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Eine Ausgabe des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

© Stephanie Pilick/dpa

Im Zweifel für den Zweifel: Brandenburg überarbeitet Pläne für Verfassungstreue-Check im öffentlichen Dienst

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen reagiert auf Bedenken beim Radikalisierungscheck. Er reagiert damit auf Kritik – auch aus der Koalition.

Die rechtlich umstrittenen Pläne für den Verfassungstreue-Check in Brandenburg zum Aufspüren möglicher Extremisten im öffentlichen Dienst werden überarbeitet. Innenminister Michael Stübgen (CDU) reagiert damit auf Bedenken unter anderem von Gewerkschaften, aber auch innerhalb der Koalition.

„Ursprünglich hatten wir die Prüfung geplant für einen Beamten-Einsteiger als letztes Kriterium und als wiederholte Prüfung für eine bestimmte Beförderungsschwelle“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Ich habe die Kritik, die gerade von Gewerkschaften und den Personalräten kam, sehr ernst genommen. Wir wollen die Regelanfrage deshalb bei einer bestimmten Beförderung herausnehmen aus dem Gesetz.“

Die früheren Pläne waren bereits in der Diskussion im Landtag. Nun liegt eine neue Version vor, für die nach Angaben des Innenministers die Abstimmung innerhalb der Landesregierung beginnen soll. Im bisherigen Entwurf war vorgesehen, dass bei Bewerbern auf Beamtenstellen eine Anfrage beim Verfassungsschutz gestellt wird, ob es Zweifel am Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung gibt. Die Anfrage – ohne Einwilligung des Betroffenen – soll es nur geben, wenn die Verfassungstreue das letzte offene Kriterium für die Einstellung ist.

Darüber hinaus war eine Regelanfrage für bestimmte Beamte auf Lebenszeit geplant, die schon im Dienst sind. Die Gewerkschaft der Polizei Brandenburg hatte sich dagegen gewandt. Der Check ist Teil eines Aktionsplans Stübgens gegen Rechtsextremismus und Hass.

Grünen-Landeschefin Julia Schmidt zeigte sich skeptisch. „Der Ball liegt nach wie vor im Innenministerium. Bis jetzt haben wir noch kein schlüssiges Konzept vorgelegt bekommen“, sagte Schmidt. „Bei uns Bündnisgrünen herrscht eine gewisse Grundskepsis gegenüber dem Instrument Verfassungstreue-Check, doch sobald uns ein Konzept vorgelegt wird, sind wir selbstverständlich bereit, darüber zu diskutieren.“ Den Grünen sei wichtig, dass Verhältnismäßigkeit gewahrt und Datenschutz berücksichtigt werde.

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Der Parlamentarische Beratungsdienst des Landtags Brandenburg kam in einem Gutachten zu dem Schluss, dass die Einführung einer Regelabfrage vor der Einstellung von Beamten und Beamtinnen vom Verfassungs- und vom Europarecht her zulässig sei.

Erhebliche Zweifel bestünden dagegen an der Angemessenheit einer Regelanfrage bei der Übertragung von Führungspositionen an Lebenszeitbeamte. Wenn die Abfrage auf Beamte beschränkt sei, könne dies diskriminierend im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes sein, da Richter davon ausgenommen blieben. (dpa)

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