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Eine Lebensmittelkontrolle in einem Café durch Bezirksamt Pankow. Künftig sollen Kontrollergebnisse leichter einsehbar sein.

© Bezirksamt Pankow

Kein Essen aus der Ekel-Küche: Schmutzige Restaurants und Imbisse sind in Berlin künftig auf einen Blick erkennbar

Der Berliner Senat hat sich auf das Saubere-Küchen-Gesetz geeinigt. Restaurants, Cafés, Kantinen und Betriebe müssen Kontroll-Ergebnisse veröffentlichen.

Der Berliner Senat verpflichtet Restaurants und Lebensmittelbetriebe künftig, die Ergebnisse von Hygienekontrollen transparent im Geschäft auszuhängen. Das Kontrollergebnis soll in Form eines Balkendiagramms zum Beispiel in der Nähe der Eingangstür einsehbar sein.

Das Transparenzbarometer zeigt einen Farbverlauf, der von Grün über Gelb bis Rot verläuft – vergleichbar mit dem Energieausweis für Häuser. Das Kontrollergebnis wird im Transparenzbarometer mit einem Pfeil markiert.

Auf diese Regelung hat sich der Senat in einer Sitzung am Dienstag geeinigt. Das sogenannte „Saubere-Küchen-Gesetz“ soll, wegen der Pandemie, erst ab 2023 in Kraft treten. Das Gesetz muss noch im Abgeordnetenhaus verabschiedet werden.

Verbraucherschutzsenator Dirk Behrendt (Grüne) teilte mit: „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten nicht im Kleingedruckten nachlesen müssen, ob Hygienestandards eingehalten werden. Stattdessen sollten die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung für alle auf einen Blick erkennbar sein. Das ist für einen wirksamen Verbraucherschutz unverzichtbar.“ Weil der Bund kein Gesetz geschaffen habe, habe das Land nun selbst handeln müssen, erklärte Behrendt.

Das Gesetz soll ab 2023 für alle Lebensmittelbetriebe gelten, bei denen diese Kontrollen bereits durchgeführt werden. Dazu gehören neben Restaurants auch Imbisse und Kantinen, Schulen, aber auch Metzgereien, Bäckereien oder Eisdielen.

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Auch produzierende Betriebe wie Keksfabriken oder Tiefkühlpizza-Hersteller müssen die Kontroll-Ergebnisse für Kunden einsehbar veröffentlichen. Ausgenommen sind nur Betriebe der Primärproduktion wie Bauernhöfe oder Molkereien.

Die Betreiber werden verpflichtet, die Ergebnisse unverzüglich nach einer Kontrolle an einer "von außen gut sichtbaren Stelle" oder "in der Nähe der Eingangstür" anzubringen. Die Veröffentlichungspflicht ist auf zwölf Monate begrenzt. Unternehmern, die das Transparenzbarometer nicht veröffentlichen, müssen mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro rechnen.

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