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Der Berliner Landesverband der "Jungen Alternative" (JA) wurde zum Verdachtsfall erklärt.

© Maja Hitij/dpa

Junge Alternative und "Der Flügel": Berliner Verfassungsschutz nimmt sich die AfD vor

Der Berliner Verfassungsschutz stuft zwei AfD-Vereinigungen als Verdachtsfälle ein. Der Landesverband wird jedoch nicht als Prüffall genannt

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Der Berliner Verfassungsschutz nimmt extremistische Bestrebungen in der AfD stärker ins Visier. Die „Junge Alternative Berlin“ und die hiesige Gruppe der bundesweit aktiven AfD-Vereinigung „Der Flügel“ seien als Verdachtsfälle eingestuft worden, teilte nach Informationen des Tagesspiegels der Chef der Behörde, Michael Fischer, am Mittwoch dem Verfassungsschutzausschuss des Abgeordnetenhauses in nicht-öffentlicher Sitzung mit. Der Nachrichtendienst darf bei der Beobachtung der beiden Gruppierungen auch klassische Mittel einsetzen, zum Beispiel V-Leute. Vermutlich hatte der Verfassungsschutz die Entscheidung zum Verdachtsfall schon früher getroffen. Zur Bekanntgabe im Februar kam es jedoch nicht, die geheime Sitzung des Ausschusses endete vorzeitig nach einem Streit.

Paragraf 7 setzt die Behörde unter Zeitdruck

Fischer vermied es am Mittwoch, den kompletten Landesverband der AfD als Prüffall für eine Beobachtung zu bezeichnen. Im Januar hatte der Tagesspiegel allerdings aus dem Umfeld der Bundesregierung erfahren, dass sich der Berliner Verfassungsschutz die rechtspopulistische Partei insgesamt genauer anschaut. Kurz zuvor hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz bekannt gegeben, die „Gesamtpartei AfD“ sei als Prüffall eingestuft, die „Junge Alternative“ und „Der Flügel“ als Verdachtsfall. Grundlage für die Entscheidung war das vom Bundesamt erstellte Gutachten zur AfD. Für das 442-seitige Papier hatten Berlins Verfassungsschutz und die weiteren Landesbehörden viel Material geliefert. Warum die AfD in Berlin aber selbst in geheimer Ausschusssitzung nicht Prüffall genannt wird, sagt die Innenverwaltung nicht.

Ein Blick ins Berliner Verfassungsschutzgesetz lässt den Grund erahnen. Paragraf 7 setzt die Behörde unter Zeitdruck. Der Verfassungsschutz muss bei einer Prüfung, ob es Anhaltspunkte für den Verdacht auf extremistische Bestrebungen gibt, nach einem Jahr entscheiden, ob die gesichteten, öffentlich zugängliche Daten zu Personen reichen, um in die klassische Beobachtung einzusteigen. Wenn nicht, ist die Speicherung der Daten zu beenden.

Dass Berlins Verfassungsschutz sich die AfD genauer vornimmt, erscheint logisch. Im Gutachten des BfV werden hiesige AfD-Politiker mit harten Parolen erwähnt. Das betrifft vor allem die Junge Alternative (JA). Der Berliner Landesverband trug offenbar beträchtlich dazu bei, dass das Bundesamt die JA bundesweit als Verdachtsfall eingestufte. So äußerte der Berliner JA-Chef David Eckert im August 2018 bei Facebook über ausländische Kindergeldempfänger, „Deutschland wird in einer Größenordnung ausgeplündert, wie man es nur aus Kriegszeiten kennt“. Dafür sind nach Ansicht Eckerts Parlamentarier der anderen Parteien verantwortlich, die er als „Feind“ bezeichnete. Ebenfalls im August behauptete Eckert bei Facebook nach der Gewalttat eines Flüchtlings, es gebe „zwei Optionen: 1) Wir passen uns Abdullas Kultur an und stechen künftig selber zu. 2) Wir schicken Abdulla und seine Dreckskultur dahin zurück, wo sie hergekommen sind“.

Bundesamt bescheinigt Berliner JA Verbindungen zur rechtsextremen IB

Das Bundesamt bescheinigt zudem Mitgliedern der Berliner JA Verbindungen zur rechtsextremen „Identitären Bewegung“. Im Januar 2017 habe der damalige Vorsitzende des Landesverbands, Thorsten Weiß, die Existenz von Doppelmitgliedschaften bestätigt. Weiß, Mitglied der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, wird außerdem mit seinem Eintrag vom August 2018 auf der Facebook-Seite des „Flügels“ zitiert, „Wir leben in einem Unrechtsregime. Während der Staat nicht fähig ist, zu verhindern, dass unsere Landsleute auf offener Straße von vorbestraften, illegalen Einwanderern erstochen werden, schließen sich Systempresse und Kartellparteipolitiker mit den linksextremen Horden der Antifa zusammen“.

Im Gutachten erwähnt das BfV auch den Vizechef der AfD-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung von Marzahn-Hellersdorf, Bernd Pachal, mit einem Lob für den NS-Verbrecher Reinhard Heydrich. Pachal postete 2016 bei Facebook, Heydrich habe als Reichsprotektor im besetzten Tschechien eine „kluge Politik“ betrieben und sei „beliebt“ gewesen.

Pazderski fordert einen „Reinigungsprozess“ in der AfD

In der Berliner AfD dürfte die Entscheidung des Verfassungsschutzes Diskussionen hervorrufen. Parteichef Georg Pazderski hatte bereits einen Kurs der Abgrenzung gegen den „Flügel“ begonnen und fordert einen „Reinigungsprozess“ in der AfD. Doch nicht  alle Mitglieder sind dafür. Der Abgeordnete Gunnar Lindemann sagte, wie ein Vogel brauche die AfD zwei Flügel zum Abheben. Einen Anlass zur generellen Abkehr sehe er nicht. Lindemann und weitere Abgeordnete hatten Veranstaltungen des „Flügels“ besucht. Zu den Gästen zählte auch Jeanette Auricht, Vize-Vorsitzende der AfD-Berlin. Auricht und Lindemann wiederum wurden zuletzt aus „Flügel“-Kreisen als „Dreckwerfer“ beleidigt, nachdem sie die aus der Fraktion ausgeschlossene Jessica Bießmann kritisiert hatten. Die mit einem Parteiausschlussverfahren belegte Bießmann bekannte sich zum „Flügel“, zuvor hatte sich Pazderski für ihren Ausschluss aus der Partei ausgesprochen.

Auch mit Blick auf die Junge Alternative sucht die Hauptstadt-AfD nach einer Linie. Während sich der ehemalige JA-Vorsitzende und Abgeordnete Thorsten Weiß wiederholt klar zu dem Jugendverband bekannt hatte, lud Pazderski den JA-Landesvorsitzenden David Eckert mehrfach zum Rapport, um eine weitere Radikalisierung zu verhindern. Bei den Vorstandswahlen der JA Anfang Januar waren gleich drei Mitglieder des Landesvorstandes zugegen - offenbar um sicher zu gehen, dass nur unbeschriebene Kräfte an die Spitze der JA gewählt werden. Das gelang nur in Teilen: Vier der elf Mitglieder des JA-Vorstands hatten in der Vergangenheit Bezüge zur rechtsextremen Identitären Bewegung gezeigt.

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