zum Hauptinhalt
Viele junge Frauen aus Deutschland folgten ab 2014 dem Ruf der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zum Dschihad in Syrien oder im Irak. Nach der Rückkehr nach Deutschland kommen sie vor Gericht.

© dpa Bildfunk

Kalaschnikow im Wohnzimmer: Der Terrorprozess gegen die IS-Rückkehrerin und die mühsame Wahrheitssuche

Das Kammergericht verhandelt weiter gegen Zeynep G. und hört viele Zeugen. Bisher ist das Bild diffus. Eine frühere Freundin sagt eher Belastendes.

Von Fatina Keilani

Wie ist das eigentlich, wenn man als Deutsche einen Kämpfer des Islamischen Staats (IS) heiratet und mit ihm in den Krieg zieht? Wie leben, wie denken diese Frauen? Der sechste Strafsenat des Kammergerichts befasst sich derzeit zweimal wöchentlich mit diesen Fragen und mit einer solchen Frau, nämlich Zeynep G., die wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und Kriegsverbrechen gegen das Eigentumsrecht in Berlin vom Generalbundesanwalt angeklagt ist. Was ist ihr vorzuwerfen? Wie naiv war sie wirklich? Jeden Dienstag und Mittwoch wird öffentlich verhandelt, das Publikumsinteresse ist jedoch gering.

Die 34-jährige Deutsche türkischer Herkunft hatte kurz nach Prozessauftakt geschildert, wie es zu ihrer Entscheidung kam, im Jahr 2014 mit 28 Jahren nach Syrien zu gehen und dort einen Tschetschenen zu heiraten, den sie über das Internet kennengelernt hatte – sie hatte sich vom Vater verlassen und haltlos gefühlt.

Ihre Mutter hatte sich nach der Scheidung vom Vater emanzipiert, weitergebildet, das Kopftuch abgelegt, und sah es kritisch, dass die Tochter sich dem Islam zuwandte, erst Kopftuch und dann Vollverschleierung zu tragen begann. Die Mutter war am Dienstag als Zeugin geladen, äußerte sich jedoch nicht. Der Tschetschene starb schnell. G. heiratete sodann in Syrien Amel B. aus Duisburg.

Es gibt viele IS-Rückkehrerinnen

Am Mittwoch wurde eine Beraterin von „Hayat“ vernommen, einer Beratungsstelle gegen Islamismus. Sie ist der Angeklagten nur einmal begegnet, kennt aber das Phänomen, dass Frauen einen solchen Weg gehen, aus anderen Beratungsfällen, und hat dazu mehrere Aufsätze publiziert. Der Fall der Angeklagten war über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) an „Hayat“ herangetragen worden. Darüber, als Zeugin aussagen zu müssen, war diese nicht glücklich, da ihre Arbeit auf Vertraulichkeit basiere. Das Gericht stellte jedoch klar, dass es eine Aufklärungspflicht habe und sich ein möglichst umfassendes Bild von der Angeklagten machen müsse.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere runderneuerte App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Schon in der Vorwoche hatte eine Zeugin ausgesagt, gegen die selbst ein Verfahren läuft, da sie eine ähnliche Geschichte hat. Die 30-jährige Nancy S. aus Duisburg hatte einen Kämpfer geheiratet; sie kannte den Mann namens Mohamed H., der bei den Duisburger Hells Angels aktiv war, aus ihrer Kindheit.

Das Gericht versucht die Person gut genug kennenzulernen

Sein Freund Amel B. wurde der zweite Ehemann der Angeklagten, und so lernten sich die Frauen in Syrien kennen. Beide Familien lebten in Raqqa, finanziert vom IS. Mit ihren Aussagen schildert Nancy S. ihre Bekannte Zeynep G. als eine, die mit Überzeugung dabei war. Dass in der Wohnung Waffen einfach herumstanden, etwa zwei Kalaschnikows, „das war nichts, was mich weggeflasht hat, das war was völlig Normales“, sagte S. – man habe immer gewusst, dass man im Krieg sei.

Ins Vertrauen gezogen habe man niemanden, vorherrschend sei ein Klima des Misstrauens und der Angst gewesen. Zeynep G.s Plan, von dort abzuhauen, habe S. wie versprochen für sich behalten und nicht weitererzählt. Demnächst soll die Mutter von Amel B. aussagen. Die Wahrheitssuche ist mühsam und langwierig.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false