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Das Horrorhaus in der Grunewaldstraße

© Paul Zinken/dpa

Horrorhäuser in Berlin: Grüne fordern Gesetzesreform gegen Mietabzocke

Die Grünen wollen gegen die Mietabzocke in Horrorhäusern vorgehen, der illegale Leiharbeiter ausgesetzt sind. Doch die linke Bausenatorin bremst.

Vor drei Jahren war die Grunewaldstraße 87 Berlins „Horrorhaus“. Heute ist es die Scharnweberstraße in Mitte. Und die Turmstraße in Tiergarten. Und 60 andere Häuser. Denn der Horror ist ein Geschäftsmodell: Möglichst vielen Menschen – zumeist (illegalen) Leiharbeitern aus Südosteuropa – möglichst viel Bares abzunehmen für einen Schlafplatz in einer Wohnung mit möglichst vielen Leidgenossen. Dazu reicht ein Haus, das auf dem gewöhnlichen Wohnungsmarkt Mieterverein und Bauaufsicht auf den Plan rufen würde.

Um diesem Geschäftsmodell zu bekämpfen, fordern die Grünen im Abgeordnetenhaus eine Reform des „Wohnungsaufsichtsgetzes“. Die Bewohner der Horrorhäuser würden in Berlin gleich mehrfach geschädigt: zu Dumping-Löhnen auf Baustellen beschäftigt, das Kindergeld werde beantragt und gleich abgezogen für die in Bar fälligen „Mieten“ in den baufälligen Häusern. Kapital schlügen daraus nur die Besitzer der Abrisshäuser, die in diesem Geschäftsmodell als „Gelddruckmaschine“ dienen.

„Seit dem Jahr 2015 liegt ein Gesetzesentwurf dagegen auf dem Tisch“, sagt Susanna Kahlefeld von den Grünen. Geschehen sei bisher nichts. Und obwohl ihre Partei in Regierungsverantwortung steht, sei auch jetzt kein Durchkommen. Jedenfalls nicht auf die Schnelle. „Nicht vor dem Jahr 2020“ sei mit einer Senatsvorlage zu rechnen, habe das Büro der zuständigen Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Katrin Lompscher (Linke) ihnen mitgeteilt. Katrin Schmidberger von den Grünen hat dafür keine Erklärung.

Land müsste einen Fonds einrichten

Die Entschleunigung im Kampf gegen die soziale Ausbeutung dieser Gruppe von Leiharbeitern, legalen und halblegalen Berlin-Besuchern überrascht. Zumal die Grünen die Bausteine für ein solches Gesetz durch die jahrelange Beschäftigung mit den Missständen eigentlich beisammen haben.

In das Wohnungsaufsichtsgesetz müsse eine Umlage der Kosten, die Horrorhäuser verursachen. Dazu müsse das Land einen Fonds einrichten, aus dem die knapp gehaltenen Bezirke in Vorkasse gehen können. Von diesem Geld könnten Gutachten bezahlt werden, Müll- und Ungezieferbeseitigung, Heizungs- oder Leitungsreparaturen. Diese Auslagen sollten als Forderungen ins Grundbuch eingetragen werden.

Durch die Einführung eines neuen „Tatbestandes“, der Verwahrlosung, könne ein schnelles Eingreifen der Ämter möglich werden. Es brauche eine gesetzliche Verpflichtung des Hausbesitzers zur Aufklärung von Sachverhalten gegenüber den Ämtern.

Zu den Missständen müsse auch Verwahrlosung im Außenbereich von Gebäuden gezählt werden. Folgt der Besitzer den Anweisungen des Amtes nicht, müsse bei Horrorhäusern das „Treuhänder-Modell“ eingeführt werden. Eine solche Übernahme der Verwaltung etwa durch einen Rechtsanwalt gibt es bereits im Gesetz gegen Zweckentfremdung von Wohnraum.

„Der jetzige Rechtsrahmen ist ausreichend, um in Fällen wie der Kameruner Straße tätig zu werden“, hieß es bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Eine „Expertise zum Umgang mit Problemimmobilien“ laufe, Ergebnisse würden Ende des Jahres erwartet. Ein „blindes Übernehmen von Regelungen anderer Bundesländer“ erschwere eher die Arbeit der Ämter.

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