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Die BVG schickt seit Januar 2020 auch eigene Abschleppfahrzeuge los, um ihre Strecken schneller frei zu bekommen.

© imago images/Jürgen Ritter

Update

In einem Jahr 8000 Falschparker abgeschleppt: BVG darf laut Gerichtsurteil Autos umsetzen und dafür Gebühren fordern

Seit 2020 hat die BVG eigene Teams, die parkende Autos von Busspuren und aus Haltestellen abschleppen. Das Verwaltungsgericht bestärkt sie darin.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) dürfen Autos umsetzen, die Busse und Trams blockieren. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und damit erstmals die neue Regelung nach dem Mobilitätsgesetz überprüft, wie Gerichtssprecher Stephan Groscurth am Montag mitteilte. Das Urteil fiel bereits Ende Mai, aber die schriftliche Begründung wurde erst jetzt veröffentlicht.

Die BVG schickt seit Januar 2020 auch eigene Abschleppfahrzeuge los, um ihre Strecken schneller frei zu bekommen. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde mit dem 2018 verabschiedeten Mobilitätsgesetz geschaffen.

Dies ist aus Sicht des Gerichts nicht zu beanstanden. Die BVG nehme im Rahmen der Gefahrenabwehr Ordnungsaufgaben wahr, hieß es. (Az. VG 11 K 298/21). Auf Tagesspiegel-Anfrage teilte die BVG mit, dass sie im vergangenen Jahr rund 8000 Fahrzeuge von Busspuren und aus Haltestellen abschleppen lassen habe. In diesem Jahr seien es bis Ende Mai bereits etwa 3500 gewesen.

Im konkreten Fall hatte ein Autobesitzer geklagt, dessen Wagen am 25. Oktober 2020 in den frühen Morgenstunden in Berlin-Weißensee weniger als 15 Meter entfernt von einer Bushaltestelle abgestellt war. Ein Mitarbeiter der BVG hatte die Umsetzung des Fahrzeuges veranlasst.

Der Autobesitzer sollte dafür laut Gebührenbescheid 208,33 Euro zahlen. Dagegen wehrte er sich vor Gericht mit dem Argument, er habe niemanden behindert.

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Damit hatte er jedoch keinen Erfolg. Eine konkrete Behinderung sei in einem solchen Fall nicht erforderlich, weil der reibungslose Ablauf des öffentlichen Nahverkehrs wichtiger sei, argumentierte die zuständige 11. Kammer.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Autobesitzer kann vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Berufung beantragen. Dafür hat er nach Auskunft von Groscurth noch knapp einen Monat Zeit.

Ein Code an die Leitstelle signalisiert zugeparkte Haltestellen

Die BVG beschäftigt nach eigenen Angaben 40 Busspurbetreuer und 36 Fahrer:innen in ihren Abschleppteams. Das Fahrpersonal der Busse solle "jegliche Behinderungen, die unseren Betriebsablauf beeinträchtigen", melden – beispielsweise Hindernisse an Haltestellen und auf Busspuren. Das gelte selbstverständlich auch für die Straßenbahn, deren Haltestellen am Fahrbahnrand mitunter so zugeparkt werden, dass die Fahrgäste sich zwischen offenen Türen und Falschparkern durchzwängen müssen.

Nach Auskunft der BVG können die Meldungen an die Leitstelle auch durch Eingabe eines Codes erfolgen, also nicht unbedingt durch Funksprüche oder Telefonate. Deshalb könnten Fahrgäste den Eindruck bekommen, dass das Fahrpersonal die Behinderung ignoriere.

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