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Die JVA Tegel richtet den offenen Vollzug für Sicherungsverwahrte ein.

© Paul Zinken/dpa

Exklusiv

In der JVA Tegel: Berlin eröffnet ersten offenen Vollzug für Sicherungsverwahrte

Als erstes deutsches Bundesland richtet Berlin einen offenen Vollzug für Sicherungsverwahrte ein. Zuvor hatte es Anwohnerproteste gegeben.

Als erstes deutsches Bundesland hat Berlin einen offenen Vollzug für Sicherungsverwahrte eingerichtet. Das Gebäude direkt an der Mauer der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel wurde nun von zwei Verwahrten bezogen. Das bestätigte Justizsprecher Sebastian Brux dem Tagesspiegel.

Das renovierte Gebäude vor der JVA verfügt über acht reguläre Plätze. 52 Sicherungsverwahrte sind weiter im geschlossenen Bereich untergebracht. Meist handelt es sich um Sexualstraftäter oder Mehrfachtäter besonders schwerer Straftaten gegen das Leben.

Zuvor hatte es heftige Anwohnerproteste gegen den geplanten offenen Vollzug gegeben. Tausende Menschen unterzeichneten eine entsprechende Petition, die CDU stimmte zusammen mit der AfD in der Beziksverordnetenversammlung von Reinickendorf gegen das Projekt.

Allerdings ist auch für Sicherungsverwahrte ein offener Vollzug gesetzlich vorgeschrieben, bislang hatte das nur kein Bundesland vollzogen. „Wir gehen davon aus, dass weitere Länder folgen werden“, sagt Justiz-Sprecher Brux.

Die Justizverwaltung bemüht sich, den Anwohnern solche Sorgen zu nehmen. „Wenn ein Gericht eine Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haftstrafe anordnet, bedeutet das keinesfalls, dass dieser Mensch dann für immer ‚weggesperrt‘ wird“, sagt Brux. „Vielmehr muss die Sicherungsverwahrung regelmäßig durch Gutachten und Gerichte überprüft werden.“ Es sei deshalb sinnvoll, die Verwahrten auf das Leben nach ihrer Strafe vorzubereiten – der offene Vollzug soll eine weitere Stufe dafür sein.

Brux betont, dass die Unterbringung außerhalb der Gefängnismauern nur für „äußerst sorgfältig ausgewählte Personen“ vorgesehen sei. Sie hätten jahrelange Therapien hinter sich und profitierten bereits von anderen Lockerungen.

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Die beiden Verwahrten, die nun in den offenen Vollzug ziehen hätten ohnehin schon den Status, dass sie die Haftanstalt ohne Begleitung verlassen dürfen. „Der ganz überwiegende Teil der männlichen Sicherungsverwahrten, die in der JVA Tegel untergebracht sind, bleibt im geschlossenen Vollzug“, stellt Brux klar.

Seit 2015 wurden insgesamt 16 Verwahrte entlassen. Einer von ihnen wurde wieder straffällig. Dabei handelt es sich um Bernd R., der allerdings nur durch eine schwere Justiz-Panne und ohne die notwendige therapeutische Begleitung freikam.

Ein Richter hatte vergessen, ein Gutachten zu beantragen und Akten verschlampt. R. wurde rückfällig, missbrauchte ein kleines Mädchen. Heute sitzt er wieder im Gefängnis. Brux betont, dass die zwei Verwahrten, die nun in das renovierte Gebäude eingezogen sind, weiterhin eng therapeutisch begleitet werden.

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