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Ein Polizeieinsatz bei einer Demonstration in Berlin.

© dpa/Paul Zinken

Idee Top, Praxis Flop?: Berlins Antidiskriminierungsgesetz muss sich erst bewähren

Es ist nicht abzusehen, wie das neue Gesetz wirken wird. Statt es vorab als „Meilenstein“ zu rühmen, hätte man eine Probezeit festlegen sollen. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Ariane Bemmer

Und wenn es tatsächlich so käme? Wenn es wahr würde, dass Berlin wegen seines neuen Antidiskriminierungsgesetzes nicht mehr auf Amtshilfe von Polizisten aus anderen Bundesländern hoffen dürfte, weil die Beamten sich vor Diskriminierungsklagen fürchten? Was wäre dann? Und was wäre, wenn behördliche Arbeit unter einer Flut von Diskriminierungsvorwürfen in die Knie geht und das Alltagsgeschäft zum Erliegen kommt?

Solche Szenarien malen die Kritiker des Gesetzes mit dem Kürzel LADG aus, das am Donnerstag in Berlin beschlossen wurde. Es soll Menschen helfen, die sich durch Behörden oder eben durch Polizisten im Einsatz diskriminiert fühlen. Die Kritiker regen sich besonders darüber auf, dass damit quasi die öffentlich Bediensteten unter den Generalverdacht der Diskriminierung gestellt wurden, weil es nunmehr die Beschuldigten sind, die entsprechende Vorwürfe entkräften sollen, statt dass die Beschuldiger sie belegen müssen.

Und in der Tat würde sich die neue Regelung - wenn es so kommen sollte, wie die Kritiker fürchten - als völlig praxisuntauglich erweisen. Dann wäre Berlin klug beraten, das Gesetz zur Überarbeitung zurückzuziehen. Wie überhaupt Gesetze von einem derartigen Ausmaß grundsätzlich mit einer Probezeit versehen werden sollten, in der ihr Nutzen, ihre Effektivität und auch ihr Missbrauchspotenzial getestet werden können.

Denn ebenso wenig, wie man die Sorge völlig von der Hand weisen kann, dass Verdächtige mit Migrationshintergrund es sich zur Gewohnheit machen könnten, Polizisten der Diskriminierung zu beschuldigen und die Polizeiarbeit in zermürbende Rechtfertigungsprozesse zu verstricken, kann man umgekehrt so tun, als gebe es das Problem behördlicher Diskriminierung gar nicht.

Das Problem ist da. Die Klagen beispielsweise über Alltagsrassismus sind allgegenwärtig und werden eher mehr denn weniger. Das ist vor allem menschlich schlimm, und es ist auch volkswirtschaftlich fahrlässig, wenn man sich allein zum Punkt „Diskriminierung wegen der Herkunft“ vor Augen führt, dass 25 Prozent der Bevölkerung einen Migrationshintergrund haben.

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Diskriminierung ist ungerecht, und nichts daran ist bewahrenswert. Zumal alle, die sich je ungerecht behandelt fühlten, gut in Erinnerung haben dürften, wie frustrierend solch ein Erlebnis ist, wie wütend sie darüber waren, wie sehr sie das in Opposition gebracht hat.

Insofern ist es gut und richtig, dass sich ein Bundesland mutig daran gemacht, die bisher offenbar unzureichende Rechtslage zu dem Thema zu erweitern. Es geht das erfreuliche Signal davon aus, dass das Problem ernst genommen wird und eine Lösung gefunden werden soll.

Bei der noch völlig unvorhersehbaren Auswirkung auf die Praxis aber bereits zur Gesetzesverabschiedung von einem „Meilenstein“ (Justizsenator Behrendt, Grüne) zu reden, wirkt völlig verfehlt. Ob es dazu taugt, ist noch lange nicht ausgemacht. Bis dahin klingt das „Meilenstein“-Triumphiere vor allem nach Unwilligkeit, die möglichen Fehler des Gesetzes überhaupt zur Kenntnis nehmen zu wollen. Und dann hätte man am Ende bloß statt der einen die anderen der Diskriminierung preisgegeben – und nichts wäre gewonnen.

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