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Raus aus der Isolation: Jetzt gibt es Geld für Betreuungslösungen.

© Jens Kalaene/dpa

Kant-Kitas wollen vor Berliner Verfassungsgerichtshof: Kitas müssen Zusatzbeiträge begrenzen – der Streit darum geht aber weiter

Das Berliner Oberverwaltungsgericht bestätigt die Begrenzung der Kita-Beiträge für Zusatzangebote – der Streit darum geht aber weiter.

Es kommt selten vor, dass sich nach dem Ausgang eines Gerichtsverfahrens beide Parteien zufrieden zeigen. Am Freitag war genau das der Fall. Nachdem der Sender rbb am Abend zuvor die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts über die Zulässigkeit des auf maximal 90 Euro begrenzten Zusatzbetrags pro Kitaplatz öffentlich gemacht hatte, freuten sich beide Seiten. Von einer „Bestätigung unseres Kurses auf ganzer Linie“ sprach Jugendsenatorin Sandra Scheeres (SPD) und forderte „die wenigen Träger, die meinten, ein Anrecht auf hohe Zusatzzahlungen zu haben“ dazu auf, ab sofort umzudenken. 

Nicht „exklusive Einrichtungen“ sollten mit der Förderung des Landes finanziert, sondern „allen Kindern eine gute frühkindliche Bildung“ ermöglicht werden, sagte Scheeres. Stellvertretend für die von ihr adressierten Träger antwortete Franziska Wagener, Geschäftsführerin der Kant-Kitas und eine von zwei Klägerinnen gegen die Höchstgrenze: „Das Urteil ist so ausgefallen, wir wir uns das erhofft haben. Unserem eigentlichen Ziel, der Klärung des Streits vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof, sind wir nun einen Schritt näher.“

Tatsächlich hatten die Richter beiden Seiten – je nach Perspektive – Anlass zur Genugtuung gegeben. Sie bestätigten die verwaltungsrechtliche Zulässigkeit der Obergrenze für Zuzahlungen und bezeichneten diese als „sinnvoll und geboten“. „Eltern vor übermäßigen Zuzahlungen für die Betreuung ihrer Kinder in Berliner Tageseinrichtungen zu schützen, stellt ein ausreichendes Gemeinwohlinteresse dar“, heißt es im Urteil. Wenn der Träger an den höheren Elternbeiträgen festhalten wolle, müsse er eben auf die öffentliche Förderung verzichten.

Gleichzeitig räumten die Richter der Klägerin die Möglichkeit zur direkten Berufung ein, was nur in Ausnahmefällen vorkommt. „Wir haben aus dem Verwaltungsgericht heraus schon vor Monaten den Hinweis bekommen, dass es sich bei dem Streit um eine verfassungsrechtliche Frage handelt“, erklärte Franziska Wagener, Geschäftsführerin der Kant-Kitas. 

Sie ließ keinen Zweifel daran, von der Möglichkeit zur direkten Berufung Gebrauch zu machen und nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vor den Berliner Verfassungsgerichtshof zu ziehen. Ihrer Ansicht nach verstößt die Obergrenze der Zuzahlungen gegen die vom Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit sowie das sogenannte Elternwahlrecht. Davon, dass der Verfassungsgerichtshof im Oktober 2019 mehrere Beschwerden gegen die Regelung abgewiesen hatte, lässt sie sich nicht entmutigen. Genauso wenig wie vom Umstand, dass eine erste Klage vor dem Verfassungsgerichtshof ohne inhaltliche Befassung an das Verwaltungsgericht übergeben worden war. 

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Zum Zeitpunkt der Klage lag der eigentliche Verwaltungsakt, die Kürzung staatlicher Zuschüsse an die Kitas wegen der Erhebung von Zusatzgebühren in unzulässiger Höhe, noch gar nicht vor.

Die Kant-Kitas bekommen monatlich 10.000 Euro weniger vom Land 

Denn genau darum geht es: Seit dem 1. September 2018 ist es Kindertagesstätten mit öffentlicher Förderung nicht mehr gestattet, Zusatzbeiträge von mehr als 90 Euro pro Monat zu erheben. Machen sie es dennoch, werden Fördergelder gestrichen. Im Fall der Kant-Kitas bedeutet das: Monatlich bekommen sie 10.000 Euro weniger vom Land als vor der Begrenzung. Das ist zwar nur ein Bruchteil der Wagener zufolge monatlich 250.000 Euro. Dennoch musste der ursprünglich für 180 zusätzliche Kinder angedachte Neubau einer Kindertagesstätte ihren Angaben zufolge auf unbestimmte Zeit verschoben werden. 

Berlins Jugendsenatorin Sandra Scheeres (SPD) hatte sich für die Millionenhilfe eingesetzt.
Berlins Jugendsenatorin Sandra Scheeres (SPD) hatte sich für die Millionenhilfe eingesetzt.

© Britta Pedersen/dpa

Die Ursache für die verminderte Förderung: Eltern der 380 an den drei Standorten der Kant-Kitas betreuten Kinder zahlen monatlich zwischen 250 und 300 Euro zusätzlich. Damit finanziert die Kita einen Betreuungsschlüssel von einem Erzieher auf sieben Kinder. Einzige Ausnahme: Die Gruppe der Fünfjährigen. Dort werden 780 Euro pro Monat fällig, weil die Kinder nach dem Standard internationaler Schulen unterrichtet werden.

Was im Zuge des Urteils ebenfalls deutlich wurde: Die laut Experten gängige Praxis, Fördervereine zu gründen und so die fehlenden Einnahmen der gedeckelten Zusatzbeiträge zu kompensieren. Von einem „strukturellen Phänomen statt Einzelfällen“ sprach Lars Békési, Geschäftsführer des Verbands der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger, zu dem auch die Kant-Kitas gehören. Wagener zufolge liegt der Anteil privater Träger, die sich so behelfen, bei 98 Prozent. Melanie Kühnemann-Grunow, in der SPD-Fraktion für den Kita-Bereich zuständig, sagte dazu: „Das Problem ist bekannt, und wir werden uns dem annehmen.“

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