommunalwahl in Brandenburg am 26. Mai diesen Jahres hat sich offenbar nicht erhärtet. Der Kreiswahlleiter des Landkreises Oder-Spree teilte auf Anfrage mit, es habe keine Hinweise auf eine Manipulation gegeben. Er bestätigte damit einen Bericht der „Märkischen Oderzeitung“ (MOZ). Ein Wahlhelfer hatte gegenüber dem Tagesspiegel angegeben, er habe bei der Kommunalwahl im Mai etwa 50 Stimmen für die AfD den Grünen zugerechnet. Der Mann legte dem Tagesspiegel eine eidesstattliche Versicherung darüber vor, was er genau getan hat – und dass seine Schilderungen zutreffen.

Nachdem der Tagesspiegel vor eineinhalb Wochen darüber berichtete, hat der Kreiswahlleiter im Landkreis Oder-Spree, Sascha Gehm, den Verdacht überprüfen lassen. Aufgrund der im Artikel gemachten Angaben habe er im Ausschlussverfahren einzig ein Wahllokal Fürstenwalde als möglichen Tatort festgestellt und die dort abgegeben Stimmen nachzählen lassen. Dabei sei eine Abweichung von fünf Stimmen zugunsten der AfD festgestellt worden, die aber im Rahmen des Üblichen blieben. Bei den Grünen habe man keine Abweichungen gefunden.

Der Tagesspiegel hatte berichtet, dass der Mann in einem Wahllokal im Landkreis Oder-Spree aus politischer Motivation „Stimmen für die AfD bei der Auszählung bewusst den Grünen zugeschlagen“. Der Wahlhelfer hatte die Szene im Wahllokal wie folgt beschrieben: Ein anderer Wahlhelfer habe ihm die Zahl der pro Wahlzettel möglichen drei Stimmen vorgelesen. Seine Aufgabe sei es gewesen, die Stimmenzahl für AfD, Grüne und eine Regionalpartei zu notieren. Dabei habe er Teile der Stimmen für die AfD den Grünen übertragen. Als Motiv nannte er den großen Zuspruch für die AfD, aber auch die Gefahr, dass derlei Wahlfälschung auch zugunsten der AfD ausfallen könnte.

Der Verdacht auf Wahlfälschung ist auch ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Die Behörde in Potsdam war nach einer Anfrage des Tagesspiegels vom Landeswahlleiter informiert worden und hat den Fall inzwischen abgegeben. Die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) hat nach den anhaltenden Medienberichten auch selbst ein Verfahren eröffnet. Es werde ein Anfangsverdacht angenommen, ein Ermittlungsverfahren sei eingeleitet worden, hieß es.

Kreiswahlleiter Gehm hat der Staatsanwaltschaft seine eigenen Erkenntnisse über den Wahlhelfer übermittelt, der die Ergebnisse für die Stadtverordnetenversammlung manipuliert haben will.

Wenn es die Wahlfälschung gegeben haben sollte, dann wäre dies nur – wie von dem Mann geschildert – bei der Kommunalwahl möglich gewesen. Bei dieser liest ein Wahlhelfer die abgegeben Stimmen vor, pro Stimmzettel sind drei möglich. Die anderen Wahlhelfer notieren dann die Stimme auf den Listen. Bei der Landtagswahl gilt hingegen das Vieraugenprinzip. Dabei werden zählen die Wahlhelfer die Stapel der Stimmzettel nacheinander durch. (Tsp)

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