zum Hauptinhalt
Gefängnis Jugendstrafanstalt Haftanstalt Ploetzensee. © Mike Wolff

© Mike Wolff HF

Justiz in Berlin: Experten streiten über Handyblocker in Strafanstalten

Nach dem Jugendgefängnis Plötzensee soll nun auch die JVA in Moabit Mobilfunk-Blocker erhalten. Die Meinungen aus dazu gehen auseinander.

Die Formulierung im Koalitionsvertrag des rot-rot-grünen Senats ist klar: „Die Installation der Mobilfunk-Blocker in der Justizvollzugsanstalt Moabit wird in dem bisher geplanten Kostenrahmen realisiert“, heißt es dort im Kapitel Justizvollzug und Resozialisierung.

Und tatsächlich ist die Einrichtung des seit 2012 in der Jugendstrafanstalt Plötzensee laufenden Systems zur Unterdrückung von Gesprächen mit Handys in der JVA Moabit im Entwurf für den Doppelhaushalt 2020/2021 festgehalten. Insgesamt 2,325 Millionen Euro sollen Einbau und Unterhalt der Anlage bis 2022 kosten. 371 000 Euro wurden der Auflistung zufolge bereits 2018 für die Vorbereitung der Maßnahme ausgegeben.

Unterschiedlich wiederum sind die Ansichten dazu, was die Blocker bringen. In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des FDP-Abgeordneten Marcel Luthe spricht die Senatsjustizverwaltung von „zwiespältigen Erfahrungen“ und erklärt, über Moabit hinaus sei eine Einrichtung in anderen Strafanstalten nicht geplant.

Über Zwei Millionen Euro wird das System kosten

Im Gespräch mit dem Tagesspiegel ergänzt ein Sprecher von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne): „Ein Erfolgsmodell ist das System aus unserer Sicht nicht.“ Dennoch gebe es den „politischen Willen“, den Blocker auch in Moabit zu installieren. Dem werde man sich nicht in den Weg stellen.

Zwar heißt es in der Antwort der Justizverwaltung, der Anreiz für den Besitz eines Handys werde reduziert, „sodass die Inhaftierten keine oder lediglich reduzierte Beschaffungsbemühungen entfalten“. Gleichzeitig stellt Justiz-Staatssekretärin Daniela Brückner fest, dass die Ortung von eingeschleusten Geräten nur in zwei Fällen erfolgreich gewesen sei.

Hinzu komme, dass diese einen Ortungsbereich anzeige, „der mehrere Hafträume umfasst und somit umfangreichere Kontrollmaßnahmen erfordert.“ Bei anlassunabhängigen Kontrollen seien keine weiteren Handys gefunden worden, was für die abschreckende Wirkung der Blocker spricht, sagte Brückner. Wie viele dieser Kontrollen es gegeben hatte, teilte sie nicht mit.

Behrendt: „Ein Erfolgsmodell ist das System aus unserer Sicht nicht.“

Dem FDP-Innenexperten Luthe reicht das nicht. „Wirtschaftlich absolut inakzeptabel“, nennt er das System und verweist auf die mehr als eine Million Euro Ausgaben, die Einrichtung und Unterhalt bislang gekostet haben. Hinzu kommt: Um den Untersuchungshaftbereich der Jugendstrafanstalt Plötzensee auch weiterhin wirksam vom Netz abzuschotten, werden Investitionen nötig.

Eine Kostenschätzung für die Erhöhung der Leistung beläuft sich auf 357 000 Euro. Geld, das Luthe zufolge besser in Drogenspürhunde oder die psychologische Betreuung der Inhaftierten investiert werden sollte. Er spricht von „ganz großer Geldverschwendung“ und wirbt dafür, kostengünstige und mobile Modelle zu prüfen. Schließlich seien die nächsten Investitionen bereits absehbar, sagt Luthe mit Blick auf die Einführung der 5G-Lizenzen. Telefonate und das Surfen im Internet über diese Technologie können die Blocker nach aktuellem Stand nicht unterbinden.

Während auch die Justizverwaltung einräumt, das System laufe der technischen Entwicklung hinterher, wiegelt CDU-Innenexperte Sven Rissmann ab: Sieben Jahre nach der Einführung müsse das System sorgfältig evaluiert werden. Ein entsprechender Bericht sei zeitnah im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses zu erwarten. Dass sich das unter Ex-Innensenator Thomas Heilmann (CDU) eingesetzte System der „Effektivitätsfrage“ stellen müsse, sei logisch.

„Wir können die zwiespältigen Erfahrungen nicht ganz nachvollziehen“, sagte Norbert Cioma, Landeschef der Gewerkschaft der Polizei. Die Justizverwaltung spreche selbst von einem hohen präventiven Charakter der Blocker, die Ortung von Geräten sei ein schöner Nebeneffekt. Mit Blick auf das Handyverbot für Untersuchungshäftlinge ergänzte er: „Es ist Aufgabe eines Justizsenators, dafür zu sorgen, dass in den von ihm verantworteten Institutionen Regeln eingehalten und Verbote geahndet werden.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false