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26.02.2018, Berlin: Andreas Geisel (SPD), Innensenator von Berlin, kommt zu einem Pressegespräch. Dort begründete er die sofortige Ablösung von Polizeipräsident Kandt. Foto: Paul Zinken/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa

Innensenator Geisel äußert sich zum Rockermord-Skandal: "Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums"

Das hat Innensenator Andreas Geisel (SPD) einigen Innenpolitiker im Berliner Abgeordnetenhaus am Montag zum LKA-Skandal um den Rockermord geschrieben.

Am Mittwochabend hat sich Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) in einer vertraulichen Email an einige Innenpolitiker im Abgeordnetenhaus gewandt. Tagesspiegel.de dokumentiert das Schreiben zu den Vorwürfen und Ermittlungen gegen LKA-Beamte:

"Zum eigentlichen Sachverhalt, der sich 2013/2014 zugetragen hat, liegen in der Innenverwaltung nach meiner Kenntnis keine belastbaren Unterlagen mehr vor. Die Ermittlungen wurden damals vom LKA geführt und auch die damals eingeleiteten Disziplinarverfahren lagen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums. Dazu will und kann ich heute keine Beurteilung vornehmen.

Sowohl politisch als auch behördlich wurde seinerzeit von den ehemals Verantwortlichen Stellung genommen. Der damalige Innensenator Henkel hatte 2014 rückblickend eingeschätzt, dass die Gefahrenbewertung durch das LKA fehlerhaft war. Man hatte sich durch die Beobachtung der Vorgänge um das spätere Opfer Tahir Ö. offenbar Erkenntnisse zum Bandenchef Kadir P. versprochen. Stattdessen kam es dann sehr schnell zu dem (mutmaßlichen) Mord.

Bereits 2014 wurden nach meiner Kenntnis mehrere Disziplinarverfahren im LKA eingeleitet, die die damalige Behördenleitung der Polizei an sich zog und die dann ohne Feststellung eines Dienstvergehens eingestellt wurden. Daher gab es bisher auch keine Veranlassung zu weiteren Disziplinarverfahren oder zu weiteren disziplinarrechtlichen Konsequenzen.

Geisel warnt vor Vorverurteilungen

Strukturell und personell wurden 2014 im LKA Lehren aus dem Mordfall gezogen und die entsprechenden Arbeitsabläufe und internen Regelungen zum Umgang mit Individualgefährdungen, insbesondere mit sog. „Hochrisikofällen“,  verschärft. So wurde im Januar 2014 die Dienststelle für Individualgefährdungen im LKA 1 eingerichtet, die jeden Hochrisikofall automatisch zur Kenntnis erhält, qualitätssichernd den Vorgang prüft und auch Beratungen zu gefahrenabwehrenden Maßnahmen wie Gefährder- und Gefährdetenansprachen bis hin zu Schutzmaßnahmen durchführt. 

Die betroffenen Beamten wurden bereits unmittelbar im Jahr 2014 in anderen Bereichen eingesetzt.

Eine rechtliche Bewertung bleibt nach Einleitung der Ermittlungen mit dem heutigen Tag der Staatsanwaltschaft und der Justiz überlassen. Gegenüber den betroffenen Beamten wurde mit dem heutigen Tag ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (nach § 39 BeamtenstatusG) ausgesprochen. Sofern 2014 noch keine Disziplinarverfahren eingeleitet wurden, wird dies jetzt erfolgen. Die Behördenleitung, einschließlich der Leitung des Landeskriminalamtes, wird die Ermittlungen vollumfänglich unterstützen.

Erst nach Ermittlung sämtlicher be- als auch entlastender Beweise durch die Staatsanwaltschaft kann abschließend über bereits getroffene oder weitere Konsequenzen entschieden werden. Ich rate zur Vorsicht bei evtl. Vorverurteilungen."

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