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Bei dem Vorfall am U-Bahnhof Alexanderplatz zerrte eine 41-Jährige eine Jugendliche an den Haaren ins Gleisbett.

© Thilo Rückeis

Jugendliche ins Gleisbett gezerrt: 41-Jährige muss in die Psychiatrie

Im Februar hatte eine Frau am U-Bahnhof Alexanderplatz eine Jugendliche ins Gleisbett gezerrt, das Mädchen rettete sich. Nun fiel das Urteil gegen die Täterin.

Eine 41-Jährige, die eine Jugendliche auf einem U-Bahnhof Alexanderplatz an den Haaren gepackt und in das Gleisbett gezerrt hatte, muss in die Psychiatrie. Die Beschuldigte habe die ihr unbekannte 17-jährige Geschädigte töten wollen, sei allerdings wegen einer erheblichen Erkrankung nicht schuldfähig gewesen, begründete das Landgericht am Montag sein Urteil. Es wurde die Unterbringung der Frau in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Dem 17-Jährigen Opfer war es gelungen, sich vor Eintreffen einer Bahn zur retten.

Die Beschuldigte hatte die 17-Jährige an einem Nachmittag Anfang Februar 2019 auf dem Bahnhof Alexanderplatz unvermittelt attackiert. Sie habe die Geschädigte an den Haaren zur Bahnsteigkante gezogen und dann die auf dem Boden liegende Frau mit beiden Händen in das etwa eineinhalb Meter tiefe Gleisbett gezerrt, so die Anklage. Die Jugendliche sei äußerlich leicht verletzt worden. Sie sei durch die Tat allerdings psychisch erheblich belastet.

Die 41-Jährige hatte im Prozess wegen versuchten Totschlags erklärt, sie habe sich durch Blicke gestört gefühlt. Eine Tötungsabsicht wies die Frau, die laut Gutachten seit mehreren Jahren an einer paranoiden Schizophrenie leidet, zurück. Auch Staatsanwältin und Verteidigerin hatten sich für eine Unterbringung in der Psychiatrie ausgesprochen. Ohne Behandlung bestehe die Gefahr weiterer Straftaten durch die 41-Jährige, sagte die Vorsitzende Richterin. (dpa)

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