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Nicht jeder Vermieter von Ferienwohnungen hält sich an die Vorschriften und beantragt eine Genehmigung beim Bezirksamt.

© Britta Pedersen/dpa

Illegale Ferienwohnungen: Berlin verlangt von Airbnb Daten anonymer Vermieter

Der Vermittler von Ferienwohnungen soll Auskünfte über Vermieter herausgeben, die illegal Räume in Berlin anbieten. Das Unternehmen weigert sich bisher.

Von Laura Hofmann

Berlin will illegale Ferienwohnungen nicht länger dulden und greift jetzt gegen die größte Vermittlungsplattform durch. Die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Tempelhof-Schöneberg haben mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen am Mittwoch Auskunftsanordnungen gegenüber Airbnb erlassen. Damit wollen sie erwirken, dass der Vermittlungsdienst die Daten der Vermieter zur Verfügung stellt, deren Inserate nicht über eine gesetzlich vorgeschriebene gültige Registriernummer verfügen und damit illegal sind.

„Noch immer werden Ferienwohnungen ohne Registriernummern auf Internetplattformen angeboten, was die Arbeit der Bezirksämter erschwert“, sagte die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher (Linke). „Wir erwarten von den Plattformbetreibern die gesetzlich geregelte Mitwirkung bei der Verfolgung von Zweckentfremdung und damit die Herausgabe der entsprechenden Informationen.“ Da das bisher auf freiwilliger Basis nicht funktionierte, unterstützt der Senat die Bezirke nun dabei, den Rechtsweg zu beschreiten.

Fast 32.000 Anträge abgelehnt

Seit 1. August 2018 ist eine Registriernummer notwendig, um in Berlin seine Wohnung ganz oder teilweise an Feriengäste zu vermieten. Für die Vergabe dieser Nummern sind die Bezirksämter zuständig. Wer mehr als 49 Prozent seiner Wohnung vermieten möchte, benötigt zudem eine Genehmigung. Viele Angebote auf Airbnb oder anderen Vermietungs-Webseiten weisen aber immer noch keine Registriernummer auf.

Bis Ende 2018 haben die Bezirke insgesamt 2418 dieser Nummern an Vermieter von Ferienwohnungen ausgegeben, 31.735 Anträge auf Genehmigung einer Ferienwohnungsnutzung wurden abgelehnt, teilte der Senat kürzlich auf Anfrage der Linken-Abgeordneten Katalin Gennburg mit.

Die Zahl der Ferienwohnungen in Berlin wird auf 20.000 bis 30.000 geschätzt. Ohne behördliche Genehmigung oder individuelle Registriernummer können laut Gesetz bis zu 500.000 Euro Bußgeld fällig werden. Doch ohne Auskunft über die Ferienwohnungs-Anbieter auf den Plattformen können die Bezirksämter kaum gegen illegale Inserate vorgehen.

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Berlin stützt sich jetzt auf ein wegweisendes Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 13. Dezember 2018, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist. Auf der Grundlage des Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes fordern die Bezirke Auskünfte über die anonymen Vermieter von Wohnraum als Ferienwohnungen direkt bei Airbnb Irland in Dublin ein.

Bislang hatte Airbnb Deutschland der gesetzlichen Auskunftspflicht entgegengehalten, dass, wenn überhaupt, nur Airbnb Irland entsprechende Informationen herausgeben dürfe. Airbnb Irland hatte wiederum auf entgegenstehendes irisches Datenschutzrecht verwiesen. Das Münchner Verwaltungsgericht hat diese Rechtsauffassung jedoch nicht gelten lassen. Airbnb hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Als Basis für ihre Anfrage haben die Bezirke unter anderem Listen mit genauen Angaben zu Hunderten Airbnb-Kennungen von Inseraten beigefügt, die falsche oder gar keine Registriernummern hatten.

Nach Darstellung der Senatsverwaltung für Wohnen sollen die vier Bezirke mit ihrer konzertierten Aktion zum Auskunftsverlangen zunächst als Vorreiter agieren. Falls sie erfolgreich sind, sollen die anderen acht Bezirke ebenfalls Auskünfte von Airbnb verlangen. Bei zu erwartenden Rechtsstreitigkeiten werde der Senat die Bezirke unterstützen. Eine Kooperation mit Airbnb nach Hamburger Vorbild lehnt Berlin ab.

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