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Schwarzfahren soll von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit werden. Bußgeld muss man aber trotzdem zahlen.

© Paul Zinken/dpa

Justizverwaltung: Schwarzfahren soll straffrei werden - Berlin entwirft ein Gesetz

Berlins Justizverwaltung arbeitet daran, dass Fahren ohne Fahrschein zu entkriminalisieren. Daraus soll dann eine Bundesratsinitiative werden.

Von Fatina Keilani

Der Senat macht ernst: Als Berlins Generalstaatsanwältin Margarete Koppers kürzlich forderte, Schwarzfahren solle straffrei sein, war das nicht nur so dahingesagt. Die Justizverwaltung der Hauptstadt hat bereits einen ersten Entwurf für eine Gesetzesänderung gefertigt, der dann als Bundesratsinitiative eingebracht werden soll.

Nun würden die Staatssekretäre von Justiz und Wirtschaft dazu miteinander sprechen, danach folge das Beteiligungsverfahren mit den anderen Senatsverwaltungen, teilte Behördensprecher Sebastian Brux mit.

Allerdings bleibt der Plan hinter dem zurück, was Koppers gefordert hatte. Die Koalition will das Schwarzfahren von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit machen, für die ein Bußgeld zu zahlen ist - zusätzlich zur Vertragsstrafe von 60 Euro, die ohnehin zu zahlen sind. Koppers war dies nicht weitgehend genug, denn die bloße Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit bringt für die Justiz keine Entlastung.

Zudem ist sie auch nicht sozialer, eher im Gegenteil: Die Bußgeldschuld ist auch dann noch da, wenn der zahlungsunfähige Schwarzfahrer seine Erzwingungshaft abgesessen hat, und die Höhe der Geldbuße ist für arm und reich gleich. Beides ist im Strafrecht anders: Nach der Ersatzhaft ist die Schuld erledigt, und wer arm ist, muss weniger Strafe zahlen.

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