zum Hauptinhalt
Organisierte Dentisten. Einzelne Mitglieder der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin kritisieren ihren Vorstand.

© Wiedl/dpa

Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin: KZV-Vorstand fordert mehr Rente - Senat hält dagegen

Auf eine Zusatzrente einigten sich die Chefs des Berliner Kassenzahnärzte. "Unverschämt", sagt Gesundheitssenatorin Dilek Kolat (SPD). Nun entscheiden Richter.

Berlins führende Zahnarztfunktionäre fordern Anspruch auf eine Zusatzrente – und das hat ihnen der Senat verweigert. Am Mittwoch nun entscheiden Richter darüber, ob den drei Medizinern die gewünschten Extragelder zustehen. In Potsdam befindet das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg über die entsprechende Klage des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV). Diesem dreiköpfigen Gremium hatte der Senat im Frühjahr 2017 untersagt, über die Arbeitsverträge bestimmte Summen für eine Zusatzrente zu erhalten, da den Zahnärzten schon gesetzliche Rente oder Mittel aus dem traditionellen Versorgungswerk zustünden.

Zahnärzte-Vorstand: Neue Altersversorgung ist zulässig

Die neue Zusatzrente hätte rückwirkend gelten sollen; insgesamt wären den drei Funktionären nach ihrem Ausscheiden jeweils 50.000 bis 500.000 Euro aus KZV-Mitteln gezahlt worden. Gegen den Senatsbeschluss wehrten sich die KZV-Chefs Jörg-Peter Husemann, Karsten Geist und Jörg Meyer. Am Mittwoch nun wird der Anspruch von Meyer verhandelt, nach der Entscheidung dazu werden dann die zwei anderen Fälle bewertet. Der KZV-Vorstand teilte am Montag auf Anfrage mit: Man habe für die laufende Amtszeit des Vorstandes neue Dienstverträge ausgehandelt, das bislang übliche Übergangsgeld, also finanzielle Ansprüche für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Amt, habe man in eine Altersversorgung umgewidmet – und das sei zulässig.

Senatorin Dilek Kolat: Wir bleiben hart

Die KZV ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, ihr müssen alle Zahnärzte angehören, die gesetzlich Versicherte versorgen. Sie verteilt Geld der Krankenkassen an die Praxen und ist verpflichtet, die ambulante, zahnmedizinische Versorgung sicherzustellen. Dafür erhält die KZV per Gesetz hoheitliche Befugnisse – der Senat hat nur die Oberaufsicht, er darf allenfalls bei groben Verstößen eingreifen.

Aus Sicht von Gesundheitssenatorin Dilek Kolat (SPD) lag ein solcher Verstoß vor: „Als Rechtsaufsicht achten wir darauf, dass die Gelder der Krankenversicherten rechtmäßig verwendet werden. Dabei sind Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Eine zusätzliche Luxus-Altersvorsorge für die Vorstände der KZV Berlin ist schlicht unverschämt.“ Die KZV sei kein Selbstbedienungsladen. „Daher bleiben wir hart“, sagte Kolat. „Ich sehe dem Gerichtsverfahren gelassen entgegen.“

Gesundheitssenatorin Dilek Kolat (SPD) hat die Aufsicht über die Ärzteschaft.
Gesundheitssenatorin Dilek Kolat (SPD) hat die Aufsicht über die Ärzteschaft.

© Pedersen

Ein Berliner KZV-Vorstandsmitglied erhält derzeit rund 220.000 Euro Jahresgehalt. Intern sollen sich die Zahnärzte-Vertreter mit den Vorständen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) verglichen haben – also der öffentlich-rechtlichen Körperschaft für die niedergelassenen Mediziner. Die KV-Vorstände werden ähnlich hoch bezahlt, allerdings sind diese für 9300 Mitglieder zuständig, die Zahnärzte-Chefs für 3500. Kritik am Zahnärzte-Vorstand gibt es auch innerhalb ihrer Vereinigung.

Zahnärzte-Opposition: Maßlosigkeit ist eine schwere Hypothek

„Diese Funktionäre sind in ihrer Maßlosigkeit zur schweren Hypothek für die Berliner Zahnärzte geworden“, sagte Gerhard Gneist. Der Reinickendorfer Zahnarzt gehört in der KZV zur Opposition. Bislang, räumt Gneist ein, unterstützte im zuständigen KZV-Gremium eine Mehrheit den Vorstand. In jener Vertreterversammlung, einer Art Zahnärzteparlament, sitzen 40 Delegierte verschiedener Fraktionen. Dort hatten die Delegierten die Arbeitsverträge für den Vorstand abgesegnet.

Der Vergleich mit den Kollegen von der größeren KV birgt übrigens Risiken. Denn die frühere KV-Führung steht derzeit in einem Strafprozess vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Untreue in einem besonders schweren Fall vor. Es geht um den Boni-Skandal von 2011. Damals hatten sich die drei KV-Vorstände sogenannte Übergangszahlungen von jeweils 183.000 Euro zusichern lassen, ohne tatsächlich aus dem Amt auszuscheiden. Der frühere Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) ging dagegen vor, die KV-Spitze wiederum zog vor das Landessozialgericht. Dort allerdings machte der Richter im November 2012 deutlich, dass er die Übergangsprämien für rechtswidrig hält – die KV-Funktionäre zogen ihre Klage zurück.

Die drei Kassenärzte sind nicht mehr im Amt. Seit Januar dieses Jahres stehen sie zusammen mit einem vierten Ex-KV-Funktionär vor dem Berliner Landgericht. Dieser vierte Beschuldigte soll, als damaliger Vorsitzender der Vertreterversammlung, dem Drängen des Vorstandes auf eine Änderung der Dienstverträge zugunsten der Boni nachgegeben haben. Die Anwälte der Angeklagten sagten, die Vorwürfe gegen ihre Mandanten seien haltlos.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false