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Wer in Teilzeit arbeitet, um etwa Job und Familie zu vereinbaren, hat als Richterin oder Richter besonders schlechte Aussichten auf eine Beförderung.

© Jens Kalaene/picture alliance

Justizsenator unter Druck: Berlins Richterinnen bei Beförderungen unterrepräsentiert

Es gibt mehr Frauen in der Richterschaft - ihre Karrierechancen sehen aber mau aus. Nun fordern die Richterinnen mehr Rechte für ihre Frauenvertreterin.

Justizsenator Dirk Behrend (Grüne) hat ein Problem. Seit Monaten streitet die Justizverwaltung mit ihrer eigenen Richterschaft – oder, wie man es nimmt, die Richterschaft mit der Verwaltung. Vor allem einige Frauen tun sich schwer mit dem Justizsenator. Für den Politiker ist das Ganze unangenehm: Behrendt hat sich Frauenförderung auf die Fahnen geschrieben.

Bislang unveröffentlichte Zahlen aus einer Anfrage der FDP, die dem Tagesspiegel vorliegt, zeigen nun jedoch: Wenn es um die Karrierechancen von Frauen geht, ist in der Justiz noch immer Luft nach oben.

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Während Behrends Amtszeit – seit 2016 also – wurden in Berlin 141 Richterinnen und Richter befördert. Nur 42 Prozent davon waren Frauen, 58 Prozent waren männlich. Insgesamt arbeiten in der Justiz zwar mittlerweile mehr Frauen, bei den Beförderungen sind sie jedoch noch immer unterrepräsentiert.

Die FDP-Abgeordnete Maren Jasper-Winter sagte dem Tagesspiegel: „Für mich heißt das, dass der Senat es nicht einmal in einer Berufsgruppe, die mehr Frauen als Männer aufweist, schafft, die Hürden für den Aufstieg von Frauen abzuschaffen.“ Sie kritisiert außerdem, dass nur 15 Prozent der Beförderten in Teilzeit tätig waren, Vollzeitarbeit noch immer Bedingung für den Aufstieg sei. „Dies ist für Frauen aber auch für Männer, die Beruf und Familie vereinbaren möchten, ein großes Hindernis.“

Jasper-Winter, frauenpolitische Sprecherin ihrer Partei, hatte im Dezember 2019 eine Novelle des Landesgleichstellungsgesetzes angestoßen. Die Neufassung war nötig geworden durch einen Streit zwischen Behrendt und der Gesamtfrauenvertreterin der Justiz, Anne-Kathrin Becker, die sich vor Gericht mehr Beteiligungsmöglichkeiten erstreiten wollte.

Gleichstellungsgesetz gilt bislang nicht für Richterinnen

Dabei stellte das Oberverwaltungsgericht eine Regelungslücke fest: Bei der Gleichstellung waren Berliner Richterinnen bislang nicht mitgemeint. Jasper-Winter sagt dazu: „Die Zahlen zeigen umso mehr, dass auch die Richterschaft eine Frauenbeauftragte braucht.“

Künftig soll das Gleichstellungsgesetz deshalb auch ganz offiziell für die Richterschaft gelten, darin sind sich alle Parteien und auch die Justizverwaltung einig. Die Neufassung wird im Rechtsausschuss debattiert, der letzte musste allerdings durch die Coronavirus-Krise ausfallen.

Ein Detail erregt die Gemüter der Richterinnen aber nach wie vor: Zwar soll das Gesetz künftig auch für sie gelten, ihre oberste Frauenvertreterin wird aber in wichtigen Belangen nicht mehr zuständig sein.

Maren Jasper-Winter ist Sprecherin für Frauenpolitik und berufliche Bildung der FDP-Fraktion Berlin.
Maren Jasper-Winter ist Sprecherin für Frauenpolitik und berufliche Bildung der FDP-Fraktion Berlin.

© promo

Anne-Kathrin Becker soll nicht mehr an Sitzungen des Präsidialrats beteiligt werden. Ein wichtiges Gremium – gerade dort wird aber die Vergabe von Beförderungsstellen verhandelt, Versetzungen und karrierefördernden Abordnungen. Es geht hier um den Karriereaufstieg, jenen Bereich also, in dem Frauen noch immer unterrepräsentiert sind.

Kerstin Guse-Manke, Vorsitzende des Richterrats, schreibt dazu in einer Mail an die Mitglieder des Rechtsausschusses, sie gehe davon aus, die Justizverwaltung wolle die Gesamtfrauenvertreterin schwächen, „weil die derzeitige Inhaberin dieser Position ein unabhängiger und - für die Verwaltung - unbequemer Geist ist“.

Die Richterinnen wittern, dass es Senator Dirk Behrendt vor allem darum geht, die lautstarke Anne-Kathrin Becker loszuwerden. Aus der Justizverwaltung ist dagegen zu hören: Jahrelang sei die Frauenvertreterin mehr beteiligt worden, als eigentlich rechtlich nötig gewesen wäre. Persönliche Befindlichkeiten werden zurückgewiesen.

Sebastian Brux, Sprecher der Justizverwaltung, sagte dem Tagesspiegel: "Die Besetzung des Präsidialrates ist aus unserer Sicht Bundesrecht." Das Abgeordnetenhaus könne nicht über die Teilnahme der Gesamtfrauenvertreterin am Präsidialrat entscheiden, dessen Besetzung sei im Gerichtsverfassungsgesetz niedergeschrieben.

Richterinnen befürchten Hinhaltetaktik

Man tue bereits viel für die Förderung von Frauen in der Justiz, heißt es weiter aus der Verwaltung. Zahlen, die dem Tagesspiegel vorliegen, zeigen, dass 65 Prozent der 2019 ernannten Richterinnen und Richter Frauen gewesen.

Auch der Anteil der beförderten Frauen sei unter Senator Behrendt höher als zu früheren Zeiten. Bislang säßen auf den Beförderungspositionen nur zu 38 Prozent Frauen, 42 Prozent Frauenanteil bei Beförderungen seien also ein Fortschritt. Man wolle aber noch besser werden, heißt es.

Unter den Rechtspolitikern der rot-rot-grünen Koalition wird argumentiert, man wolle die Gesamtfrauenvertreterin gar nicht schwächen. Ihre Stellung solle vielmehr durch eine spätere Revision des Richtergesetzes verbessert werden, so ein Vorschlag. Das könnte nach Meinung einiger Richterinnen jedoch Jahre dauern, sie halten das für eine Hinhaltetaktik.

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